Fishbone100 - 40
Anfänger
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Geschrieben am: 13.05.2010 um 20:46 Uhr
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Zitat von EuroEde: Zitat von Fishbone100: Was meinst du damit???
Bekommt der da dann keine abmahnung wenn er KEINE vorlegt??
Kennt ihr nicht mal eure Rechte? Kurzkrank geht bis 3Tage (Arbeitstage)
Wo liegt nun das Problem?
also braucht er kein attest??
weil freitag samstag sonntag sind ja NUR 3 tage..
er ist sich jetzt voll unsicher..
Weil sein Husarzt hat morgen ZU...
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bredator - 41
Champion
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Geschrieben am: 13.05.2010 um 20:50 Uhr
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Zitat von Fishbone100: Zitat von EuroEde: Zitat von Fishbone100: Was meinst du damit???
Bekommt der da dann keine abmahnung wenn er KEINE vorlegt??
Kennt ihr nicht mal eure Rechte? Kurzkrank geht bis 3Tage (Arbeitstage)
Wo liegt nun das Problem?
also braucht er kein attest??
weil freitag samstag sonntag sind ja NUR 3 tage.. 
er ist sich jetzt voll unsicher..
Weil sein Husarzt hat morgen ZU...
Nochmal lesen: Es gibt keine einheitliche Regelung. Es kommt darauf an, wie das bei ihm im Betrieb geregelt ist. Da kann es sein, dass es auch nur 1 Tag "Krank ohne Krankmeldung" gibt. Informieren ist hier die Devise.
Ob der Hausarzt zu hat, spielt überhaupt keine Rolle. Dann muss er halt zu einem anderen Arzt oder zum Notdienst. Es würde sich in jedem Fall empfehlen.
Mich wundert es, dass er sich überhaupt so sträubt gegen den Arztbesuch? Mit dem gelben Zettel hätte er wenigstens kein schlechtes Gewissen mehr... und wenn es ihm soo dreckig geht, dann bekommt er denn auch ohne wenn und aber.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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Madre52 - 70
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.05.2010 um 20:51 Uhr
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wollte eigentlich nichts dazu schreiben
wenn der Hausarzt morgen zu hat, muss er zu einem anderen Arzt gehen
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WritersPawn - 36
Champion
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Geschrieben am: 13.05.2010 um 20:52 Uhr
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Zitat von Mami_o2o312: Zitat von zatiochi: also ich würd so oder so n Attest vorlegen... Genau..
So sieht der Chef, das er wirklich krank ist und nicht nur so tut, als ob..
Genau, es gibt ja keine Ärzte die dich ziemlich gern Krankschreiben obwohls net wirklich nötig wär...
01010110 01101111 01101100 01101100 01101001 01100100 01101001 01101111 01110100 00101110
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Mami_o2o312 - 36
Profi
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Geschrieben am: 13.05.2010 um 20:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.05.2010 um 20:55 Uhr
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Zitat von Fishbone100: Zitat von EuroEde: Zitat von Fishbone100: Was meinst du damit???
Bekommt der da dann keine abmahnung wenn er KEINE vorlegt??
Kennt ihr nicht mal eure Rechte? Kurzkrank geht bis 3Tage (Arbeitstage)
Wo liegt nun das Problem?
also braucht er kein attest??
weil freitag samstag sonntag sind ja NUR 3 tage.. 
er ist sich jetzt voll unsicher..
Weil sein Husarzt hat morgen ZU... 
Dann soll er sich bei der Arbeit krankmelden und sagen, er reicht die Krankmeldung am Montag nach!
Es sei denn, irgendein Doc in seiner Nähe hat Notdienst.
Wo ist das Problem?
Und eine Krankmeldung ist immer sicherer und besser, als ohne von der Arbeit wegzubleiben!
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bredator - 41
Champion
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Geschrieben am: 13.05.2010 um 20:55 Uhr
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Zitat von WritersPawn: Zitat von Mami_o2o312: Zitat von zatiochi: also ich würd so oder so n Attest vorlegen... Genau..
So sieht der Chef, das er wirklich krank ist und nicht nur so tut, als ob..
Genau, es gibt ja keine Ärzte die dich ziemlich gern Krankschreiben obwohls net wirklich nötig wär...
Und? Da muss dann der Arzt dafür geradestehen, wenn er unberechtigt Leute krank schreibt. Das kann der Arbeitgeber nun wirklich nicht nachprüfen.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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Laule95 - 30
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.05.2010 um 20:58 Uhr
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ich finde als 25 jähriger sollte man sowas auch ohne forum wissen ^^
Friends 4 Eva ... wer ist diese eva und warum hat sie keine freunde?
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AmericanNo_1 - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.05.2010 um 20:59 Uhr
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Zitat von Fishbone100: Hi leute,
meim kumpel geht es echt dreckig. er ist heute nach der arbeit nach hause gekommen und hat sich noch gut gefühlt..
jetzt seit 19 uhr etwa hat er voll die scheißerei und kotzerei...
Er muss aber eigenlich freitag samstag sonntag arbeiten.
Hat er aber nicht vor zwecks ansteckungsgefahr.
HAT SICH GERADE EBEN PER TELEFON KRANK GEMELDET
Attest muss ér ja dann nicht vorlegen da er nur 3Tage am stück (keine 4) krank ist.
1. tag freitag
2.tag samstag
3.tag sonntag..
Muss er jetzt ein attest vorlegen oder nicht (wenn wir davon ausgehen das er am montag wieder ganz normal arbeiten geht) was er dann auch vorhat.
Zum Artzt gehen und Kkrankschreiben lassen es wird schon einer notdienst haben
Ich mach keine Rechtschreibfehler, ich schreib nur freestylle
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Shwanztomate - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.05.2010 um 21:03 Uhr
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doch er muss zum arzt gehen und ein attest beim chef vorlegen oO
den einen teil zum chef den andren teil zur krankenkasse oO
ganz klar oO
cut my live :(
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2.och - 42
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Geschrieben am: 13.05.2010 um 21:46 Uhr
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Zitat von bredator: Zitat von EuroEde: Zitat von Fishbone100: Was meinst du damit???
Bekommt der da dann keine abmahnung wenn er KEINE vorlegt??
Kennt ihr nicht mal eure Rechte? Kurzkrank geht bis 3Tage (Arbeitstage)
Wo liegt nun das Problem?
Nein. Die 3-Tage Regel existiert so nicht mehr. Viele haben sie zwar übernommen, aber relevant ist, was in den Betriebsvereinbarungen geregelt ist.
So ein Schmarrn. Und ich würde mal mit deinem Betriebsrat reden so wegen 2 Tage ohne Attest erst am 3. hier im Gesetz steht was ganz anderes:
Zitat: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Steht alles hier: Klick Mich
der oben eingefügte TExt beginnt in der Mitte der 1. Zeile
Benutzt erst www.google.de bevor ihr dumme Fragen stellt.
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bredator - 41
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Geschrieben am: 13.05.2010 um 21:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.05.2010 um 21:53 Uhr
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Zitat von 2.och:
So ein Schmarrn. Und ich würde mal mit deinem Betriebsrat reden so wegen 2 Tage ohne Attest erst am 3. hier im Gesetz steht was ganz anderes:
Zitat: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Steht alles hier: Klick Mich
der oben eingefügte TExt beginnt in der Mitte der 1. Zeile
Hast du auch weitergelesen? Ich glaube nicht...
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Der Satz steht direkt dahinter. Also grätsch mich nicht von der Seite an.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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Fishbone100 - 40
Anfänger
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Geschrieben am: 14.05.2010 um 12:34 Uhr
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Er hat jetzt ne Krankemeldung fürs WE bekommn..
UNd die AU hat er bei der KK abgegeben.
Bekommt er jetzt post von der KK?? Wenn ja was für welche??
Weil es ist allerwarscheinlichkeit nach "NUR" ein leichter Grippaler Infekt durch nen Virus.
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Mami_o2o312 - 36
Profi
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Geschrieben am: 14.05.2010 um 12:44 Uhr
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Zitat von Fishbone100: Er hat jetzt ne Krankemeldung fürs WE bekommn..
UNd die AU hat er bei der KK abgegeben.
Bekommt er jetzt post von der KK?? Wenn ja was für welche??
Weil es ist allerwarscheinlichkeit nach "NUR" ein leichter Grippaler Infekt durch nen Virus. Die Frage ist jetz nicht dein ernst?
Warst Du noch nie krankgeschrieben?
Glaub ich weniger..

Was für Post soll er da von der Krankenkasse bekommen?
Ohje..^^
Da bekommt er keine Post!
Er muss einen Zettel lediglich bei der Krankenkasse abgeben und den anderen Zettel beim Arbeitgeber!
Wo liegt nun das Problem?
Egal, wegen was man krankgeschrieben ist und wenns nur deswegen ist, wenn ein Furz im Bauch rumgeht -.-, abgeben muss man die so oder so!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
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EuroEde - 37
Experte
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Geschrieben am: 14.05.2010 um 12:58 Uhr
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Zitat: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Dieser Satz ist aber nicht auf Kurzkrank bezogen.
Wenn ich am 1.Tag schon ein Attest habe, muss ich es nicht erst am 4.Tag vorlegen, HIER hat der Arbeitgeber ein Recht drauf, es am nächsten Arbeitstag zu verlangen.
Zitat von bredator: Der Satz steht direkt dahinter. Also grätsch mich nicht von der Seite an.
Das soetwas "betrieblich" abgeschlossen wird, wäre mir neu. Aber ich lasse mir gerne eines Besseren belehren.
Kraft macht keinen Lärm. Sie ist da und wirkt.
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Shwanztomate - 32
Halbprofi
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Dabei seit 11.2008
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Geschrieben am: 15.05.2010 um 10:58 Uhr
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so wie ichs jetz rausgelesen hab hat er beide zettel zur kk geschickt -_______-
cut my live :(
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