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Schreckschuss Waffen

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d3NN1s - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2009
31 Beiträge

Geschrieben am: 18.12.2009 um 19:09 Uhr

Zitat von neuulmer77:

waffen ruff

okay danke..
aber ich schäötz ich muss bis nächtstes jahr warten weil wie der kollege da sagt man muss nen kleinen waffenschein haben um pyrotechnik abzuschießen sollte ich ihn vorher machen,wäre zumindst gut.

deine mum hat sich in mich verknallt ...

brizza - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
198 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2009 um 10:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.12.2009 um 10:42 Uhr

Zitat von d3NN1s:

Zitat von neuulmer77:

waffen ruff

okay danke..
..... waffenschein ......vorher machen, ........


Machen?
Ich dachte den kleinen Waffenschein muss man nur beantragen und braucht keinen Fähigkeitsnachweis.

Wenn du denkst du denkst, dann denkst du nur du denkst!

xx_smoky_xx - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
347 Beiträge

Geschrieben am: 23.12.2009 um 13:56 Uhr

darf ich mit meiner schreckschuss pistole ohne kleinen waffenschein bei mir im garten schiesen?


du magst mich nicht, ich mag dich nicht, und wo genau liegt dein problem??

--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 23.12.2009 um 14:02 Uhr

Zitat von xx_smoky_xx:

darf ich mit meiner schreckschuss pistole ohne kleinen waffenschein bei mir im garten schiesen?


In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, das auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel sind normalen Schusswaffen gleichgestellt und somit erlaubnispflichtig. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen so genannten Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch immer noch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig,

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

xx_smoky_xx - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
347 Beiträge

Geschrieben am: 23.12.2009 um 14:33 Uhr

Zitat von --Joerg--:

Zitat von xx_smoky_xx:

darf ich mit meiner schreckschuss pistole ohne kleinen waffenschein bei mir im garten schiesen?


In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und dem Kaliber, das auf dem Verschluss eingeprägt ist, erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel sind normalen Schusswaffen gleichgestellt und somit erlaubnispflichtig. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen so genannten Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch immer noch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig,
↲↲Also nicht, ok danke


du magst mich nicht, ich mag dich nicht, und wo genau liegt dein problem??

BlackRock - 47
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2009 um 12:46 Uhr

Zitat von xx_smoky_xx:

Also nicht, ok danke

Doch, darfst du. Auf dem eigenen Grundstück oder dem eines Freundes der es dir erlaubt, darfst du schießen. Außerhalb des Grundstücks nicht.

Der kleine Waffenschein hat damit nichts zu tun, er erlaubt dir nur das geladene und zugriffsbereite führen in der Öffentlichkeit, aber nicht das schießen.

Kurz gesagt, für Silvester brauchst du keinen kleinen Waffenschein. Schieße aber nur auf dem eigenen Grundstück und transportiere die Waffe nur ungeladen und im Koffer, sonst kann's Probleme mit der Polizei geben.

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

Albi123 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 02.2005
8912 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2009 um 12:51 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.12.2009 um 12:52 Uhr

Zitat von BlackRock:


Doch, darfst du. Auf dem eigenen Grundstück oder dem eines Freundes der es dir erlaubt, darfst du schießen. Außerhalb des Grundstücks nicht.

Der kleine Waffenschein hat damit nichts zu tun, er erlaubt dir nur das geladene und zugriffsbereite führen in der Öffentlichkeit, aber nicht das schießen.

Kurz gesagt, für Silvester brauchst du keinen kleinen Waffenschein. Schieße aber nur auf dem eigenen Grundstück und transportiere die Waffe nur ungeladen und im Koffer, sonst kann's Probleme mit der Polizei geben.


soweit ich weiß, darf man doch nur auf dem eigenen Gelände rumballern, wenn das grundstück das austreten des geschosses, z.b. durch einen zaun, ein netz, etc. verhindert?!

Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein

BlackRock - 47
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2009 um 12:55 Uhr

Eine Platzpatrone kann das Gelände ja nicht verlassen.

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

neuulmer77 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
759 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2009 um 13:59 Uhr

ich weiß aus sicherer quelle das man auch auf dem eigenem grundstück starenschreck und so ein zeug abschiesen darf

lieber HARTZ4 als S04

Taurinmoench - 39
Profi (offline)

Dabei seit 09.2004
682 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2009 um 14:17 Uhr

Zitat von neuulmer77:

ich weiß aus sicherer quelle das man auch auf dem eigenem grundstück starenschreck und so ein zeug abschiesen darf


soso..da bin ich jetzt mal auf die sichere quelle gespannt die du mir bestimmt gleich nennen wirst^^
------
Vogelschreck oder starenschreck gibt es in zwei Varianten, einmal zertifiziert in PM2 (Pyrotechnische Munition) und Klasse 4 (Grossfeuerwerk).

Der Besitz, der Umgang und die Verwendung beider Arten ist Normalbürgern ohne entsprechende Ausbildung laut Sprengstoffgesetz verboten. Zuwiderhandlungen können große Folgen haben, z.B. auch ein Schmuggel von Österreich nach D!


es sei denn du hast einen Erlaubnisschein nach §7 SprengVO, einen Befähigungsschein §20 oder Befähigungsschein §27

..und wo ist nun deine quelle?

Interpunktion und Orthografie dieses Beitrags sind frei erfunden!

BlackRock - 47
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1148 Beiträge
Geschrieben am: 30.12.2009 um 15:14 Uhr

Verwirr ihn doch nicht mit Fakten. ;-)

"It is more important that innocence be protected than it is that guilt be punished." (John Adams)

Sandy112 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4322 Beiträge

Geschrieben am: 30.12.2009 um 15:23 Uhr

Zitat von ML191:

Hab ne Colt Double Eagle und nen kleinen Waffenschein!

Den kleine Waffenschein aus folgendem Grund: Solltest du an Silvester Pyrotechnik, also alles was fliegt abfeuern wollen, ist es laut Gesetz ohne den kleinen Waffenschein nicht legal. Auch nicht im eigenen Garten. Das Geschoss verlässt das eigene Grundstück, das zählt ab einer gewissen Höhe.
Wenn dir ein Beamter ans Bein pinkeln will, kann er es in diesem Fall.

Solltest du jedoch nur Platzpatronen durchs Magazin jagen, darfst du das natürlich auf dem eigenen Grundstück, vorausgesetzt du bist 18 Jahre alt.

Auch zu hoher Alkoholkomsum (gerade an Silvester) schränkt den Umgang mit einer Schreckschusswaffe ein. Also Besoffen auch mit dem kleinen Waffenschein sollte man sich am Besten nicht in der Hirschstrasse erwischen lassen.


Sehr richtig.

Überlegt euch das "Rumgeballer" mit einer solche Waffe genau und informiert euch vorher im WaffGesetz über die Bestimmungen.

Es ist ganz egal was du tust - solange du dich selbst dabei nicht vergisst...

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