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Maximale Strafzettelgebühr

DCaTroH - 37
Experte
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:47 Uhr
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Da es sich bisher ja nur um eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat handelt, geh ich eher vom Gerichtsvollzieher aus.
Aber sicher wissen tu ich das nicht... Gerichtsvollzieher kommt halt um Schulden einzutreiben und das Bußgeld, das nicht bezahlt wurde, ist ja nichts anderes.
Vor Gericht kann man eigentlich nur wegen einer Straftat gestellt werden. Oder?
Ich hab durch Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer eine Straftat begangen - das gilt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit - und wenn ich das ewig nicht bezahle, kann ich vor Gericht gestellt werden.
~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~
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mjb
Profi
(offline)
Dabei seit 11.2003
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 13:53 Uhr
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Zitat von HRNsohnologe: Weiß jemand wie sehr sich eine einfache 5-Euro-Strafzettelgebühr wegen Parken ohne Parkschein im Falle der Missachtung aufschaukeln kann?
Meine Annahme (alles rein hypothetisch, bis auf das Ticket für Parken ohne Parkschein welches mich auf den Gedanken gebracht hat) war dass ich erstmal alles ignoriere was mir so geschickt wird 1. Mahung, 2. Mahung ect.
Aber was kommt dann? Was passiert wenn ich es immer weiter ignoriere? Bekomm ich irgendwann ne Vorladung und wenn ich der nicht folge gibt's dann ne Fahndung oder nen Haftbefehl? Wenn ja, wieviel kostet das?
Und wie schaukelt sich hier das Strafmaß weiter hoch wenn ich eventuell gesucht werden würde da ich mich allem anderen bislang verweigert habe?
Also was kann im Falle einer völligen Zahlungs- UND Kontaktverweigerung dem Staat gegenüber passieren?
Ich gehe hier von der Annahme aus dass ich kein Konto besitze und es somit nicht möglich ist das Geld von diesem einfach einzuziehen.
Erst mal kommen die ganzen Mahnungen, dann bekommst eine Vorladung zur Anhörung, zu der du unter Umständen sogar mit schicken aneinandergeketteten Armreifen Anreisen darfst.
Gerichtsvollzieher ist ebenfalls mit dabei in der Kette.
Der wird dann schon was zu Pfänden finden, im Zweifelsfall das Auto mit dem der Stafzettel verursacht wurde.
Beugehaft ist sicherlich auch eine Option.
und der Führerscheinentzug kann auch vom Gericht angeordnet werden soweit ich weiß. Begründung ist sowas wie "Es fehlt die genügende Reife zum führen eines KFZ"
Also im schlimmsten Fall sitzt Du ohne Auto (gepfändet) ohne Führerschein (eingezogen vom Gericht wegen Unreife) im Knast (Beugehaft) bis du das Geld das mit allen Kosten die Du verursacht hast gezahlt ist. Die Kosten sind dann sicherlich sehr schnell im 4stelligen Bereich. EDIT: Kannst also nur Hoffen das dein Auto genug wert ist das es bei der Versteigerung die Kosten deckt oder Du irgendwo noch Geld im Kopfkissen hast.
www.markus-braig.de **** www.seelenfänger.net **** www.maushausen.net
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Telzubehoer - 42
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:59 Uhr
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Zitat von DCaTroH: Zitat von ---Tobi: Du musst irgendwo gemeldet sein mit deutschem Kennzeichen. Wenn das Auto nicht auf dich zugelassen ist, haftet erstmal derjenige, der das Auto angemeldet hat. => Es gibt immer jemand, der bezahlen muss 
Und Gerichtsvollzieher können auch mit dem Schlüsseldienst kommen. Selbst wenn du die Tür nie öffnen solltest ... irgendwann kommt er dann auch ohne deine Erlaubnis in die Wohnung.
Da war ich mir nicht sicher, ob die das wirklich dürfen, aber ok...
Wenn ein Auto auf dich läuft, musst du ja auch die Versicherung und Steuer irgendwie zahlen - somit musst du Geld haben ;)
Und wenn du ein Auto hast, kann ja zumindest dieses gepfändet werden.
Sonst bleibt immer noch die Möglichkeit, mit dem Schlüsseldienst in deine Wohnung zu kommen und ein paar deiner Habseligkeiten mitzunehmen.
doch, der Gerichtsvollzieher darf mit einem Durchsuchungsbeschluss die Wohnung öffnen lassen, unabhängig davon ob man zu Hause ist oder nicht.
Verjährung: Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen hinausgeschoben werden, das kann locker bis zu 30 Jahren oder länger gehen.
Im Ausland ist es möglich, ein Ersuchen an das zuständige Amt im Ausland zu schicken.
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DCaTroH - 37
Experte
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Dabei seit 10.2004
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Beiträge
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 14:03 Uhr
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Zitat von Telzubehoer: Zitat von DCaTroH: Zitat von ---Tobi: Du musst irgendwo gemeldet sein mit deutschem Kennzeichen. Wenn das Auto nicht auf dich zugelassen ist, haftet erstmal derjenige, der das Auto angemeldet hat. => Es gibt immer jemand, der bezahlen muss 
Und Gerichtsvollzieher können auch mit dem Schlüsseldienst kommen. Selbst wenn du die Tür nie öffnen solltest ... irgendwann kommt er dann auch ohne deine Erlaubnis in die Wohnung.
Da war ich mir nicht sicher, ob die das wirklich dürfen, aber ok...
Wenn ein Auto auf dich läuft, musst du ja auch die Versicherung und Steuer irgendwie zahlen - somit musst du Geld haben ;)
Und wenn du ein Auto hast, kann ja zumindest dieses gepfändet werden.
Sonst bleibt immer noch die Möglichkeit, mit dem Schlüsseldienst in deine Wohnung zu kommen und ein paar deiner Habseligkeiten mitzunehmen.
doch, der Gerichtsvollzieher darf mit einem Durchsuchungsbeschluss die Wohnung öffnen lassen, unabhängig davon ob man zu Hause ist oder nicht.
Verjährung: Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen hinausgeschoben werden, das kann locker bis zu 30 Jahren oder länger gehen.
Im Ausland ist es möglich, ein Ersuchen an das zuständige Amt im Ausland zu schicken.
Es geht aber ja nach wie vor um einen 5-EUR-Strafzettel... was würde hier einen Durchsuchungsbeschluss rechtfertigen?
Genauso wenig glaub ich daran, dass die Maßnahmen zur Verlängerung der Verjährung bei einer so geringen Ordnungswidrigkeit gerechtfertigt sind...
Wir brauchen wohl doch jemanden, der es austestet ;)
~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~
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Flo999 - 33
Champion
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Dabei seit 05.2005
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 14:13 Uhr
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Ist sowas nicht erstmal ein "Bagatelldelikt", d.h. lohnt es sich nicht, egen 5 Euronen einen solchen Aufstand zu proben?! Bzw logisch lohnt es sich nicht, aber ist es, auch für die lieben Beamten, unverhältnissmäßig.
Meine davon mal was gehört/gelesen zu haben, lass mich aber gern eines besseren belehren.
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djrene - 58
Champion
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 14:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 14:30 Uhr
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Um die Antwort vorweg zu nehmen: Es wird letztendlich ein Haftbefehl ausgestellt und Du bist damit zur Fahnung ausgeschrieben.
Der Weg dazu ist folgender:
Strafzettel - Zahlungserinnerung (die bereits teurer werden kann, wenn die Stadt das so möchte, daß erst die 2. Mahnung Geld kostet ist Käse, es sind immer Verwaltungsgebühren drauf, die werden Dir lediglich bei schnellem bezahlen erlassen). Je nach Lust und Laune gibt's ein paar weitere Erinnerungen und wir reden von 50-70 Euro. Nun wird sich die Stadt einen Titel holen um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Wir sind nun dreistellig. Wahrscheinlich wirst Du Besuch von einem Gerichtsvollzieher bekommen - der Dich ja nicht antrifft. Der macht das ein paar mal, und dann geht es weiter. Jeder Besuch ist so 30-50 Euro "wert". Irgendwann wird Dir der GV die Aufforderung zu einer Erklärung an Eides Statt zukommen lassen (Du bist ja in Deinem Beispiel gemeldet, hast also eine ladungsfähige Adresse). Erscheinst Du zu diesem Termin nicht und der GV ist nett, probiert er es mit einem neuen Termin, geht er aber streng nach Paragraphen, fängt das Spiel jetzt nämlich an lustig zu werden. Nicht zu einem sog. "Offenbarungseid" zu erscheinen, oder dort auch falsche Angaben zu machen, da sind wir dann beim Haftbefehl. Im ersten Fall um Deine Erklärung zu "erzwingen", d.h. wenn man Deiner habhaft wird, nimmt man Dich fest und führt Dich zur Abgabe der Eisdesstattlichen, im zweiten Fall ist es Betrug. Hast Du den GV bis dahin ein wenig verarscht, dann wird er Dich Abends festnehmen lassen (völlig zu Recht in meinen Augen), dann kannst Du die EV nämlich nicht mehr abgeben und darfst bis zum nächsten Morgen einsitzen - auf Deine Kosten selbstverständlich. 1000 Euro sind so kinderleicht zu erreichen, wenn Du es denn ausprobieren möchtest.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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HRNsohnologe - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 14:33 Uhr
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Gute Antwort, danke!
Aber woher weißt du dass er mich festnehmen lässt und sich nich einfach zugang zu meiner Wohnung verschafft und mein Zeug Pfändet?
Und woher weißt du ob die Beamten nich zwischendrin irgendwo sich mal denken dass es den Aufwand nicht wert ist?
Ich hasse euch!
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djrene - 58
Champion
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 14:41 Uhr
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Zu Frage 1: Weil Du gesagt hast es gibt nix zu holen Natürlich ist das Öffnen der Wohnung noch möglich. Vor oder nach der EV. Aber wenn von vorneherein zu sehen ist, daß das eh fruchtlos ist, dann wird man das im Regelfall nicht machen.
Frage 2: Warum sollte er? Schreibkram ist im Computerzeitalter kein großer Aufwand mehr und ein GV verdient ja an jedem Einsatz. Und auch wenn es nur 5 Euro sind, wer in einem Rechtsstaat leben möchte, sollte sich auch damit abfinden, daß seine Schulden eingetrieben werden. Mit allen Konsequenzen. Natürlich ist der Aufwand irgendwann unverhältnismäßig, aber wo ziehst Du dann die Grenze? Ist es das bei 10 Euro wert? Bei 20, bei 50? Bei 50 schon? Wie sieht's dann mit 49,99 aus? Nein, da ist die Lösung: Wer Regeln bricht und erwischt wird, zahlt, egal wie gering der Betrag ist, schon besser in meinen Augen.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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djrene - 58
Champion
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 14:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 14:46 Uhr
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Wobei, das sollte noch erwähnt werden, eine Ordnungswidrigkeit nicht verfolgt werden MUSS. Das obliegt dem Ermessen der Behörde. Die Erfahrung zeigt aber einfach, daß sie es machen.
Noch ein Paragraph zum Bußgeld
Zur Beitreibung des Bußgeldes kann das zuständige Gericht gemäß § 96 OWiG Erzwingungshaft anordnen.
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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HRNsohnologe - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 14:47 Uhr
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Okay, gute Antwort. Wirklich, das hat jetzt eigentlich alles geklärt, sofern alles was du schreibst auch der Wahrheit entspricht. Danke für die Mühe das zu tippen.
Wo die Grenze zu ziehen moralisch sinnvoll wäre ist natürlich ein ganz anderes noch viel größeres Thema :D
Ich hasse euch!
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DonEscobar
Champion
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 14:50 Uhr
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Zitat von HRNsohnologe: Zitat von _EnFoRcEr_: also der höchste geldliche betrag ist glaub ich 250 euro
Wenn ich den nicht zahle und irgendwann vor der Polizei sogar flüchte, komm ich dann irgendwann mal in Knast?
und dich in mexico absetzt dir ein bart wachsen lässt und so lebst bist du stirbst ...?
Die guten Dinge kommen zu denen, die warten können.
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djrene - 58
Champion
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 14:56 Uhr
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Zitat von DCaTroH:
Ich hab durch Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer eine Straftat begangen - das gilt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit - und wenn ich das ewig nicht bezahle, kann ich vor Gericht gestellt werden.
Falsch. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Nachzulesen unter § 23 StVO
Meine Nachbarn kennen Jim Marshall nicht, aber sie hassen ihn.
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Telzubehoer - 42
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Geschrieben am: 04.01.2011 um 19:39 Uhr
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Zitat von djrene: Zitat von DCaTroH:
Ich hab durch Benutzen eines Mobiltelefons am Steuer eine Straftat begangen - das gilt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit - und wenn ich das ewig nicht bezahle, kann ich vor Gericht gestellt werden.
Falsch. Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Nachzulesen unter § 23 StVO
es geht ja um weites aus mehr als um 5€ weil dann noch ne Menge Gebühren anfallen und dann kann der Gerichtsvollzieher auch einen Durchsuchungsbeschluss erwirken vorallem wenn man nie die Haustür öffnet.
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