Time-o - 34
Anfänger
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 01:25 Uhr
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Zitat von Taurinmoench: Zitat von Time-o: Zitat von Exgirlfriend: typisch männer..  sowas braucht doch keiner, oder ??! wir brauchen das um euch zubeschützen
Wenn ich zum bund gehe bekomm ich dann einen ws?
nein^^
Warum das denn?da lern ich doch auch wie man schießt
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Taurinmoench - 39
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 01:28 Uhr
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weshalb du aber noch lange keinen zivi-waffenschein bekommst^^
Interpunktion und Orthografie dieses Beitrags sind frei erfunden!
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d3NN1s - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 02:47 Uhr
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ich hab gelesen dass du keinen waffenschein brauchst..bzw für signalwaffen, zählt als des gleiche oder ??
bzw brauch man für signalwaffen einen schein ?
wo kann welche kaufen in Ulm ?
deine mum hat sich in mich verknallt ...
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 06:47 Uhr
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Zitat von d3NN1s: ich hab gelesen dass du keinen waffenschein brauchst..bzw für signalwaffen, zählt als des gleiche oder ??
bzw brauch man für signalwaffen einen schein ?
wo kann welche kaufen in Ulm ?
in ulm nahe münsterplatz ich glaub der heist ruff oder so
.:so live your live:.
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ML191 - 44
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 06:53 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.12.2009 um 06:53 Uhr
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Den sogenannten kleinen Waffenschein muss man beantragen!
Der Spass hat mich damals 50€ kekostet!
&T*
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Taurinmoench - 39
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 07:13 Uhr
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auch wenn ichs ungern sag.. aber das ist so ne frage die du gern auch google oder wikipedia stellen kannst
Interpunktion und Orthografie dieses Beitrags sind frei erfunden!
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ZER0-CooL - 35
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 08:15 Uhr
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Zitat von Time-o: Warum das denn?da lern ich doch auch wie man schießt
Richtig und das befähigt dich dazu eine Waffe im Dienst zu dienstlichen Zwecken zu tragen, aber nicht um privat eine Waffe zu tragen. =)
Hab da auch noch, wer oder was ist HecklAr und Koch?
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Schneegans - 42
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 08:25 Uhr
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Zitat von Time-o:
Warum das denn?da lern ich doch auch wie man schießt
Du l ernst wie man schießt, aber beim Bund musst du nach jedem schießen deine Waffe wieder abgeben und du bekommst auch nur so viel Schuss, wie du für die Jeweilige Übung benötigst.
Und es gibt auch welche die zum einen es nicht schaffen das Schießen zu lernen und andere dürfen ihren ganzen Wehrdienst über gar nicht schießen. Alles schonmal vorgekommen.
Bund ist halt nicht gleichbedeutend damit in der Lage zu sein eine Waffe zu besitzen.
Dürfen eigentlich Leute die den Dienst an der Waffe verweigert haben eigentlich einen WS beantragen/bekommen?
http://dantemhehl.blogspot.com/
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brizza - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 08:25 Uhr
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Zitat von SpikeZ: Zitat von Time-o: Darf man mit ner schreckschusswaffe auf der straße rumlaufen
darfst du... allerdings nur mit dem kleinen waffenschein
Wenn du an Silvester auf deinem eigenen Grundstück ein paar Leuchtkugeln hochjagen willst brauchst du keinen Waffenschein. Sobald die Waffe dein Grundstück verläßt (z.B. im Auto) brauchst du einen kleinen Waffenschein. Letztes Jahr wurden auf dem Biberacher Marktplatz, von der Polizei. an Silvester, einige Schreckschusswaffen einkassiert, weil die Leute keinen Waffenschein hatten. Und Strafen gabs natürlich auch.
Wenn du denkst du denkst, dann denkst du nur du denkst!
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finsch - 36
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 09:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.12.2009 um 09:14 Uhr
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Zitat von brizza: Zitat von SpikeZ: Zitat von Time-o: Darf man mit ner schreckschusswaffe auf der straße rumlaufen
darfst du... allerdings nur mit dem kleinen waffenschein
Wenn du an Silvester auf deinem eigenen Grundstück ein paar Leuchtkugeln hochjagen willst brauchst du keinen Waffenschein. Sobald die Waffe dein Grundstück verläßt (z.B. im Auto) brauchst du einen kleinen Waffenschein. Letztes Jahr wurden auf dem Biberacher Marktplatz, von der Polizei. an Silvester, einige Schreckschusswaffen einkassiert, weil die Leute keinen Waffenschein hatten. Und Strafen gabs natürlich auch.
Du darfst mit einer Schreckschusswaffe auf deinem Grundstück nur rumballern wenn es "befriedet" d.h. eingezäunt und sichergestellt ist, dass das Geschoss dein Grundstück nicht verlassen kann.
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neuulmer77 - 47
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 09:17 Uhr
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Zitat von brizza: Zitat von SpikeZ: Zitat von Time-o: Darf man mit ner schreckschusswaffe auf der straße rumlaufen
darfst du... allerdings nur mit dem kleinen waffenschein
Wenn du an Silvester auf deinem eigenen Grundstück ein paar Leuchtkugeln hochjagen willst brauchst du keinen Waffenschein. Sobald die Waffe dein Grundstück verläßt (z.B. im Auto) brauchst du einen kleinen Waffenschein. Letztes Jahr wurden auf dem Biberacher Marktplatz, von der Polizei. an Silvester, einige Schreckschusswaffen einkassiert, weil die Leute keinen Waffenschein hatten. Und Strafen gabs natürlich auch.
auch wenn du einen kleinen waffenschein hast darfst du nicht in der öffentlichkeit schiessen ausser es ist notwehr
lieber HARTZ4 als S04
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Genki81 - 43
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 10:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.12.2009 um 10:47 Uhr
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im tu ankündigen das man sich ne waffe kaufen will 
na da weiss man wo se als erstes stehen und nach nem waffenschein fragen...
und dann nch smokey im name...
da denkt man ja gleich: hm da läuft doch bestimmt was mit drogen ....
ne sorry bei soviel dummheit....
hauptsache man hat in der öffentlichkeit mit seinen "dicken" eiern geprotzt
wünsch dir schonmal viel spass auf dem revier
~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻̬͎̝̘̻͍ͅ~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̸̾͒ͪ̆͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎
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Genki81 - 43
Experte
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 10:53 Uhr
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Zitat von brizza: Zitat von SpikeZ: Zitat von Time-o: Darf man mit ner schreckschusswaffe auf der straße rumlaufen
darfst du... allerdings nur mit dem kleinen waffenschein
Wenn du an Silvester auf deinem eigenen Grundstück ein paar Leuchtkugeln hochjagen willst brauchst du keinen Waffenschein. Sobald die Waffe dein Grundstück verläßt (z.B. im Auto) brauchst du einen kleinen Waffenschein. Letztes Jahr wurden auf dem Biberacher Marktplatz, von der Polizei. an Silvester, einige Schreckschusswaffen einkassiert, weil die Leute keinen Waffenschein hatten. Und Strafen gabs natürlich auch.
doch brauchst du !
wenn polizei kommt wollen die auch wenn die waffe verschlossen in der wohnung liegt den waffenschein sehen !!
~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻̬͎̝̘̻͍ͅ~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̸̾͒ͪ̆͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎
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Babaj - 36
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 11:01 Uhr
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Blödsinne du brauchst keinen Waffenschein solange sich die Waffe inner halb deines Befriedeten Grundstücks befindet die können vielleicht frage ob du einen Waffenschein hast aber wenn du keinen hast und die bei dir zu hause am besten noch im tresor liegt... denn können die überhaupt nichts machen! Solange du mindest 18 Jahre bist!
I'm root if you see me laugthing you'll better have a backup!
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Taurinmoench - 39
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Geschrieben am: 18.12.2009 um 11:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.12.2009 um 11:07 Uhr
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Zitat von Genki81: im tu ankündigen das man sich ne waffe kaufen will
na da weiss man wo se als erstes stehen und nach nem waffenschein fragen...
und dann nch smokey im name...
da denkt man ja gleich: hm da läuft doch bestimmt was mit drogen ....
ne sorry bei soviel dummheit....
hauptsache man hat in der öffentlichkeit mit seinen "dicken" eiern geprotzt
wünsch dir schonmal viel spass auf dem revier
kann es sein dass du auf irgeneiner ebene deines lenbens in irgendeiner art und weise unzufrieden mit dir selber bist? :D
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