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drogen IM auto

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devonfisch - 49
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2006
74 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:31 Uhr

falls der fahrzeugführer nicht unter drogen steht und die gefundenen drogen eindeutig einer anderen person als dem fahrer zuzuordnen sind ( durch angaben anderer oder fund in jacke, hose, oä) passiert dem fahrer nichts. es ist nicht verboten, verbrecher im auto mit zu nehmen, solange man an diesen straftaten nicht beteiligt ist.
wurde allerding nachgewiesenermaßen eine drogenbeschaffungsfahrt unternommen ( ins ausland oder nur zum dealer um die ecke), so wurde das kfz bei einer straftat verwendet und die eignung des fahrers , ein fahrzeug zu führen, kann, zu allem anderen daraus resultierenden stress, in frage gestellt werden, was eine mpu verlangen würde.

lass dich also niemals drauf ein , wenn die kumpels noch schnell bei jemandem vorbei müssen. solltest du dabei beobachtet werden, kann es eng für dich werden.

GRR!

-shoei- - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2007
40 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:34 Uhr

Zitat von devonfisch:

falls der fahrzeugführer nicht unter drogen steht und die gefundenen drogen eindeutig einer anderen person als dem fahrer zuzuordnen sind ( durch angaben anderer oder fund in jacke, hose, oä) passiert dem fahrer nichts. es ist nicht verboten, verbrecher im auto mit zu nehmen, solange man an diesen straftaten nicht beteiligt ist.
wurde allerding nachgewiesenermaßen eine drogenbeschaffungsfahrt unternommen ( ins ausland oder nur zum dealer um die ecke), so wurde das kfz bei einer straftat verwendet und die eignung des fahrers , ein fahrzeug zu führen, kann, zu allem anderen daraus resultierenden stress, in frage gestellt werden, was eine mpu verlangen würde.

lass dich also niemals drauf ein , wenn die kumpels noch schnell bei jemandem vorbei müssen. solltest du dabei beobachtet werden, kann es eng für dich werden.


das hast du schön geschrieben ;)
kein schelchter wortschatz !!
devonfisch - 49
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2006
74 Beiträge

Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:38 Uhr

ja, gell?

aber geht auch so:

wenn ihr aber was zu dampfn kauft und die bullen ficken euch, dann bisch du au dran, weil du dings halt mim auto dabei und so, verstehsch?




GRR!

-shoei- - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2007
40 Beiträge
Geschrieben am: 08.03.2010 um 20:39 Uhr

Zitat von -kalinka-:

Zitat von Zaepfle28:

hmmm schwierig,aber meistens heisst es doch mitgehangen mitgefangen??
aber
1.fremde nehm ich sowieso nicht mit und ich denke du als frau
auch nicht
2. wenn du denn kennst und es weisst das er mit drogen zu tun hat,musst du damit rechnen das wenn du ihn mitnimmst das er welche bei sich hat.dann würd ich solche leute sowieso nicht mitnehmen


son quatsch. diese "unwissenheit schützt vor strafe nicht" is drauf bezogen, dass man auch bestraft wird wenn man *selbst* ne straftat begeht ohne es zu wissen.

wenn du es weißt machst du dich sicher strafbar aber wenn dus nicht weißt wäre das ja nur unfair. zb müssen eltern von kindern (über 18) sich ja auch nich für die verantworten, wenn die drogen oder so daheim haben... das problem is da eher zu beweisen, dass du nix wusstest


das ist ja auch mal ein quatsch oda ? :totlacher:
wer würde dann der polizei sagen, dass er von der "straftat" wusste.. wenn ich sag ich weiß von nix bin ich ausm schneider :-)

wenn jemand drogen bei sich hat und ich fahr auto selbst wenn ichs weiß passiert mir absolut gar nichts.. das ist genauso wenn n kumpel neben mir sitzt der grad z.b. n ladendiebstal gemacht hat.. desswegen bin ich ja auch nicht drann ^^ nur weil er neben mir sitzt
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