Nosegrinder - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:28 Uhr
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Zitat von kexx_girl: hey ich hätt da mal ne frage und zwar wenn ich jetzt zb auto fahr und jemanden mitnehme der drogen dabei hat bin ich dann auch mit strafbar egal ob ich was davon wusste oder nicht??
Der Fahrer (Fahruegführer) is immer mitverantwortlich. Sonst könnt ja jeder kommen, nen Strasenpenner mit einsteigen lassen und sagen, ich transportier mal ne Ladung, ich geb dir auch was, aber falls wir erwischd werden wars deins.
is n bisl scheiße, aber is so. Der Fahrer sowie insassen werdne dann im Schnitt auf jeden fall uter Drogenkontrolle gesetzt und wenn man noch in der Probezeit is, auch wenns nich des eigene war, muss man soweit ich weis n Aufbauseminar ablegen, was einen nich schlauer macht sondern nur geld kostet.
Einen in der Schüssel und zwei im Rüssel!
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kexx_girl - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:30 Uhr
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hmm.. und wenn derjenige wo färt nichts damit zu tun hat aber wegen drogen am steuer schon ne mpu hatte dann is es eher unwarscheinlich das er heil aus der sache rauskommt oder??
Schwarzer Humor *fg* (ganz toll)
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Schlingel86 - 39
Champion
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:32 Uhr
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Zitat von kexx_girl: hmm.. und wenn derjenige wo färt nichts damit zu tun hat aber wegen drogen am steuer schon ne mpu hatte dann is es eher unwarscheinlich das er heil aus der sache rauskommt oder??
Das is scheißegal ob du Vorbelastet bist ... du kommst so oder so nicht aus der Sache raus ...
Smash Pacifists - die tun einem wenigstens nix ...
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Mugel89 - 36
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:38 Uhr
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Also ich hatte vor ner Woche nen Fahrsicherheutstraining.
da kam des Thema auc hauf den Tisch.
Wenn Drogen im Auto gefunden werden bei niemandem oder nem beifahrer positiv getestet wurde dann passiert erstmal nix aber die polizei schickt dann die Namen an die Führerschein stelle und da werdet ihr dann vermerkt und dann kann es sein das ihr da antanzen müsst zu nem Urin/Blut test um nachzuweisen ob ihr clean seid oder eben nicht.
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Echelon187 - 31
Experte
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:44 Uhr
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"Der Mitwisser ist wie der Täter, er unterstützt die Tat."
"Der Hehler ist wie der Stehler."
Du bist 100% verwickelt,
als Täter und als Zeuge,
wobei bei dir mildernde Umstände vorherrschen,
wenn du clean bist ;)
Zu wandern auf dem Pfad der Rechtschaffenen, gleichgestellt der Dinge die wir Gerechtigkeit nennen.
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SNI87 - 38
Champion
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:44 Uhr
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also ich kann mir nicht vorstellen, dass
du haftbar gemacht werden kannst, wegen
dem scheiß deines beifahrers.
ich kann ja ned jeden vorher fragen: "hey,
hast irgendwelche drogen, waffen oder sonstiges
im gepäck?"
unser rechtssystem ist manchmal ja recht schlecht
nachvollziehbar, aber sowas kann ich mir nicht vorstellen.
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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SNI87 - 38
Champion
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:45 Uhr
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Zitat von Echelon187: "Der Mitwisser ist wie der Täter, er unterstützt die Tat."
"Der Hehler ist wie der Stehler."
ich denke hier gehts darum, dass du nichts von dem zeug deines beifahrers wusstest
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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ulle82 - 43
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:47 Uhr
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um wieviel geht es denn ?
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Schlingel86 - 39
Champion
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:47 Uhr
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Zitat von SNI87: also ich kann mir nicht vorstellen, dass
du haftbar gemacht werden kannst, wegen
dem scheiß deines beifahrers.
ich kann ja ned jeden vorher fragen: "hey,
hast irgendwelche drogen, waffen oder sonstiges
im gepäck?"
unser rechtssystem ist manchmal ja recht schlecht
nachvollziehbar, aber sowas kann ich mir nicht vorstellen.
Und wieso kannst du die Leute nicht einfach fragen? Gehört sich nicht oder wie?
Smash Pacifists - die tun einem wenigstens nix ...
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kexx_girl - 35
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.03.2010 um 17:51 Uhr
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ich hab des bei nem kumpel beiläufig mitbekommen er will nacher jemand holen die was dabei haben und er wurde schon mal mit drogen am steuer erwischt .. so deshalb wollt ich eben wissen wie sowas dann enden kann wenn die polizei sie anhalten würde
Schwarzer Humor *fg* (ganz toll)
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SNI87 - 38
Champion
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:53 Uhr
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Zitat von Schlingel86: Zitat von SNI87: also ich kann mir nicht vorstellen, dass
du haftbar gemacht werden kannst, wegen
dem scheiß deines beifahrers.
ich kann ja ned jeden vorher fragen: "hey,
hast irgendwelche drogen, waffen oder sonstiges
im gepäck?"
unser rechtssystem ist manchmal ja recht schlecht
nachvollziehbar, aber sowas kann ich mir nicht vorstellen.
Und wieso kannst du die Leute nicht einfach fragen? Gehört sich nicht oder wie?
äh...ich nehm ziemlich oft bekannte von mir mit. und mein erster gedanken ist nicht, dass er drogen dabei hat.
außerdem gehört es sich wirklich nicht, dass ich leute, die ich länger kenne danach frage, da ich eigentlich ein gewissen grundvertrauen vorraussetze.
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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ulle82 - 43
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:54 Uhr
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na erstmal kommt es drauf an was sie dabei haben ! also gras ist was anderes als koks !!! und dann kommt es mit sicherheit auch mal auf die menge drauf an !
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Hansen - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 17:59 Uhr
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ist der stoff in deinem auto versteckt bist du als fehrzeughalter mit verantwortlich.. trägt dein beifahrer es bei sich oder in seinem gepäck belastet es dich nicht es sei denn ihr sagt beide aus du wusstest davon (nicht optimal) .. schlimmsten falls wirst du auch abpissen müssen wenn du clean bist dann ist alles in ordnung.. allgemein solltest dein stoff e nicht spazieren fahren
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neuulmer77 - 47
Profi
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 18:01 Uhr
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Beifahrer unter Alkohol- und Cannabiseinfluss müssen damit rechnen, nach einer Polizeikontrolle ihren Führerschein zu verlieren. Nach dem Gesetz ist ein Mensch fahruntauglich, wenn er regelmäßig Cannabis einnimmt. Gelegentlicher Konsum dagegen berühre die Fahreignung dann nicht, wenn der Fahrer Konsum und Fahren trennen könne und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen Drogen erfolge.
Den Einwand Beifahrer gewesen zu sein und deshalb zwischen Konsum und Fahren trennen zu können, läßt das Gericht nicht gelten. Ausschlaggebend ist der Mischkonsum von Alkohol und Drogen. Angesichts der grundsätzlichen Gefahr, die sich für die Allgemeinheit aus der Teilnahme von Drogenkonsumenten im Straßenverkehr ergebe, besteht ein öffentliches Interesse daran, diesen den Führerschein zu entziehen.
(Verwaltungsgericht Stuttgart, 10 K 3224/05)
lieber HARTZ4 als S04
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Dop3 - 35
Experte
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Geschrieben am: 08.03.2010 um 18:01 Uhr
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Der ehrliche Pusher wird von Bullen umzingelt, doch beim klugen Punsher stehts die Kasse klingel
auf diesem avatar sehen sie was ich mit leuten mach die mich reizen
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