Er_ich - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:00 Uhr
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Zitat von -Fateful-: Ich glaube auch, dass man ins BVJ gehen muss weil Schulpflicht besteht, wobei ich glaue Schulpflicht is doch schon erfüllt wenn 9 Schuljahre abgeleistet wurden.
nee du bist auch von der schulpflicht befreit wenn du schon auf der berufsschule warst
so hab ich das mal gehört :D
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Ketzu - 38
Experte
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:37 Uhr
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Zitat von |~>LaDy_V<~|: stimmt :)
9 Jahre Schulpflicht + 1 Jahr Berufsschule
dann hast keine Pflicht mehr xD
Darum heißt es ja auch "3 Jahre Berufsschulpflicht" weil man da nach 1 Jahr schon aufhören darf :P
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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sabbse
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:38 Uhr
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Zitat von |~>LaDy_V<~|: Zitat von Er_ich: Zitat von -Fateful-: Ich glaube auch, dass man ins BVJ gehen muss weil Schulpflicht besteht, wobei ich glaue Schulpflicht is doch schon erfüllt wenn 9 Schuljahre abgeleistet wurden.
nee du bist auch von der schulpflicht befreit wenn du schon auf der berufsschule warst
so hab ich das mal gehört :D
stimmt :)
9 Jahre Schulpflicht + 1 Jahr Berufsschule
dann hast keine Pflicht mehr xD
nep. In BW sind 4 Jahre Grundschule, 5 Jahre weiterführende Schule (heißt Hauptschule) und dann 3 jahre Berufsschule oder weiterführende Schule bis man 18 ist.
In Bayern sinds 9 Jahre + 3 jahre Berufsschule oder BVJ oder bis zum 21. Lebensjahr.
Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)
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____needweed - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:43 Uhr
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also ich bin 15 & geh auch nicht mehr zur schule .
und sonst meldet sich auch keiner der meint ich müsste da noch hin.
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Impala-18 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:44 Uhr
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Zitat von stopselpower: Darf man das?
Also wenn man sagen wir mal mit 16 1/2 aus der Schule kommt und keine Ausbildung hat und keinen Platz in einer Schule gefunden hat.
Darf man dann 1 Jahr zuahause rumsitzen, nichts tun, bis September warten und dann wieder bewerben und hoffen das man nächstes Jahr ne Stelle bekommt?
Hab gehört das man bis 18 Jahre schulpflichtig ist. Heißt das, derjenige MUSS in eine Schule? Oder wie läuft das?
~nein, wird reden nicht von mir ^^
schulpflicht bis 18 - schachsinn
jeder muss 9 pflichtschuljahre hintersich gebracht haben und kann man machen was man will: eine ausbildung, auf eine weiterführende schule gehn oder zu hause rum gammeln.
Ach wie gut das niemand weis, dass ich auf eure Meinung scheiß ...
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Like-a-G6 - 38
Experte
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:45 Uhr
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es wird dir überlassen ob du vergammelst oder was aus deinem Leben machst
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Luki23 - 29
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:47 Uhr
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Zitat von Phia95: man ist bloß bis 16 schulpflichtig .
also: Ja, darf man theoretisch.
ob mans will ist ne andre frage...
man ist bis 18 jahren schulPfilichtig
und kannst nicht ein aufm Faul tun das geht nich sonst würde das ja jeder 5machen ne ds geht nich
Mein herz schlägt nur für den FCB
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My_Side - 30
Profi
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:49 Uhr
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Zitat von stopselpower: Darf man das?
Also wenn man sagen wir mal mit 16 1/2 aus der Schule kommt und keine Ausbildung hat und keinen Platz in einer Schule gefunden hat.
Darf man dann 1 Jahr zuahause rumsitzen, nichts tun, bis September warten und dann wieder bewerben und hoffen das man nächstes Jahr ne Stelle bekommt?
Hab gehört das man bis 18 Jahre schulpflichtig ist. Heißt das, derjenige MUSS in eine Schule? Oder wie läuft das?
~nein, wird reden nicht von mir ^^
sozialarbeit bzw. bundeswehr ?
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My_Side - 30
Profi
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Dabei seit 04.2009
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:49 Uhr
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Zitat von Luki23: Zitat von Phia95: man ist bloß bis 16 schulpflichtig .
also: Ja, darf man theoretisch.
ob mans will ist ne andre frage...
man ist bis 18 jahren schulPfilichtig
und kannst nicht ein aufm Faul tun das geht nich sonst würde das ja jeder 5machen ne ds geht nich
lol wieder so einer was keine ahnung hat.
es gibt 9 Jahre schulpflicht !
nicht bis du 18 bist, kleines beispiel Kumpel von mir hat mit 15 seine Ausbildung angefangen.
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_Incubi_ - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:49 Uhr
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Zitat von _Lukichaaan: also darf man nur mit 18 (volljährig) arbeiten.. :D
... sei froh.
Visit: http://eulogypolis.blogspot.com/
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B3rlin - 30
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:51 Uhr
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Soweit ich informiert bin darf man zuhause verrotten wenn man die Schulpflicht (9 Jahre) erfüllt hat. Währ ja auch unlogisch wenn man nach 9 Jahren die Schulpflicht "erfüllt" hat und trotzdem noch gezwungen wird weiter in eine Schule zu gehen.
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Paschke
Fortgeschrittener
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Dabei seit 03.2008
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:52 Uhr
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Zitat von B3rlin: Soweit ich informiert bin darf man zuhause verrotten wenn man die Schulpflicht (9 Jahre) erfüllt hat. Währ ja auch unlogisch wenn man nach 9 Jahren die Schulpflicht "erfüllt" hat und trotzdem noch gezwungen wird weiter in eine Schule zu gehen.
ich glaub man muss 10 jahre aber mit berufsschule oder so in die schule dann ists eig wayne
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Impala-18 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 17:55 Uhr
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Zitat von _Lukichaaan: also darf man nur mit 18 (volljährig) arbeiten.. :D
nur in bestimmten jobs
Ach wie gut das niemand weis, dass ich auf eure Meinung scheiß ...
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Schdohni - 50
Halbprofi
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 18:38 Uhr
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Zitat von My_Side: Zitat von Luki23: Zitat von Phia95: man ist bloß bis 16 schulpflichtig .
also: Ja, darf man theoretisch.
ob mans will ist ne andre frage...
man ist bis 18 jahren schulPfilichtig
und kannst nicht ein aufm Faul tun das geht nich sonst würde das ja jeder 5machen ne ds geht nich
lol wieder so einer was keine ahnung hat.
es gibt 9 Jahre schulpflicht !
nicht bis du 18 bist, kleines beispiel Kumpel von mir hat mit 15 seine Ausbildung angefangen.
Ausbildung = Schulzeit
Kommentar = sinnlos da keine ahnung.
Die Ausbildung gilt als Schulzeit, wenn man z.b. keine Ausbildungsstelle erhält muß man kein bgj machen. Weißt Du was Du mal lernen willst, kannst Du in dem entsprechenden Beruf in diesem Jahr schon die Berufsschule besuchen auch wenn Du keine Ausbildungsstelle hast.
Don't eat yellow snow
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FAKEGAYTU
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Geschrieben am: 20.11.2010 um 18:42 Uhr
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Zitat von Phia95: Zitat von sabbse: Zitat von Phia95: man ist bloß bis 16 schulpflichtig .
also: Ja, darf man theoretisch.
ob mans will ist ne andre frage...
Nein, du bist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Schulpflichtig. Jedenfalls in BW, wies in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht. Das heißt, wenn du deinen Hauptschul- / Realschulabschluss gemacht hast, musst du weiter auf die Schule, egal, ob du den nächsthöheren Abschluss machst oder Berufsschule.
soll das heißen, dass ich, wenn ich mit 17 1/2 Jahren mein Abi hab und keine Uni mich nimmt, weil cih zu jung bin oder sonstwas, ich kein FSJ oder Entwicklunghelfer/Aupair Jahr machen darf, weil cih noch nicht 18 bin? und was mach ich stattdessen?
mit 171/2 hast du in der regel kein abi, und studiengänge sind nicht altersabhängig ...
XO classic genug.
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