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Rechnung

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KimberHenry - 45
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2009
56 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2010 um 17:32 Uhr

Ich habe eine kleines Problem und zwar habe ich vor 18Monaten etwas bestellt und vergessen die Rechnung zu bezahlen. Jetzt kommt die Firma x mit einem Brief und meint, ich hätte die Rechnungssumme zuzüglich Mahnkosten zu bezahlen. Jetzt habe ich gehört, dass mich die Firma innerhalb eines Jahres nach Rechnungsausstellung mahnen müsste. Nun meine Frage muss ich die Rechnung inkl. Mahnkosten zahlen oder nur den Rechnungsbetrag?
leki - 45
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
373 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2010 um 17:36 Uhr

Frag am besten einen Anwalt. Der kann dir genau sagen, ob du musst oder nicht.

DFB-Frauennationalmannschaft

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2010 um 17:36 Uhr

wiviel sind den die Mahnkosten? Die sind doch normal nur ein paar euro, solang kein Gerichtsvollzieher dazu kommt , oder?

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

max_F - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2009
46 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2010 um 17:37 Uhr

hat dir die Firma keine Mahnung geschickt, dann kannst auch keine Rechnung mit Mahngebühren zahlen.
leki - 45
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
373 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2010 um 17:40 Uhr

Man kann aber gleich mit der ersten Rechnung Mahngebuehr verlangen

DFB-Frauennationalmannschaft

Knockout - 36
Experte (offline)

Dabei seit 01.2005
1146 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2010 um 17:48 Uhr

Zitat von leki:

Man kann aber gleich mit der ersten Rechnung Mahngebuehr verlangen

mit der ersten Rechnung? man könnte das Kind "Bearbeitungskosten" nennen... aber für den Erhalt einer Rechnung gleich Mahngebühren zu verlagnen geht nicht wirklich. ;)

und wenn du seit dem keine Mahnung erhalten hast, wäre es evtl. sinnvoll zu behaupten, dass du keine Rechnung bekommen hast, und deshalb nur den Rechnungsbetrag begleichst.

Eine Zigarette verkürzt das Leben um 2Min;eine Flasche Bier um 4Minuten;und ein Arbeitstag um 8std!!

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2010 um 17:49 Uhr

Zitat von leki:

Man kann aber gleich mit der ersten Rechnung Mahngebuehr verlangen


NEIN.

man muss eine Mahnung schreiben.
zumal es unter lang-zeitigen Geschäftspartnern unüblich ist eine Mahngebür zu erheben.

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

Knockout - 36
Experte (offline)

Dabei seit 01.2005
1146 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2010 um 17:53 Uhr

Zitat von dax_rider:


zumal es unter lang-zeitigen Geschäftspartnern unüblich ist eine Mahngebür zu erheben.


naja... es kommt immer auf die Geschäftsbeziehung an...
Mahngebüren sind sehr wohl an der Tagesordnung. Nur wenn man weiterhin eine miteinander arbeiten möchte, sollte man auf solche scherze verzichten

Eine Zigarette verkürzt das Leben um 2Min;eine Flasche Bier um 4Minuten;und ein Arbeitstag um 8std!!

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2010 um 17:59 Uhr

Zitat von KimberHenry:

Ich habe eine kleines Problem und zwar habe ich vor 18Monaten etwas bestellt und vergessen die Rechnung zu bezahlen. Jetzt kommt die Firma x mit einem Brief und meint, ich hätte die Rechnungssumme zuzüglich Mahnkosten zu bezahlen. Jetzt habe ich gehört, dass mich die Firma innerhalb eines Jahres nach Rechnungsausstellung mahnen müsste. Nun meine Frage muss ich die Rechnung inkl. Mahnkosten zahlen oder nur den Rechnungsbetrag?


was ist denn das für ein Laden, wenn denen das erst nach 18 Monaten
auffällt, dass jmd. noch eine Rechnung offen hat ?

OK ... bevor die Mahngebühren erheben, müsste :

1. eine Rechung

2. eine Zahlungserinnerung

und 3.
eine 1. Mahnung geschickt worden sein,
mit der dann auch Mahngebühren
erhoben werden dürfen.

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

leki - 45
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
373 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2010 um 18:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.03.2010 um 18:04 Uhr

Zitat von dax_rider:

Zitat von leki:

Man kann aber gleich mit der ersten Rechnung Mahngebuehr verlangen


NEIN.

man muss eine Mahnung schreiben.
zumal es unter lang-zeitigen Geschäftspartnern unüblich ist eine Mahngebür zu erheben.


Man darf grundsaetzlich ab der ersten Mahnung Gebuehren verlangen !!!!!!!

DFB-Frauennationalmannschaft

Knockout - 36
Experte (offline)

Dabei seit 01.2005
1146 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2010 um 18:05 Uhr

Zitat von leki:


Man darf natuerlich ab der ersten Mahnung Gebuehren verlangen !!!!!!!


das stimmt... allerdings würd ich trotzdem drauf beharren, dass die Rechnung nicht angekommen ist. Also KEINE Mahngebüren bezahlen. Das kanns nicht sein, dass keine Erinnerung, sondern ne Mahnung kommt... und das nach 18 Monaten.

Eine Zigarette verkürzt das Leben um 2Min;eine Flasche Bier um 4Minuten;und ein Arbeitstag um 8std!!

leki - 45
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2006
373 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2010 um 18:07 Uhr

Zitat von Knockout:

Zitat von leki:


Man darf natuerlich ab der ersten Mahnung Gebuehren verlangen !!!!!!!


das stimmt... allerdings würd ich trotzdem drauf beharren, dass die Rechnung nicht angekommen ist. Also KEINE Mahngebüren bezahlen. Das kanns nicht sein, dass keine Erinnerung, sondern ne Mahnung kommt... und das nach 18 Monaten.


Das mag sein.
Ich hab meine Antwort auf dax_rider bezogen, von dem ein NEIN kam

DFB-Frauennationalmannschaft

Benmon - 37
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1365 Beiträge
Geschrieben am: 06.03.2010 um 18:12 Uhr

Zitat von Knockout:

Zitat von leki:


Man darf natuerlich ab der ersten Mahnung Gebuehren verlangen !!!!!!!


das stimmt... allerdings würd ich trotzdem drauf beharren, dass die Rechnung nicht angekommen ist. Also KEINE Mahngebüren bezahlen. Das kanns nicht sein, dass keine Erinnerung, sondern ne Mahnung kommt... und das nach 18 Monaten.


eben so würd ich des auch machen falls alles nix nützt mal vorsichtig bei nem anwalt nachfragen
--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2010 um 18:26 Uhr

also ... ich würde erstmal die ursprüngliche

Rechnung bezahlen - ohne die Mahngebühren !

Dann siehst schon, ob die sich nochmal melden................

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

Oktawian - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2007
106 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2010 um 18:57 Uhr

Zitat von leki:




das stimmt... allerdings würd ich trotzdem drauf beharren, dass die Rechnung nicht angekommen ist. Also KEINE Mahngebüren bezahlen. Das kanns nicht sein, dass keine Erinnerung, sondern ne Mahnung kommt... und das nach 18 Monaten.


Dennoch kann man nicht immer gleich der Firma X die Schuld geben, immerhin kann auch der Zahlungserinnerungsbrief abhanden gekommen sein und somit trifft die Schuld die jeweilige Postgesellschaft.



Wer liebe lebt, ist niemals allein....

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 06.03.2010 um 19:16 Uhr

Zitat von Knockout:

Zitat von leki:


Man darf natuerlich ab der ersten Mahnung Gebuehren verlangen !!!!!!!


das stimmt... allerdings würd ich trotzdem drauf beharren, dass die Rechnung nicht angekommen ist. Also KEINE Mahngebüren bezahlen. Das kanns nicht sein, dass keine Erinnerung, sondern ne Mahnung kommt... und das nach 18 Monaten.


eig kannsauch nicht sein, das man seine rechnungen nicht bezahlt o.O

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

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