Community
Szene & News
Locations
Impressum
|
Forum / Sonstiges
Wegeunfall mit Auto

mars-attacks - 36
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2008
186
Beiträge
|
Geschrieben am: 28.04.2010 um 23:27 Uhr
|
|
Zitat von seley: Ich studiere bei ner BG. Drum würde ich dir auf jeden Fall raten, das dem AG zu melden, falls dus nicht eh schon gemacht hast. Kann ja sein, dass der Unfallgegner auch paar Tage später noch zum Arzt geht wegen Rückenschmerzen oder so. Bei Kfz-Versicherung kenn ich mich leider nicht aus.
hab ich vorhin voll verpeilt, gleich morgen mal ansprechen....jetzt allmählich tut mir auch alles weh....könnt echt nen montag sein heut...
Hallo????? Gehts noch? Sagt dir der Begriff "Humor" was???
|
|
werschaf
Experte
(offline)
Dabei seit 12.2007
1352
Beiträge
|
Geschrieben am: 28.04.2010 um 23:29 Uhr
|
|
Zitat von Zomb: Zitat von werschaf: falsch. die unfallversicherung des arbeitgebers zahlt nur, falls bei dir ein körperlicher schaden entstanden ist, in diesem fall z. b. für die kosten einer heilbehandlung. den schaden am fremdfahrzeug muss deine kfz-versicherung decken, je nachdem ob du haftpflicht-, teil- oder vollkasko versichert bist. bei eigenverschulden kann es durchaus sein, dass deine versicherung dich dafür noch gesondert in regress nimmt.,
Es geht auch nicht um Unfallversicherung sondern um die KFZ-Versicherung seines Arbeitgebers.
die kommt aber auch nur zum tragen wenns ein firmenwagen gewesen ist. (hab ich was überlesen?)
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
|
|
night-rider - 38
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 09.2005
54
Beiträge
|
Geschrieben am: 28.04.2010 um 23:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.04.2010 um 23:38 Uhr
|
|
Zitat von mars-attacks: Zitat von seley: Nachdems auf dem Weg zur Arbeit war ist die zustädnige Berufsgenossenschaft zuständig. Musst dem Unfall auf jedem Fall deinem Arbeitgeber meldet, der erstellt dann die Unfallanzeige für die zuständige BG. Da ist jeder Arbeitnehmer versichert, die meisten wissen das aber nicht, weil da nur der Arbeitgeber die Beiträge zahlt. Dass keine Polizei anwesend war macht nichts. Die BG zahlt aber nur für den Personenschaden, nicht für den Sachschaden
personenschaden gabs zum glück keinen...schade das kein sachschaden übernommen....kacke der hatte nen neues auto....oh man ich will wochenende....
zeugen und fotos gibts!
ist doch egal obs ein neuwagen ist oder nicht...lass ausrechnen, ob es sich lohnt den schaden selbst zu zahlen (macht die versicherung). wenn net, ist es egal wie hoch der schaden ist, da es die versicherung eh zahlt. deine prozent steigen so oder so um den festgelegten anteil, da geht es nur nach unfall oder kein unfall. sprich es ist egal, ob der schaden 1000 euro oder 10000 euro beträgt....
|
|
mars-attacks - 36
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2008
186
Beiträge
|
Geschrieben am: 29.04.2010 um 02:00 Uhr
|
|
Der schaden ist enorm denk ich mal! Das andere Auto war en Neuwagen und vorne total verzogen! Irgendwas tropfte auch aus dem motorraum.... Sah sehr ungesund aus.... Also selber zahlen fällt glaub er raus!^^
Hallo????? Gehts noch? Sagt dir der Begriff "Humor" was???
|
|
DCaTroH - 37
Experte
(offline)
Dabei seit 10.2004
1064
Beiträge
|
Geschrieben am: 29.04.2010 um 07:35 Uhr
|
|
Du hast jetzt nie geschrieben, was du für eine Kfz-Versicherung hast, oder? Dementsprechend zahlt ja die den Schaden des Unfallgegners.
Solltest du doch noch zum Arzt müssen wegen körperlichen Beschwerden aufgrund des Unfalls, zahlt die ärztliche Behandlung die BG. Dazu musst du das aber deinem AG melden und einen Unfallbericht ausfüllen. Und wenn du zum Arzt gehst, dort unbedingt angeben, dass es ein Arbeitsunfall (Wegeunfall) war.
~Um zu sterben leben wir ein Leben lang~
|
|
ZER0-CooL - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 09.2004
4459
Beiträge
|
Geschrieben am: 29.04.2010 um 08:41 Uhr
|
|
Zitat von seley: Ich studiere bei ner BG. Drum würde ich dir auf jeden Fall raten, das dem AG zu melden, falls dus nicht eh schon gemacht hast. Kann ja sein, dass der Unfallgegner auch paar Tage später noch zum Arzt geht wegen Rückenschmerzen oder so. Bei Kfz-Versicherung kenn ich mich leider nicht aus.
So oder so zahlt auch die Haftpflichtversicherung vom KFZ den Personenschaden, ist nicht umsonst eine Deckungssumme von 100 Mio. €
|
|
SNI87 - 38
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2005
3345
Beiträge
|
Geschrieben am: 29.04.2010 um 08:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.04.2010 um 09:00 Uhr
|
|
Zitat von werschaf: falsch. die unfallversicherung des arbeitgebers zahlt nur, falls bei dir ein körperlicher schaden entstanden ist, in diesem fall z. b. für die kosten einer heilbehandlung. den schaden am fremdfahrzeug muss deine kfz-versicherung decken, je nachdem ob du haftpflicht-, teil- oder vollkasko versichert bist. bei eigenverschulden kann es durchaus sein, dass deine versicherung dich dafür noch gesondert in regress nimmt.,
jup, du bist über die BG auf dem Arbeitsweg (nur auf dem direkten) unfallversichert.
da dir nichts passiert ist, gibts hier auch nichts.
den schaden an den fremdfahrzeugen übernimmt deine kfz haftpflicht. allerdings nimmt da niemand regress, da die kfz haftpflicht ja dazu da ist, den von dir verursachten schaden zu zahlen.
Den schaden den du auf dem weg zur arbeit an deinem eigenen auto erlitten hast, kannst du von der steuer absetzen!! deshalb am besten nicht schwarz machen lassen
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
|
|
Forum / Sonstiges
|