huggy-bear - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 12:41 Uhr
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weis eig jmd wie man sie wehren ,,darf,,? weil mal im ernst, wenn 5 gegen mich sind und ich alleine bin und ich ein kampfsport beherrsche oder irg eine andere wirkungsvolle verteidigungsart gut kann, dann verteidige ich mich eben ^^
und dann schlag ich auch so zu, dass mein gegner danach unfähig ist mich ein 2tes mal anzugreifen. aber wenn man dann als einzelner noch ne anzeige wegen schwerer körperverletzung bekommmt, hallo?
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luftprinzip - 81
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 12:43 Uhr
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Zitat von huggy-bear: weis eig jmd wie man sie wehren ,,darf,,? weil mal im ernst, wenn 5 gegen mich sind und ich alleine bin und ich ein kampfsport beherrsche oder irg eine andere wirkungsvolle verteidigungsart gut kann, dann verteidige ich mich eben ^^
und dann schlag ich auch so zu, dass mein gegner danach unfähig ist mich ein 2tes mal anzugreifen. aber wenn man dann als einzelner noch ne anzeige wegen schwerer körperverletzung bekommmt, hallo?
Muss verhältnismäßig sein.
I still don't believe in Germanys right to exist.
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huggy-bear - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 12:49 Uhr
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Zitat von luftprinzip: Zitat von huggy-bear: weis eig jmd wie man sie wehren ,,darf,,? weil mal im ernst, wenn 5 gegen mich sind und ich alleine bin und ich ein kampfsport beherrsche oder irg eine andere wirkungsvolle verteidigungsart gut kann, dann verteidige ich mich eben ^^
und dann schlag ich auch so zu, dass mein gegner danach unfähig ist mich ein 2tes mal anzugreifen. aber wenn man dann als einzelner noch ne anzeige wegen schwerer körperverletzung bekommmt, hallo?
Muss verhältnismäßig sein.
verhältnismäßig wie ?
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Gabriel2009 - 26
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 12:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.05.2010 um 12:57 Uhr
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§ 32
Notwehr.(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
so stehts im StGB
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huggy-bear - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 12:59 Uhr
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Zitat von Gabriel2009: § 32
Notwehr.(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
so stehts im BGB
sprich man muss, wenn man schon in der unterzahl ist und sich nicht nur von deren angriffen sondern auch geistiger dummheit schützen muss, muss man noch darauf achten dass die schläge/abwehraktionen von einem selbst im rahmen des BGB liegt ? :O
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Matze159 - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 13:47 Uhr
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Zitat von huggy-bear: Zitat von luftprinzip: Zitat von huggy-bear: weis eig jmd wie man sie wehren ,,darf,,? weil mal im ernst, wenn 5 gegen mich sind und ich alleine bin und ich ein kampfsport beherrsche oder irg eine andere wirkungsvolle verteidigungsart gut kann, dann verteidige ich mich eben ^^
und dann schlag ich auch so zu, dass mein gegner danach unfähig ist mich ein 2tes mal anzugreifen. aber wenn man dann als einzelner noch ne anzeige wegen schwerer körperverletzung bekommmt, hallo?
Muss verhältnismäßig sein.
verhältnismäßig wie ?
Dass heißt:
Wenn einer (oder fünf) ankommt und dich dumm anlabert darfst du ihn noch lange nich mit irgend einer Kampfsportart die Nase brechen. Erst wenn einer versucht dich zu schlagen "darfst" du dich wehren.
"The best minds are not in government. If any were, business would hire them away."
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Prof_Matze - 32
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 13:57 Uhr
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Die Scheiße hier in Deutschland ist wie üblich die, dass die darüber entscheiden, die von sowas nicht die leiseste Ahnung haben...
Leider wird fehlendes Wissen missverständlicherweise (zu) oft durch blinden Schreibwahn ersetzt...
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huggy-bear - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 14:01 Uhr
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ja oke, aber wehren inwiefern, wenn der eine n paar posts weiter oben geschrieben hat, dass er dann ne anzeige wegen schwerer köperverletzung bekommen hatte?
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Crankr - 32
Champion
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 14:33 Uhr
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Zitat von Prof_Matze: Zitat von Crankr:
Riskier lieber nicht, dass einer von dennen ein Messer zieht und auf dich einsticht und du evtl. mit deinem Leben zahlst dafuer, dass du Respektiert werden willst.
Ich muss zu geben, vor einem Jahr wuerde ich dir empfehlen, welche Waffen du mit dir tragen wuerdest und auf welche Punkte am Koerper du am besten einschlaegst/stichst, aber inzwischen merk ich, dass man am besten darauf scheissen sollte, was danach die anderen von dir denken, oder ob die damit aufhoeren.
Sei Selbstsicher, aber wenns ernst wird weich jedem Konflikt aus...
...klingt nach einer "Angsthasen" Taktik, aber mal im ernst, du bist nicht unverwundbar.
Selbst ein harmloser Schlag, den du nicht blocken kannst oder nicht ausweichen kannst koennte dein Gesicht irgendwie verunstalten oder irgendeine Funktion in deinem Koerper lahm legen.
Ich hatte zwar bis jetzt noch nie die Chance Klugheit zu beweisen, weil ich meistens auch solche Situationen im Vorraus ausweich, oder das mit dem Selbstsicher sein klappt(Ein grosses Maul gehoert meist auch dazu). Aber Hut ab vor dem, der schonmal gefluechtet ist.
Den Post würde ich unterstreichen, es steht sehr viel Wahres drin.
Danke, aber anscheinend wird mein Post relativ stark ignoriert, da dieser Thread wieder in die Richtung geht "Wer hat die geilste Selbstverteidigungswaffe".
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bredator - 41
Champion
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Geschrieben am: 23.05.2010 um 20:07 Uhr
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Zitat von huggy-bear: ja oke, aber wehren inwiefern, wenn der eine n paar posts weiter oben geschrieben hat, dass er dann ne anzeige wegen schwerer köperverletzung bekommen hatte?
Wie gesagt, durch einige Zeugenaussagen wurde die Anzeige dann abgeschmettert, weil ich mich tatsächlich "nur" gewehrt hatte. Allerdings habe ich das wirklich mit äusserster Brutalität getan, da ich mir nicht mehr anders zu helfen wusste. Hab einem den Kiefer zertrümmert, einem die Nase gebrochen und weitere Schläge ausgeteilt, aber auch teilweise einstecken müssen... ohne die Zeugenaussagen hätte es allerdings wohl schlecht für mich ausgesehen, da man bei mir keine Verletzungen sehen konnte.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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Barmonster - 41
Champion
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Geschrieben am: 24.05.2010 um 12:21 Uhr
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Zitat von huggy-bear: Zitat von luftprinzip: Zitat von huggy-bear: weis eig jmd wie man sie wehren ,,darf,,? weil mal im ernst, wenn 5 gegen mich sind und ich alleine bin und ich ein kampfsport beherrsche oder irg eine andere wirkungsvolle verteidigungsart gut kann, dann verteidige ich mich eben ^^
und dann schlag ich auch so zu, dass mein gegner danach unfähig ist mich ein 2tes mal anzugreifen. aber wenn man dann als einzelner noch ne anzeige wegen schwerer körperverletzung bekommmt, hallo?
Muss verhältnismäßig sein.
verhältnismäßig wie ?
was Verhältnismäßig ist und was nicht entscheidet im Einzelfall der Richter, deshalb ist es relativ unsinnig, hier irgendwas zu definieren.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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huggy-bear - 31
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Geschrieben am: 24.05.2010 um 12:44 Uhr
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oke, ich reg mich jetz mal lieber nicht auf ^^
ich hoffe dass ich nicht in so ne situation komme wo ich einem aus notwehr irg wie so zurichte dass er in krankenhaus muss...und ich dann ne anzeige bekomm...pfff
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Prof_Matze - 32
Champion
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Geschrieben am: 24.05.2010 um 13:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.05.2010 um 13:18 Uhr
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Zitat von huggy-bear: oke, ich reg mich jetz mal lieber nicht auf ^^
ich hoffe dass ich nicht in so ne situation komme wo ich einem aus notwehr irg wie so zurichte dass er in krankenhaus muss...und ich dann ne anzeige bekomm...pfff
Genau das ist der Punkt. Wenn du angegriffen wirst (und das wirst du wohl meistens, wenn niemand in der Nähe ist) bist du so oder so am Arsch, wenn du drauf eingehst...
Ich sag ja: die entscheiden darüber, die keine Ahnung haben.
Leider wird fehlendes Wissen missverständlicherweise (zu) oft durch blinden Schreibwahn ersetzt...
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Neo4 - 35
Profi
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Geschrieben am: 25.05.2010 um 20:57 Uhr
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Zitat von cookiie_x3: hey,
welche waffen kann man relativ billig erwerben und wie wirkungsvoll sind sie?
ich wollte heute nur dw chilln dann kommen 5 solche schwule gossenpisser die geld von mir wollten. da die ferien erst angefangen wollt ich keine gewaltätige auseinandersetzung anfangen und hab sie deswegen ignoriert. ich bin gegangen.. sie sind mir gefolgt.. als mir einer ein tritt von hinten gegeben hatt wollt ich ihn schon die flasche ins gesicht verpassen aber das führt dann ja nur zu.... letztendlich polizei und ich wär mitschuldig.
letztendlich such ich mir bessere mittel als eine flasche
welcher dieser wären legal?
-pfefferspray?
-cs-gas?
-teleskopsch.?
eindeutig Pfefferspray
es ist wirksamer und zuverlässiger als cs gas
no Pain no Gain
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-scott_ - 30
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.05.2010 um 01:54 Uhr
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man sollte sich doch wenigstens verteidigen dürfen und sich nich totprügeln lassen
aber egal was man macht man hat eh nur ärger davon
ebenso, wenn man sieht, dass jemand anderes verprügelt wird darf man nich eingreifen, weil man sonst jahrelang ein gerichtsvervahren am hals haat und wenn man nichts tut, ist man auch am arsch, weil man ja doch hätte helfen sollen
das recht auf verteidigung ist den gerichten doch scheiß egel
sollen die doch mal zusammengeschlagen werden, dann sehen die mal, wie machtlos man da ist
immer so tun als sei man interessiert
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