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mit Strafbefehl zur Bundeswehr

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bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 13:08 Uhr

Soweit ich weiß ist das noch keine Vorstrafe. Erst wenn du mind. Bewährung bekommen hast glaub ich.

Die Bundeswehr kontaktieren und sagen, "hey, ich glaub ich hab ne Vorstrafe" ist wohl auch eher suboptimal.

Ich würde, wie schon gesagt n Führungszeugnis holen und evtl beim Bund unter falschem Namen fragen.

Aber die bruachen doch nach der Reform eh jeden den se kriegen können :-D

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Syaimaar - 34
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1583 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 13:32 Uhr

Zitat von Starbuzz-:

Zitat von Der666Diablo:



edit: wieso eigtl. der sprachenwechsel? wolltest du nicht in die bw? (und wieso dann dumm, war dir eine klare linie zu kompliziert? :engel: achja..ich vergas, wer hier bei tu fragt, was einem die eigtl. zieldienststelle einfach sagen könnte...^^)


du bist auch nicht besser :-D
ein 17 (!!!) jähriger muss dir sagen, dass man "vergas" mit scharfem s schreibt bzw mit doppel s weil´s von vergessen kommt :-D

Naja viel. kommts in dem Fall ja auch von vergasen und nicht von vergessen :P

Anlauf statt Gleitgel

Albi123 - 36
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 04.04.2011 um 13:43 Uhr

Zitat von Starbuzz-:

Zitat von Der666Diablo:



edit: wieso eigtl. der sprachenwechsel? wolltest du nicht in die bw? (und wieso dann dumm, war dir eine klare linie zu kompliziert? :engel: achja..ich vergas, wer hier bei tu fragt, was einem die eigtl. zieldienststelle einfach sagen könnte...^^)


du bist auch nicht besser :-D
ein 17 (!!!) jähriger muss dir sagen, dass man "vergas" mit scharfem s schreibt bzw mit doppel s weil´s von vergessen kommt :-D


weils ja überhaupt nicht so ist, solltest vielleicht erstmal nachschauen, bevor du blödsinn verzapfst.
vergas schreibt man so, wie ers geschrieben hat, und nicht mit doppel s oder ß..

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

djrene - 58
Champion (offline)

Dabei seit 02.2010
2295 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 14:15 Uhr

Zitat von winkel30:



Urteil:
"Gegen sie wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verhängt. Die Einzelstrafen betragen fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs: 50 Tagessätze, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkeinheit im Verkehr: 45 Tagessätze



Frage: Machen 45 + 50 nicht 95? Woher kommen die 70? Das könnte nämlich wie bereits erwähnt nicht ganz unwichtig sein.

Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.

Starbuzz- - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2010
326 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 14:39 Uhr

Zitat von Albi123:

Zitat von Starbuzz-:

Zitat von Der666Diablo:



edit: wieso eigtl. der sprachenwechsel? wolltest du nicht in die bw? (und wieso dann dumm, war dir eine klare linie zu kompliziert? :engel: achja..ich vergas, wer hier bei tu fragt, was einem die eigtl. zieldienststelle einfach sagen könnte...^^)


du bist auch nicht besser :-D
ein 17 (!!!) jähriger muss dir sagen, dass man "vergas" mit scharfem s schreibt bzw mit doppel s weil´s von vergessen kommt :-D


weils ja überhaupt nicht so ist, solltest vielleicht erstmal nachschauen, bevor du blödsinn verzapfst.
vergas schreibt man so, wie ers geschrieben hat, und nicht mit doppel s oder ß..

und deine plausible erklärung dazu bitte ?
-Froehler- - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2010
77 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 20:30 Uhr

Zitat von -NoRules-:

Das Gespräch mit dem Psychologen ist sowieso Standard, hab ich mir sagen lassen.


ja aber mein gespräch hat 5 Minuten gedauert das des anderen 1 Stunde^^
Muggaseggl - 52
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2010
25 Beiträge
Geschrieben am: 04.04.2011 um 20:37 Uhr

mach doch Zivildienst - ist eh sinnvoller als der Haufen
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