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mit Strafbefehl zur Bundeswehr

  -1- -2- vorwärts >>>  
winkel30 - 37
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2011
1 Beitrag
Geschrieben am: 04.04.2011 um 11:00 Uhr

Leute ich hätt mal ne Frage:
dass ich mit gutem Realschulabschluss in die Laufbahn des Feldwebels kann weiß ich schon, mein Problem jetzt ist:

ich hab vor ein paar jahren Betrunken ein Auto geschrammt... ein paar stunden später bin ich aufgegriffen worden also kam "Fahrerflucht" noch dazu...

Urteil:
"Gegen sie wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verhängt. Die Einzelstrafen betragen fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs: 50 Tagessätze, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkeinheit im Verkehr: 45 Tagessätze

Der Tagessatz wird auf 20,-- EUR festgesetzt. Die Gesamtgeldstrafe beträgt somit insgesamt 1.400,-- EUR."

kann ich damit überhaupt noch Feldwebel werden?

Bitte keine Kommentare von Pseudo-Gebildeten die einfach mal ihre "Annahmen" kund tun -.-


DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 11:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.04.2011 um 11:03 Uhr

Verbindliche Antwort wirst du nur von den Bundis bekommen, vor alllem von der dortigen Beratungsstelle.
--> Die haben echt kompetentes Personal, vor allem wenn du in die O-Laufbahn gehen willst

Hier bekommst du doch nur "Annahmen" und "Vermutungen" weil hier ja nicht die Bundeswehr sondern Tu ist.

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

LordSnow - 42
Champion (offline)

Dabei seit 10.2008
4043 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 11:06 Uhr

Soweit ich weiß gilt man nur ab einer dreimonatigen Strafe, in deinem Fall also 90 Tagessätze, als vorbestraft. Die Strafe dürfte also, wenn du sie schon bezahlt hast, gelöscht sein.

Winter is coming

Penta_Phi - 54
Experte (offline)

Dabei seit 02.2011
1541 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 11:09 Uhr

Ich würde mir als erstes ein Führungszeugnis holen, um sicher zu stellen, dass nichts im Zentralregister eingetragen ist.

Morgens Elmex, abends Aronal....sich auch mal was trauen.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 11:10 Uhr

ich nehme mal an, dass du kein feldwebel werden wirst, wenn du erst tu befragen musst, bevor du die entsprechende dienststelle der bw zu rate ziehst :teufel:

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 11:18 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

du die entsprechende dienststelle zu rate ziehst


aber damit hat er recht ;-)

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 11:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.04.2011 um 11:22 Uhr

Zitat von winkel30:

Zitat von Der666Diablo:

ich nehme mal an, dass du kein feldwebel werden wirst, wenn du erst tu befragen musst, bevor du die entsprechende dienststelle der bw zu rate ziehst :teufel:


let me sing it for you: dumm dumm dumm dumm dumm dumm dumm dumm-er comment -.-


sichtweisen bedingt evtl.^^

edit: wieso eigtl. der sprachenwechsel? wolltest du nicht in die bw? (und wieso dann dumm, war dir eine klare linie zu kompliziert? :engel: achja..ich vergas, wer hier bei tu fragt, was einem die eigtl. zieldienststelle einfach sagen könnte...^^)

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Partykoenig - 38
Profi (offline)

Dabei seit 01.2005
604 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 11:22 Uhr

das einzige womit du probleme haben wirst, ist führerschein... hab so ne ähnliche geschichte von nem kumpel gehört, der jetzt seit 8 jahren dort ist...

Wenn es klemmt - wende Gewalt an. Wenn es kaputt geht, hätte es sowieso erneuert werden müssen.

The_Jumper - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2005
377 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 11:39 Uhr

Zitat von winkel30:

let me sing it for you: dumm dumm dumm dumm dumm dumm dumm dumm-e


Frage! Ruf doch einfach bei der entsprechenden Stelle an! Wir haben Montag morgen, du könntest du mit gaaaanz viel Glück sogar jemand erreichen!
Starbuzz- - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2010
326 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 12:09 Uhr

du brauchst nicht lachen du bist 4 jahre älter und machst schwerwiegendere fehler :-D
-NoRules- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1177 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 12:09 Uhr

Mit einer Vorstrafe glaub ich eher nicht

» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott

DocLove - 44
Champion (offline)

Dabei seit 05.2006
3568 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 12:12 Uhr

Zitat von Starbuzz-:

du brauchst nicht lachen du bist 4 jahre älter und machst schwerwiegendere fehler :-D

Und du hast zum Thema nichts beigetragen, wer hat jetzt hier den fail? ;-)

Dieser Beitrag enthielt Spuren von Sarkasmus und Ironie. Im Zweifel fragen sie ihren Arzt/Apotheker

Starbuzz- - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2010
326 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 12:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.04.2011 um 12:19 Uhr

für mich hat der threadsteller (noch) nicht gesungen ;-)
schlutz - 32
Experte (offline)

Dabei seit 05.2005
1636 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 12:19 Uhr

Erbsenzähler am Werk...

Die Menschheit verreckt sowieso, aber diese Ente hat noch eine reelle Chance!

-Froehler- - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2010
77 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 12:41 Uhr

Zitat von winkel30:

Leute ich hätt mal ne Frage:
dass ich mit gutem Realschulabschluss in die Laufbahn des Feldwebels kann weiß ich schon, mein Problem jetzt ist:

ich hab vor ein paar jahren Betrunken ein Auto geschrammt... ein paar stunden später bin ich aufgegriffen worden also kam "Fahrerflucht" noch dazu...

Urteil:
"Gegen sie wird eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verhängt. Die Einzelstrafen betragen fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs: 50 Tagessätze, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkeinheit im Verkehr: 45 Tagessätze

Der Tagessatz wird auf 20,-- EUR festgesetzt. Die Gesamtgeldstrafe beträgt somit insgesamt 1.400,-- EUR."

kann ich damit überhaupt noch Feldwebel werden?

Bitte keine Kommentare von Pseudo-Gebildeten die einfach mal ihre "Annahmen" kund tun -.-



hi,
ich hab mich auch in die Laufbahn des Feldwebels beworben. Ich bin zwar nicht vorbestraft war aber nicht der einzige bei der Musterrung und habe dort mit einem gesprochen der vorbestraft war. Laut dem was er sagte muss man da nur noch extra zu einem Gespräch mit einem Psychologen. Also halb so schlimm. Ich finde es zudem gut das du erst hier gefragt hast denn der Informationsfluß bei der BW ist nicht gerade flüssig wenn du verstehst. ^^
-NoRules- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1177 Beiträge

Geschrieben am: 04.04.2011 um 12:49 Uhr

Das Gespräch mit dem Psychologen ist sowieso Standard, hab ich mir sagen lassen.

» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott

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