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Rechnung

Der666Diablo
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2006
23736
Beiträge
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Geschrieben am: 06.03.2010 um 19:18 Uhr
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Zitat von Oktawian: Zitat von leki:
das stimmt... allerdings würd ich trotzdem drauf beharren, dass die Rechnung nicht angekommen ist. Also KEINE Mahngebüren bezahlen. Das kanns nicht sein, dass keine Erinnerung, sondern ne Mahnung kommt... und das nach 18 Monaten.
Dennoch kann man nicht immer gleich der Firma X die Schuld geben, immerhin kann auch der Zahlungserinnerungsbrief abhanden gekommen sein und somit trifft die Schuld die jeweilige Postgesellschaft.
um welchen betrag handelt es sich denn?
1. beratung beim rechtsanwalt immer kostenlos, also geh zu jemanden, der sich drauf spezialisiert hat - hier im forum zu fragen (vorallem auf tu) grenzt an naive dummheit - insbesondere, da DU ja nicht bezahlt hast, und die firma nur ihr recht einfordert
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Oktawian - 35
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 12.2007
106
Beiträge
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Geschrieben am: 06.03.2010 um 20:42 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Zitat von Oktawian: Zitat von leki:
das stimmt... allerdings würd ich trotzdem drauf beharren, dass die Rechnung nicht angekommen ist. Also KEINE Mahngebüren bezahlen. Das kanns nicht sein, dass keine Erinnerung, sondern ne Mahnung kommt... und das nach 18 Monaten.
Dennoch kann man nicht immer gleich der Firma X die Schuld geben, immerhin kann auch der Zahlungserinnerungsbrief abhanden gekommen sein und somit trifft die Schuld die jeweilige Postgesellschaft.
um welchen betrag handelt es sich denn?
1. beratung beim rechtsanwalt immer kostenlos, also geh zu jemanden, der sich drauf spezialisiert hat - hier im forum zu fragen (vorallem auf tu) grenzt an naive dummheit - insbesondere, da DU ja nicht bezahlt hast, und die firma nur ihr recht einfordert 
Gab es da nicht mal sowas wie verjährung?
Wer liebe lebt, ist niemals allein....
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buddafly - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 03.2007
2284
Beiträge
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Geschrieben am: 06.03.2010 um 20:48 Uhr
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Zitat von KimberHenry: Ich habe eine kleines Problem und zwar habe ich vor 18Monaten etwas bestellt und vergessen die Rechnung zu bezahlen. Jetzt kommt die Firma x mit einem Brief und meint, ich hätte die Rechnungssumme zuzüglich Mahnkosten zu bezahlen. Jetzt habe ich gehört, dass mich die Firma innerhalb eines Jahres nach Rechnungsausstellung mahnen müsste. Nun meine Frage muss ich die Rechnung inkl. Mahnkosten zahlen oder nur den Rechnungsbetrag?
Die erste Rechnung nicht bezhalt?
So bald du diese erhalten hast und nicht innerhalb von dem angegebenem Zeitraum bezahlt hast bist du schon in Verzug, es sind nicht einmal mehr Mahnungen von Nöten. Die hätten es auch gleich an ein Inkasso weitergeben können, auch ein gerichtlicher Mahnbescheid wäre norm gewesen.
Verjährung greift nicht. Da es erst zum Ende des Jahres in dem du bestellt hast 3 Jahre später verjährt, das auch nur dann, wenn nichts weiter passiert währe wie die Mahnung oder etc.
Du musst also alles bezhalen. Sonst wird es echt teuerer für dich.
is halt so.. :P
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Der666Diablo
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2006
23736
Beiträge
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Geschrieben am: 06.03.2010 um 20:51 Uhr
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Zitat von Oktawian: Gab es da nicht mal sowas wie verjährung?
drei oder 5 jahre, aber SIE ist in der bringschuld, da die ware/dienstleistung ja erhalten wurde...
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Knockout - 36
Experte
(offline)
Dabei seit 01.2005
1146
Beiträge
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Geschrieben am: 06.03.2010 um 21:02 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: Zitat von Oktawian: Gab es da nicht mal sowas wie verjährung?
drei oder 5 jahre, aber SIE ist in der bringschuld, da die ware/dienstleistung ja erhalten wurde...
ja, das stimmt alles. Trotzdem würde ich auf die Zahlung der Mahngebüren verzichten. Ich weis nicht, wie hoch die Gebüren sind, aber evtl. ist die Firma ja bereits mit dem regulären Rechnungsbetrag zufrieden. Wenn es sich allerdings um 2 euro Bearbeitungskosten handelt, dann kann man die auch mit begleichen.
Es gibt ebenso Firmen, die mit Mahngebüren arbeiten, welche den Rechnungsbetrag bei weitem Übersteigen.
Rein rechtlich gesehen, musst die Mahngebüren bezahlen - wie gesagt, deine eigene Entscheidung, ob die Kosten in angemessener höhe sind, oder nicht.
Eine Zigarette verkürzt das Leben um 2Min;eine Flasche Bier um 4Minuten;und ein Arbeitstag um 8std!!
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