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Maximale Strafzettelgebühr

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FaR_CrY
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3898 Beiträge
Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 13:20 Uhr

ich würd sagen da kommen immer mehr euros an mahngebühren und zuschlägen drauf und iwann hast ne 500 euro rechnung und dann kommt n gerichtsvollzieher und nimmt halt mit was n wert hat ^^ denk ich jetz mal :D
also zahl die beschissenen 5 euro
DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:21 Uhr

Naja, hast du ne Arbeitsstelle, also geregeltes Einkommen?
Der Gerichtsvollzieher kann auch "einfach" dein Gehalt pfänden lassen...
Da gibts schon noch einige mehr Möglichkeiten.

Wenn du nicht zu einem Verhandlungstermin erscheinst, kommt ein Haftbefehl. Wenn du den auch nicht antrittst, ist das Verweigerung gegen die Staatsgewalt oder sowas in der Art :-D sobald du per Haftbefehl gesucht wirst, ists glaub nemme so witzig.

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

HRNsohnologe - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
305 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:21 Uhr

Zitat von DCaTroH:

Zitat von HRNsohnologe:

Zitat von Weazlez:

schwer zu sagen, das beste währe halt, wenn du das ticket bezahlst, 5€ sin auf jeden fall besser als ein gerichtsverfahren oder was auch immer da dann kommt...


Ich hätt so lust das auszuprobieren :D :D
Nein, im Ernst, wäre doch wirklich interessant zu wissen ob man durch ignorieren von nem 5 Euro Ticket irgendwann mal richtig, richtig, Stress an der Backe haben kann. Oder ob der Staat sich ab nem bestimmten Level an Drohung einfach damit abfindet und dich in Ruhe lässt.


Ich hab mal nen Strafzettel von d Schweiz ignoriert... auch bis zur letzten Mahnung und da ist wirklich nichts weiteres passiert bzw. angeblich hab ich mit dem Auto nun Einreiseverbot in die Schweiz - nur, dass das keiner überprüft ;)
Aber das lag wohl am Ausland - ist inzwischen vll auch nicht mehr so.


Ich glaub auch dass man wegen nem fünf Euro Knöllchen nicht Polizeilich gesucht werden kann. Irgendwann glauben die wahrscheinlich ich wäre tot, ausgewandert oder sonst was und geben's auf. Kann mir nich vorstellen dass man so unerbittlich gesucht wird.

Ich hasse euch!

Jeromorf - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
28 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:22 Uhr

Zitat von DCaTroH:

Naja, hast du ne Arbeitsstelle, also geregeltes Einkommen?
Der Gerichtsvollzieher kann auch "einfach" dein Gehalt pfänden lassen...
Da gibts schon noch einige mehr Möglichkeiten.

Wenn du nicht zu einem Verhandlungstermin erscheinst, kommt ein Haftbefehl. Wenn du den auch nicht antrittst, ist das Verweigerung gegen die Staatsgewalt oder sowas in der Art :-D sobald du per Haftbefehl gesucht wirst, ists glaub nemme so witzig.


Das klingt realistisch.

Ezekiel 25:17 And you will know my name is the Lord when I lay my vengeance upon thee.

DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:22 Uhr

Zitat von Jeromorf:

Zitat von septicus:

Zitat von HRNsohnologe:

Und wenn ich den ebenfalls ignoriere bzw. mich seinem Zugriff entziehe?


Nunja... dann werden irgendwann die grünen Männchen kommen und dich wegen Betrugs einknasten.


Wenn man nun aber flüchtet oder sogar ins Ausland geht. Tschechien wäre cool, wegen den Nutten.


EU-Auslieferung? Bzw. internationaler Haftbefehl :-D
Nee, ich denke, dass die schon irgendwann aufgeben und sowas verjährt ja auch.

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

HRNsohnologe - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
305 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:23 Uhr

Zitat von DCaTroH:

Naja, hast du ne Arbeitsstelle, also geregeltes Einkommen?
Der Gerichtsvollzieher kann auch "einfach" dein Gehalt pfänden lassen...
Da gibts schon noch einige mehr Möglichkeiten.

Wenn du nicht zu einem Verhandlungstermin erscheinst, kommt ein Haftbefehl. Wenn du den auch nicht antrittst, ist das Verweigerung gegen die Staatsgewalt oder sowas in der Art :-D sobald du per Haftbefehl gesucht wirst, ists glaub nemme so witzig.


Im ersten Beitrag steht dass das alles nur ne Annahme ist und wir in dem Beispiel auch von keinem vorhandenen Konto bzw. keinem Konto mit Geld drauf ausgehen und ich von mir aus dann eben auch keinen Job habe :D

Ich hasse euch!

DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:25 Uhr

Zitat von HRNsohnologe:



Ich glaub auch dass man wegen nem fünf Euro Knöllchen nicht Polizeilich gesucht werden kann. Irgendwann glauben die wahrscheinlich ich wäre tot, ausgewandert oder sonst was und geben's auf. Kann mir nich vorstellen dass man so unerbittlich gesucht wird.


Solang du noch hier gemeldet bist, werden die das nicht denken...
Es geht ja dann nicht mehr nur um die 5 EUR - schon bei der ersten Mahnung hast du mehr Mahngebühren als der eigentliche Verstoß "wert" war.... das schaukelt sich ziemlich schnell zu 50 EUR hoch und dann willst du dich ja noch allem anderen entziehen - da kommen ja dann Straftaten dazu, somit geht es ja nicht mehr um das "5 EUR Knöllchen"

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

gibbs59 - 66
Experte (offline)

Dabei seit 04.2010
1864 Beiträge
Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:25 Uhr

Ja, ist nicht so toll

Quad

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:26 Uhr

Zitat von DCaTroH:


EU-Auslieferung? Bzw. internationaler Haftbefehl :-D
Nee, ich denke, dass die schon irgendwann aufgeben und sowas verjährt ja auch.


Eher weniger... der deutsche Amtsschimmel ist da sehr beharrlich. Und vorsicht: nicht alles verjährt automatisch. Verjährungen können nämlich auch gehemmt werden... und wenn die Stadt einen Titel erwirkt, kann sie das Geld sehr sehr sehr lange einfordern - wir reden da von einigen Jahrzehnten.
DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:26 Uhr

Zitat von HRNsohnologe:

Zitat von DCaTroH:

Naja, hast du ne Arbeitsstelle, also geregeltes Einkommen?
Der Gerichtsvollzieher kann auch "einfach" dein Gehalt pfänden lassen...
Da gibts schon noch einige mehr Möglichkeiten.

Wenn du nicht zu einem Verhandlungstermin erscheinst, kommt ein Haftbefehl. Wenn du den auch nicht antrittst, ist das Verweigerung gegen die Staatsgewalt oder sowas in der Art :-D sobald du per Haftbefehl gesucht wirst, ists glaub nemme so witzig.


Im ersten Beitrag steht dass das alles nur ne Annahme ist und wir in dem Beispiel auch von keinem vorhandenen Konto bzw. keinem Konto mit Geld drauf ausgehen und ich von mir aus dann eben auch keinen Job habe :D


Also gehen wir davon aus, du existierst eigentlich gar nicht?
Beziehst keinerlei Bezüge und bist in keiner Stadt gemeldet? Tja, dann kann dir der Strafzettel gar nicht zugestellt werden. Wenn auch kein Auto auf dich angemeldet ist, hat sich das ja eh erledigt.
Sollte ein Auto auf dich angemeldet sein, musst du ein Konto haben. Seh ich das richtig?

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:28 Uhr

Zitat von septicus:

Zitat von DCaTroH:


EU-Auslieferung? Bzw. internationaler Haftbefehl :-D
Nee, ich denke, dass die schon irgendwann aufgeben und sowas verjährt ja auch.


Eher weniger... der deutsche Amtsschimmel ist da sehr beharrlich. Und vorsicht: nicht alles verjährt automatisch. Verjährungen können nämlich auch gehemmt werden... und wenn die Stadt einen Titel erwirkt, kann sie das Geld sehr sehr sehr lange einfordern - wir reden da von einigen Jahrzehnten.


Welche Stadt? In dem Pseudo-Fall, von dem wir ausgehen, ist er ja in keiner gemeldet... oder?

Verfolgungsverjährung

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

HRNsohnologe - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
305 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.01.2011 um 13:34 Uhr

Okay, mein Fall scheint ein paar Widersprüche aufzuweisen.
Denk daran, weiterhin alles rein hypothetisch:
1) Ich bin gemeldet in einer Stadt.
2) Habe ein Konto auf dem sind aber keine fünf Ocken für den Staat zum einziehen drauf.

Ich hasse euch!

---Tobi - 38
Profi (offline)

Dabei seit 10.2004
445 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:35 Uhr

Du musst irgendwo gemeldet sein mit deutschem Kennzeichen. Wenn das Auto nicht auf dich zugelassen ist, haftet erstmal derjenige, der das Auto angemeldet hat. => Es gibt immer jemand, der bezahlen muss :-)
Und Gerichtsvollzieher können auch mit dem Schlüsseldienst kommen. Selbst wenn du die Tür nie öffnen solltest ... irgendwann kommt er dann auch ohne deine Erlaubnis in die Wohnung.
DCaTroH - 37
Experte (offline)

Dabei seit 10.2004
1064 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:37 Uhr

Zitat von ---Tobi:

Du musst irgendwo gemeldet sein mit deutschem Kennzeichen. Wenn das Auto nicht auf dich zugelassen ist, haftet erstmal derjenige, der das Auto angemeldet hat. => Es gibt immer jemand, der bezahlen muss :-)
Und Gerichtsvollzieher können auch mit dem Schlüsseldienst kommen. Selbst wenn du die Tür nie öffnen solltest ... irgendwann kommt er dann auch ohne deine Erlaubnis in die Wohnung.


Da war ich mir nicht sicher, ob die das wirklich dürfen, aber ok...
Wenn ein Auto auf dich läuft, musst du ja auch die Versicherung und Steuer irgendwie zahlen - somit musst du Geld haben ;)
Und wenn du ein Auto hast, kann ja zumindest dieses gepfändet werden.
Sonst bleibt immer noch die Möglichkeit, mit dem Schlüsseldienst in deine Wohnung zu kommen und ein paar deiner Habseligkeiten mitzunehmen.

~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~

Jeromorf - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2006
28 Beiträge

Geschrieben am: 04.01.2011 um 13:43 Uhr

Zitat von DCaTroH:

Zitat von ---Tobi:

Du musst irgendwo gemeldet sein mit deutschem Kennzeichen. Wenn das Auto nicht auf dich zugelassen ist, haftet erstmal derjenige, der das Auto angemeldet hat. => Es gibt immer jemand, der bezahlen muss :-)
Und Gerichtsvollzieher können auch mit dem Schlüsseldienst kommen. Selbst wenn du die Tür nie öffnen solltest ... irgendwann kommt er dann auch ohne deine Erlaubnis in die Wohnung.


Da war ich mir nicht sicher, ob die das wirklich dürfen, aber ok...
Wenn ein Auto auf dich läuft, musst du ja auch die Versicherung und Steuer irgendwie zahlen - somit musst du Geld haben ;)
Und wenn du ein Auto hast, kann ja zumindest dieses gepfändet werden.
Sonst bleibt immer noch die Möglichkeit, mit dem Schlüsseldienst in deine Wohnung zu kommen und ein paar deiner Habseligkeiten mitzunehmen.


Also gut, dann stellen sich dann folgende Fragen:
Läuft es darauf hinaus, dass durch die nicht gezahlten Mahnungen ein Gerichtstermin vereinbart wird, auf den, bei nicht erscheinen ein Haftbefehl ausgestellt wird, der berechtigt dich zu suchen und festzunehmen?
Oder
Läuft es eher darauf hinaus, dass durch die nicht gezahlten Mahnungen die Staatsanwaltschaft beschießt deine privaten Eigentümer zu pfänden?

Festnahme oder Wegnahme?

Ezekiel 25:17 And you will know my name is the Lord when I lay my vengeance upon thee.

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