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Bußgeld

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NoT-_-gEiL1 - 31
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1101 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.12.2009 um 20:43 Uhr

Zitat von Jojo*:

Zitat von patrick1993:

was für eine schule/art bist du?


Hauptschule Vöhringen.


ahh, bist ja gegen über von mir :D
aber ich hab meine entschuldigung, vom oktober auch noch ned abgegeben :D

das ballert govaas

alex_1846_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
108 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:43 Uhr

Zitat von Homeboy_:

Zitat von alex_1846_:

Zitat von Homeboy_:

außer es ist öfters vorgekommen


wieso sollte er es dann dürfen?!


unetschuldigtes fehlen, wenn das öfters vorkommt muss er Bußgel zahlen, so hate es uns der lehrer erzählt


dann ha<t euch euer lehrer scheiße erzählt

Bayer 04

Jojo*
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2009
30 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:43 Uhr

Zitat von septicus:

Bußgeld? Ganz sicher nicht. Zu den schuldisziplinarischen Maßnahmen, die ein Lehrer verhängen darf, gehört das Bußgeld sicher nicht.


Allerdings kann die Schulaufsichtsbehörde / Ordnungsamt in besonders drastischen Fällen ein solches gegen Eltern von Schüler oder volljährige Schüler festsetzen.


also wenn das einmal passiert, darf er mir nicht Drohen oder ?

Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur.

Sex-PROmille - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2008
276 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:45 Uhr

Zitat von Jojo*:

Zitat von septicus:

Bußgeld? Ganz sicher nicht. Zu den schuldisziplinarischen Maßnahmen, die ein Lehrer verhängen darf, gehört das Bußgeld sicher nicht.


Allerdings kann die Schulaufsichtsbehörde / Ordnungsamt in besonders drastischen Fällen ein solches gegen Eltern von Schüler oder volljährige Schüler festsetzen.


also wenn das einmal passiert, darf er mir nicht Drohen oder ?


schon schwer zu kapiern oder? :-D

http://z0r.de/2097

Morge
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2009
168 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:45 Uhr

ich wurds mir nicht gefallen lassen

der leher mag dich woll nicht oda

Bitte nicht stören. Bin schon gestört genug

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:45 Uhr

Zitat von Jojo*:

Zitat von septicus:

Bußgeld? Ganz sicher nicht. Zu den schuldisziplinarischen Maßnahmen, die ein Lehrer verhängen darf, gehört das Bußgeld sicher nicht.


Allerdings kann die Schulaufsichtsbehörde / Ordnungsamt in besonders drastischen Fällen ein solches gegen Eltern von Schüler oder volljährige Schüler festsetzen.


also wenn das einmal passiert, darf er mir nicht Drohen oder ?


Ja damit drohen darf er schon^^
er darfs halt nur nicht umsetzten^^

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

19-onkelz-95 - 30
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2008
40 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:45 Uhr

Zitat von alex_1846_:

Zitat von 19-onkelz-95:

eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben

und dann darf er bußgeld fordern?! na ja fast... :autsch:


wen er sie weiterhin nicht mitbringt??
dan schon...
und er darf dir in deine ganze proberarbeiten ne 6 geben hab heute mit meim lehrer das gleiche gehabt
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.12.2009 um 20:47 Uhr

Zitat von 19-onkelz-95:

Zitat von alex_1846_:

Zitat von 19-onkelz-95:

eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben

und dann darf er bußgeld fordern?! na ja fast... :autsch:


wen er sie weiterhin nicht mitbringt??
dan schon...
und er darf dir in deine ganze proberarbeiten ne 6 geben hab heute mit meim lehrer das gleiche gehabt

Und wie hoc soll das Bußgeld sein? 1€ oder 5000€? oder "einkommensabhängig"?^^

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

-LAX- - 32
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
429 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:48 Uhr

ah ja is okay^^

einfach so paar sechser... is ja kein problem :-D
ECOWARRIOR16 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2007
168 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:49 Uhr

Zitat von Jojo*:

Darf mein Lehrer von mir Bußgeld verlangen, weil ich am letzen Donnerstag krank war, und bis heute noch nicht die Entschuldigung dabei hatte? .. darf er das? .. weil er hat mir gedroht, dass er das macht ..

bitte um schnelle antwort :)..
MfG Jojo


ich glaub der hat eher ein an der Waffel ...

oder du verstehst keine ironie ^^

er könnte dir diesen Tag allerhöchstens als unentschuldigt eintragen ... aber wenn du dieses Jahr keine abschlussprüfung hast dann macht das wenn es sich nicht häuft auch nix ^^

www.PUSSYROCKERZ.de

19-onkelz-95 - 30
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2008
40 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:49 Uhr

Zitat von -LAX-:

ah ja is okay^^

einfach so paar sechser... is ja kein problem :-D


hat seh gesagt das seh lauter 6 eintragen kann
alex_1846_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
108 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.12.2009 um 20:49 Uhr

Zitat von 19-onkelz-95:

Zitat von alex_1846_:

Zitat von 19-onkelz-95:

eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben

und dann darf er bußgeld fordern?! na ja fast... :autsch:


wen er sie weiterhin nicht mitbringt??
dan schon...
und er darf dir in deine ganze proberarbeiten ne 6 geben hab heute mit meim lehrer das gleiche gehabt


er MUSS dir für die unentschuldigt gefehlten Arbeiten ne 6 geben, aber Bussgeld darf er nicht fordern

Bayer 04

Jojo*
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2009
30 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:52 Uhr

Zitat von alex_1846_:

Zitat von 19-onkelz-95:


wen er sie weiterhin nicht mitbringt??
dan schon...
und er darf dir in deine ganze proberarbeiten ne 6 geben hab heute mit meim lehrer das gleiche gehabt


er MUSS dir für die unentschuldigt gefehlten Arbeiten ne 6 geben, aber Bussgeld darf er nicht fordern


ja, da war keine arbeit :)..

Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur.

Wolf666 - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2005
140 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:53 Uhr

Ein einfacher Lehrer kann kein Bußgeld von dir fordern. Wenn du öfter unentschuldigt fehlst kann das aber deine Eltern treffen.
Auch kann er dir nich überall 6er geben wie er will. Wenn du bei einer Arbeit dabei warst bekommst du die Note für deine Leistung
Jojo*
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2009
30 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:54 Uhr

Zitat von Wolf666:

Ein einfacher Lehrer kann kein Bußgeld von dir fordern. Wenn du öfter unentschuldigt fehlst kann das aber deine Eltern treffen.
Auch kann er dir nich überall 6er geben wie er will. Wenn du bei einer Arbeit dabei warst bekommst du die Note für deine Leistung


ok, dass hat meine Frage gelöst, vielen dank an alle :)

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