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Mit 16 1/2 Jahren - 1 Jahr zuhause rumsitzen?

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stopselpower - 29
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2010
5 Beiträge
Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:09 Uhr

Darf man das?

Also wenn man sagen wir mal mit 16 1/2 aus der Schule kommt und keine Ausbildung hat und keinen Platz in einer Schule gefunden hat.
Darf man dann 1 Jahr zuahause rumsitzen, nichts tun, bis September warten und dann wieder bewerben und hoffen das man nächstes Jahr ne Stelle bekommt?

Hab gehört das man bis 18 Jahre schulpflichtig ist. Heißt das, derjenige MUSS in eine Schule? Oder wie läuft das?

~nein, wird reden nicht von mir ^^
bierliebe
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
2719 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:10 Uhr

BVJ?

Weiss-Rot sind viele, einen Brustring tragen nur wir!

Frenchmen - 31
Experte (offline)

Dabei seit 07.2008
1868 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:11 Uhr

Also
Wenn du nichts findest wirst du aufs BVJ oder irgendwie so überwiesen :D
Ich kenn jemand der da ist und Nein es ist nicht empfehlenswert :-D

More beer.

-Fateful- - 41
Champion (offline)

Dabei seit 11.2005
2630 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:12 Uhr

Ich glaube auch, dass man ins BVJ gehen muss weil Schulpflicht besteht, wobei ich glaue Schulpflicht is doch schon erfüllt wenn 9 Schuljahre abgeleistet wurden.

moropolis.com

Phia95 - 29
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2009
19 Beiträge
Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:12 Uhr

man ist bloß bis 16 schulpflichtig .
also: Ja, darf man theoretisch.
ob mans will ist ne andre frage...
JohnPower
Profi (offline)

Dabei seit 09.2010
574 Beiträge
Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:13 Uhr

Zitat von -Fateful-:

Ich glaube auch, dass man ins BVJ gehen muss weil Schulpflicht besteht, wobei ich glaue Schulpflicht is doch schon erfüllt wenn 9 Schuljahre abgeleistet wurden.

nein, es besteht bis 18 schulpflicht. dazu gehören auch berufsschulen, ausbildungen etc.

Altai-Kai.

stopselpower - 29
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2010
5 Beiträge
Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:14 Uhr

Ja schreibt der Staat ein Brief oder wie funktioniert das?
Ich kenn jemanden der hockt nur at home und chillt da sein Leben und keine Briefe oder nstwas kommen, als ob es niemanden interessiert xD


Owned_xD
Experte (offline)

Dabei seit 02.2009
1507 Beiträge
Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:15 Uhr

Zitat von JohnPower:

Zitat von -Fateful-:

Ich glaube auch, dass man ins BVJ gehen muss weil Schulpflicht besteht, wobei ich glaue Schulpflicht is doch schon erfüllt wenn 9 Schuljahre abgeleistet wurden.

nein, es besteht bis 18 schulpflicht. dazu gehören auch berufsschulen, ausbildungen etc.


Wir haben auf der Berufschule einen der 18 geworden ist, theoretisch kann der jetzt Zuhause bleiben, alle unter 18 müssen in die Schule
sabbse
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2006
5471 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:16 Uhr

Zitat von Phia95:

man ist bloß bis 16 schulpflichtig .
also: Ja, darf man theoretisch.
ob mans will ist ne andre frage...


Nein, du bist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Schulpflichtig. Jedenfalls in BW, wies in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht. Das heißt, wenn du deinen Hauptschul- / Realschulabschluss gemacht hast, musst du weiter auf die Schule, egal, ob du den nächsthöheren Abschluss machst oder Berufsschule.

Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:18 Uhr

Zitat von stopselpower:

Darf man das?

Also wenn man sagen wir mal mit 16 1/2 aus der Schule kommt und keine Ausbildung hat und keinen Platz in einer Schule gefunden hat.
Darf man dann 1 Jahr zuahause rumsitzen, nichts tun, bis September warten und dann wieder bewerben und hoffen das man nächstes Jahr ne Stelle bekommt?

Hab gehört das man bis 18 Jahre schulpflichtig ist. Heißt das, derjenige MUSS in eine Schule? Oder wie läuft das?

~nein, wird reden nicht von mir ^^


werd punk, die dürfen das :D

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

facepalm_ - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
7191 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.11.2010 um 16:23 Uhr

Zitat von bierliebe:

BVJ?


Lass bloß die Finger davon. Da gammelst Du mit lauter Abgefuckten den ganzen Tag in der Schule und tust nix.
Ich kenn jemand der war im BVJ. Prost Mahlzeit

When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm

-Goldi-
Profi (offline)

Dabei seit 09.2005
528 Beiträge
Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.11.2010 um 16:26 Uhr

Zitat von stopselpower:

Darf man das?

Also wenn man sagen wir mal mit 16 1/2 aus der Schule kommt und keine Ausbildung hat und keinen Platz in einer Schule gefunden hat.
Darf man dann 1 Jahr zuahause rumsitzen, nichts tun, bis September warten und dann wieder bewerben und hoffen das man nächstes Jahr ne Stelle bekommt?

Hab gehört das man bis 18 Jahre schulpflichtig ist. Heißt das, derjenige MUSS in eine Schule? Oder wie läuft das?

~nein, wird reden nicht von mir ^^


nein darf man nicht
du musst deine Berufschulpflicht erfüllen
weiß grad leider net wie lang die geht
wenn dus nicht machst kann die polizei dich von daheim holen und dich zwingen ^^
qualle_123 - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 05.2007
17 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:29 Uhr

Zitat von stopselpower:

Darf man das?

Also wenn man sagen wir mal mit 16 1/2 aus der Schule kommt und keine Ausbildung hat und keinen Platz in einer Schule gefunden hat.
Darf man dann 1 Jahr zuahause rumsitzen, nichts tun, bis September warten und dann wieder bewerben und hoffen das man nächstes Jahr ne Stelle bekommt?

Hab gehört das man bis 18 Jahre schulpflichtig ist. Heißt das, derjenige MUSS in eine Schule? Oder wie läuft das?

~nein, wird reden nicht von mir ^^


mit 18 musst du nicht mehr in die berufsschule bei neunjährigen Schulbesuch
nur wird kein kindergeld mehr gezahlt, falls du dich nicht arbeitssuchend meldest und das heißt gleichzeitig das dir die saubande vom arbeitsamt im nacken hockt und will das du irgend nen minijob machs ...
Hohenheim - 34
Profi (offline)

Dabei seit 09.2007
478 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:31 Uhr

Zitat von -Goldi-:

Zitat von stopselpower:

Darf man das?

Also wenn man sagen wir mal mit 16 1/2 aus der Schule kommt und keine Ausbildung hat und keinen Platz in einer Schule gefunden hat.
Darf man dann 1 Jahr zuahause rumsitzen, nichts tun, bis September warten und dann wieder bewerben und hoffen das man nächstes Jahr ne Stelle bekommt?

Hab gehört das man bis 18 Jahre schulpflichtig ist. Heißt das, derjenige MUSS in eine Schule? Oder wie läuft das?

~nein, wird reden nicht von mir ^^


nein darf man nicht
du musst deine Berufschulpflicht erfüllen
weiß grad leider net wie lang die geht
wenn dus nicht machst kann die polizei dich von daheim holen und dich zwingen ^^


Zitat:

"In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung bzw. mit dem zwölften Schulbesuchsjahr."


"Everybody lies!"

-OnTheRun - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2010
190 Beiträge

Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:32 Uhr

Zitat von Frenchmen:

Also
Wenn du nichts findest wirst du aufs BVJ oder irgendwie so überwiesen :D
Ich kenn jemand der da ist und Nein es ist nicht empfehlenswert :-D
also bevor ch ins bvj gehen würde, würde ich untertauchen und ncith tun....wenn dann musst ins BEJ^^
Phia95 - 29
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2009
19 Beiträge
Geschrieben am: 20.11.2010 um 16:33 Uhr

Zitat von sabbse:

Zitat von Phia95:

man ist bloß bis 16 schulpflichtig .
also: Ja, darf man theoretisch.
ob mans will ist ne andre frage...


Nein, du bist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Schulpflichtig. Jedenfalls in BW, wies in anderen Bundesländern aussieht, weiß ich nicht. Das heißt, wenn du deinen Hauptschul- / Realschulabschluss gemacht hast, musst du weiter auf die Schule, egal, ob du den nächsthöheren Abschluss machst oder Berufsschule.


soll das heißen, dass ich, wenn ich mit 17 1/2 Jahren mein Abi hab und keine Uni mich nimmt, weil cih zu jung bin oder sonstwas, ich kein FSJ oder Entwicklunghelfer/Aupair Jahr machen darf, weil cih noch nicht 18 bin? und was mach ich stattdessen?
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