Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:34 Uhr
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Zitat von devonfisch: falls der fahrzeugführer nicht unter drogen steht und die gefundenen drogen eindeutig einer anderen person als dem fahrer zuzuordnen sind ( durch angaben anderer oder fund in jacke, hose, oä) passiert dem fahrer nichts. es ist nicht verboten, verbrecher im auto mit zu nehmen, solange man an diesen straftaten nicht beteiligt ist.
wurde allerding nachgewiesenermaßen eine drogenbeschaffungsfahrt unternommen ( ins ausland oder nur zum dealer um die ecke), so wurde das kfz bei einer straftat verwendet und die eignung des fahrers , ein fahrzeug zu führen, kann, zu allem anderen daraus resultierenden stress, in frage gestellt werden, was eine mpu verlangen würde.
lass dich also niemals drauf ein , wenn die kumpels noch schnell bei jemandem vorbei müssen. solltest du dabei beobachtet werden, kann es eng für dich werden.
das hast du schön geschrieben ;)
kein schelchter wortschatz !!
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