Keith_Flint - 30
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Geschrieben am: 31.05.2010 um 13:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.05.2010 um 13:37 Uhr
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Zitat von cookiie_x3: hey,
welche waffen kann man relativ billig erwerben und wie wirkungsvoll sind sie?
ich wollte heute nur dw chilln dann kommen 5 solche schwule gossenpisser die geld von mir wollten. da die ferien erst angefangen wollt ich keine gewaltätige auseinandersetzung anfangen und hab sie deswegen ignoriert. ich bin gegangen.. sie sind mir gefolgt.. als mir einer ein tritt von hinten gegeben hatt wollt ich ihn schon die flasche ins gesicht verpassen aber das führt dann ja nur zu.... letztendlich polizei und ich wär mitschuldig.
letztendlich such ich mir bessere mittel als eine flasche
welcher dieser wären legal?
-pfefferspray?
-cs-gas?
-teleskopsch.?
Wieso Waffen mach halt nen Kurs für Selbstverteidigung xD Das bieten manche kostenlos an wo genau frag mich nicht das weiß ich jetzt nicht xD
Aber Pfefferspray ist soviel ich weiß legal und Elektroschocker mit geringer Power. Bin mir da aber nicht so sicher solltest dich vielleicht mal auf Expertenseiten umkucken 
lg^^
Safe the Jellyfish!!!
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werlemming
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Geschrieben am: 01.06.2010 um 20:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.06.2010 um 20:45 Uhr
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nicht zu vergessen lampen.
sehr helle lampen können zum blenden eingesetzt werden, was den gegner auch orientierungslos machen kann. zudem kann man sie je nach größe auch ggf. als schlagwaffe benutzen.
außerdem können potentielle gefahrenbereiche wie dunkle ecken ausgeleuchtet und gefahren früher erkannt werden.
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marzl - 35
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Geschrieben am: 01.06.2010 um 20:45 Uhr
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Zitat von werlemming: nicht zu vergessen lampen.
sehr helle lampen können zum blenden eingesetzt werden, was den gegner auch orientierungslos machen kann. zudem kann man sie je nach größe auch ggf. als schlagwaffe benutzen.
für große maglites, gibts nen extragriff zu kaufen, der dann waagerecht zur Lampe steht => in richtiger Schlagstock-manier, nur um einiges brutaler, da metall.
Ene mene muh und raus bist du!
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werlemming
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Geschrieben am: 01.06.2010 um 20:47 Uhr
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Zitat von marzl: Zitat von werlemming: nicht zu vergessen lampen.
sehr helle lampen können zum blenden eingesetzt werden, was den gegner auch orientierungslos machen kann. zudem kann man sie je nach größe auch ggf. als schlagwaffe benutzen.
für große maglites, gibts nen extragriff zu kaufen, der dann waagerecht zur Lampe steht => in richtiger Schlagstock-manier, nur um einiges brutaler, da metall.
ja für die maglites gibt es einen tonfa-griff.
ich meinte eher kleinere lampen.
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Garsei-Gonsa - 33
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Geschrieben am: 01.06.2010 um 20:56 Uhr
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Zitat von werlemming: Zitat von marzl: Zitat von werlemming: nicht zu vergessen lampen.
sehr helle lampen können zum blenden eingesetzt werden, was den gegner auch orientierungslos machen kann. zudem kann man sie je nach größe auch ggf. als schlagwaffe benutzen.
für große maglites, gibts nen extragriff zu kaufen, der dann waagerecht zur Lampe steht => in richtiger Schlagstock-manier, nur um einiges brutaler, da metall.
ja für die maglites gibt es einen tonfa-griff.
ich meinte eher kleinere lampen.
Das Problem mit dem Tonfagriff ist der, dass es nicht erlaubt ist Tonfas in der öffentlichkeit zu führen ... somit könnte die maglite mit tonfagriff ebenfalls recht problematisch werden.
So eine kleine Taschenlampe stell ich mir auch sehr nützlich vor ... gerade weil man den Überaschungseffekt nimmt und durhc blenden selber einen bekommen kann.
Je nach Auslegung könnte alles Fehlerhaft sein
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_--_AnDi_--_
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Geschrieben am: 01.06.2010 um 20:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.06.2010 um 20:58 Uhr
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Zitat von -Paradox: pfefferspray !
telekopschläger ist erst ab 18 !
telekopschläger ist nicht ab 18 ist in Deutschland verboten ;D
muss man das verstehen??
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boobe - 32
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Geschrieben am: 01.06.2010 um 21:07 Uhr
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deshalb hat ja jeder Security-gorilla einen 
cs-gas (also Tränengas) ist illegal ! ! ! da es langfristige Schädigungen verursachen kann.
pfefferspray hat den gleichen effekt, allerdings ohne nebenwirkungen, und ist bei uns im Drogeriemarkt erhätlich...
Ihr könnt doch nicht besoffen zur Arbeit kommen, ihr seid keine Piloten...
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Amithralad
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.06.2010 um 16:10 Uhr
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Zitat von boobe: deshalb hat ja jeder Security-gorilla einen
cs-gas (also Tränengas) ist illegal ! ! ! da es langfristige Schädigungen verursachen kann.
pfefferspray hat den gleichen effekt, allerdings ohne nebenwirkungen, und ist bei uns im Drogeriemarkt erhätlich...
in mexico is das legal die bauen sogar tränengas anlagen in ihre autos zum schutz vor dieben
das beeste sicherheitsauto der welt heißt der Smartruck gibt das mal in google ein ;)
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DERFRED - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.06.2010 um 21:33 Uhr
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Zitat von Amithralad: Zitat von boobe: deshalb hat ja jeder Security-gorilla einen
cs-gas (also Tränengas) ist illegal ! ! ! da es langfristige Schädigungen verursachen kann.
pfefferspray hat den gleichen effekt, allerdings ohne nebenwirkungen, und ist bei uns im Drogeriemarkt erhätlich...
in mexico is das legal die bauen sogar tränengas anlagen in ihre autos zum schutz vor dieben
das beeste sicherheitsauto der welt heißt der Smartruck gibt das mal in google ein ;) -.-
und in texas kannst mit ner shotgun rumrennen.. -.-
ich glaub er redet von Deutschland mit deutschen Gesetzen...
da ich ehrlichgesagt niocht glaube, dass du immer mit nem maglight rumrennen willst, bzw. eins dabei hast, würde ich dir auch n paar grundlegene selbstverteidigungsgriffe ans herz legen...
tränengas und teleskop schlagstöcke sind nicht ab 18, die sind generell verboten...
und tränengas...jaa..gibts ja so kleine fläschchen..aber ich würd das nich dauernd mit mir rumtragen.. meistens reicht das nur für 3- 5 x sprühen (wenn du nicht ne risen dose mitnimmst) und vorallem hilft dir das nicht soooo weiter, wenn da 5 typen stehn... (wo dann aber auch selbstverteidigungsgrifffe an ihre grenzen gelangen ;D )
~~~~~~>>=>=>!!!GRAB YOUR PEN!!!
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Sh00t3rb0y - 29
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Geschrieben am: 03.06.2010 um 01:33 Uhr
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Kampfsport ist immer noch die beste Methode...
oder droh ihnen: Wenn ihr mich nicht in Ruhe lasst komme ich morgen nacht aus eurem kleiderschrank mit ner motorsäge und ihr werdet alle sterben muhahahahaha...
Zicke Zacke, Zicke Zacke - We aRe One | Technobase.fm
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neuulmer77 - 47
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Geschrieben am: 03.06.2010 um 10:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.06.2010 um 11:27 Uhr
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Pfefferspray
Die rechtliche Situation der Handhabung von Pfeffersprays in Deutschland ist schwierig weil eigentlich ungeregelt. Im Moment stellt sich die Rechtslage wie folgt dar:
In Deutschland hergestellte Pfeffersprays werden als „Spray zur Tierabwehr“ hergestellt und gekennzeichnet. Das heißt, der bestimmungsgemäße Gebrauch gilt der Abwehr von Tieren. Als solches unterliegen diese Produkte nicht dem Waffengesetz da sie nicht dem Waffenbegriff des §1WaffG entsprechen. Tierabwehrsprays dürfen von Jedermann erworben, besessen und geführt werden. Demnach entfällt die Einstufung von so genannten „Reizstoffsprühgeräten“ als Waffe erst einmal grundsätzlich.
Der Einsatz von Tierabwehrspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Die dann eventuelle Handhabung gegen Menschen erfolgt ausschließlich im Rahmen der im § 227 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §32 Strafgesetzbuch (StGB) und im §15 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelten Notwehr. Diese Paragraphen sagen übereinstimmend aus, dass man sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff, unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erwehren darf. Pfefferspray wird in diesem Zusammenhang als eines der mildesten und effektivsten Mittel der Zurwehrsetzung angesehen.
Da diese Paragraphen nicht nur für Polizisten sondern für alle auf dem Gebiet der BRD lebenden Menschen gelten, kann jeder uneingeschränkt Pfefferspray zur „Tierabwehr“ mit sich führen.
Pfeffersprays, die weder als Tierabwehrspray gekennzeichnet sind, noch ein amtliches Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (zuständig nach altem WaffG) oder der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (zuständig nach neuem WaffG) tragen, sind verbotene Waffen. Der Umgang ist gemäß § 52 WaffG verboten.
CS-Abwehrspray
CS-Abwehrsprays müssen das amtliche Kennzeichen des Bundeskriminalamtes (BKA) tragen und dürfen dann an Personen über 14 Jahren abgegeben werden.
Elektroschocker
Elektroimpulsgeräte sind nach Anlage 2 des WaffG verboten, wenn sie kein amtliches Prüfzeichen für die gesundheitliche Unbedenklichkeit tragen. Nach § 40,4 WaffG kann das Bundeskriminalamt jedoch Ausnahmen zulassen. Da es bis heute keine Prüfungsvorschriften für ein amtliches Prüfzeichen über die gesundheitliche Unbedenklichkeit gibt sind Elektroschocker frei verkäuflich an Personen über 18 Jahre.
lieber HARTZ4 als S04
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-OnTheRun - 31
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Geschrieben am: 03.06.2010 um 11:25 Uhr
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mein favorit is cs gas...da macht dir niemand mehr was enn er des in der fresse hat
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seventythree - 31
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Geschrieben am: 03.06.2010 um 14:46 Uhr
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Zitat von _--_AnDi_--_: Zitat von -Paradox: pfefferspray !
telekopschläger ist erst ab 18 !
telekopschläger ist nicht ab 18 ist in Deutschland verboten ;D
verboten ja??!! warum kann man die teile dann überall kaufen?^^
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_INDIVIDUAL_
Champion
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Geschrieben am: 03.06.2010 um 14:48 Uhr
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Zitat von seventythree: Zitat von _--_AnDi_--_: Zitat von -Paradox: pfefferspray !
telekopschläger ist erst ab 18 !
telekopschläger ist nicht ab 18 ist in Deutschland verboten ;D
verboten ja??!! warum kann man die teile dann überall kaufen?^^
nimm einfach den stil von nem regenschirn
Und somit kommen wir zu Punkt 3...
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Echelon187 - 31
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Geschrieben am: 03.06.2010 um 14:50 Uhr
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Am besten ist die Selbstverteidigung mit Händen und Füßen.
Lerne zB Stockkampf oder Schwertkampf, es gibt überall Stöcke, Äste etc. .
Die beste Waffe wird immernoch der Mensch bleiben :)
Zu wandern auf dem Pfad der Rechtschaffenen, gleichgestellt der Dinge die wir Gerechtigkeit nennen.
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