NoT-_-gEiL1 - 31
Experte
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.12.2009 um 20:43 Uhr
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Zitat von Jojo*:
Hauptschule Vöhringen.
ahh, bist ja gegen über von mir :D
aber ich hab meine entschuldigung, vom oktober auch noch ned abgegeben :D
das ballert govaas
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alex_1846_
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:43 Uhr
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Zitat von Homeboy_: Zitat von alex_1846_: Zitat von Homeboy_: außer es ist öfters vorgekommen
wieso sollte er es dann dürfen?!
unetschuldigtes fehlen, wenn das öfters vorkommt muss er Bußgel zahlen, so hate es uns der lehrer erzählt
dann ha<t euch euer lehrer scheiße erzählt
Bayer 04
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Jojo*
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:43 Uhr
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Zitat von septicus: Bußgeld? Ganz sicher nicht. Zu den schuldisziplinarischen Maßnahmen, die ein Lehrer verhängen darf, gehört das Bußgeld sicher nicht.
Allerdings kann die Schulaufsichtsbehörde / Ordnungsamt in besonders drastischen Fällen ein solches gegen Eltern von Schüler oder volljährige Schüler festsetzen.
also wenn das einmal passiert, darf er mir nicht Drohen oder ?
Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur.
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Sex-PROmille - 33
Halbprofi
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Dabei seit 08.2008
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:45 Uhr
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Zitat von Jojo*: Zitat von septicus: Bußgeld? Ganz sicher nicht. Zu den schuldisziplinarischen Maßnahmen, die ein Lehrer verhängen darf, gehört das Bußgeld sicher nicht.
Allerdings kann die Schulaufsichtsbehörde / Ordnungsamt in besonders drastischen Fällen ein solches gegen Eltern von Schüler oder volljährige Schüler festsetzen.
also wenn das einmal passiert, darf er mir nicht Drohen oder ?
schon schwer zu kapiern oder?
http://z0r.de/2097
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Morge
Halbprofi
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Dabei seit 10.2009
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:45 Uhr
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ich wurds mir nicht gefallen lassen
der leher mag dich woll nicht oda
Bitte nicht stören. Bin schon gestört genug
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hipi - 38
Champion
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Dabei seit 09.2002
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:45 Uhr
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Zitat von Jojo*: Zitat von septicus: Bußgeld? Ganz sicher nicht. Zu den schuldisziplinarischen Maßnahmen, die ein Lehrer verhängen darf, gehört das Bußgeld sicher nicht.
Allerdings kann die Schulaufsichtsbehörde / Ordnungsamt in besonders drastischen Fällen ein solches gegen Eltern von Schüler oder volljährige Schüler festsetzen.
also wenn das einmal passiert, darf er mir nicht Drohen oder ?
Ja damit drohen darf er schon^^
er darfs halt nur nicht umsetzten^^
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19-onkelz-95 - 30
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:45 Uhr
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Zitat von alex_1846_: Zitat von 19-onkelz-95: eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben
und dann darf er bußgeld fordern?! na ja fast...
wen er sie weiterhin nicht mitbringt??
dan schon...
und er darf dir in deine ganze proberarbeiten ne 6 geben hab heute mit meim lehrer das gleiche gehabt
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hipi - 38
Champion
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.12.2009 um 20:47 Uhr
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Zitat von 19-onkelz-95: Zitat von alex_1846_: Zitat von 19-onkelz-95: eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben
und dann darf er bußgeld fordern?! na ja fast...
wen er sie weiterhin nicht mitbringt??
dan schon...
und er darf dir in deine ganze proberarbeiten ne 6 geben hab heute mit meim lehrer das gleiche gehabt
Und wie hoc soll das Bußgeld sein? 1€ oder 5000€? oder "einkommensabhängig"?^^
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-LAX- - 32
Profi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:48 Uhr
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ah ja is okay^^
einfach so paar sechser... is ja kein problem
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ECOWARRIOR16 - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:49 Uhr
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Zitat von Jojo*: Darf mein Lehrer von mir Bußgeld verlangen, weil ich am letzen Donnerstag krank war, und bis heute noch nicht die Entschuldigung dabei hatte? .. darf er das? .. weil er hat mir gedroht, dass er das macht ..
bitte um schnelle antwort :)..
MfG Jojo
ich glaub der hat eher ein an der Waffel ...
oder du verstehst keine ironie ^^
er könnte dir diesen Tag allerhöchstens als unentschuldigt eintragen ... aber wenn du dieses Jahr keine abschlussprüfung hast dann macht das wenn es sich nicht häuft auch nix ^^
www.PUSSYROCKERZ.de
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19-onkelz-95 - 30
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:49 Uhr
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Zitat von -LAX-: ah ja is okay^^
einfach so paar sechser... is ja kein problem
hat seh gesagt das seh lauter 6 eintragen kann
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alex_1846_
Halbprofi
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Dabei seit 04.2009
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.12.2009 um 20:49 Uhr
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Zitat von 19-onkelz-95: Zitat von alex_1846_: Zitat von 19-onkelz-95: eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben
und dann darf er bußgeld fordern?! na ja fast...
wen er sie weiterhin nicht mitbringt??
dan schon...
und er darf dir in deine ganze proberarbeiten ne 6 geben hab heute mit meim lehrer das gleiche gehabt
er MUSS dir für die unentschuldigt gefehlten Arbeiten ne 6 geben, aber Bussgeld darf er nicht fordern
Bayer 04
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Jojo*
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:52 Uhr
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Zitat von alex_1846_: Zitat von 19-onkelz-95:
wen er sie weiterhin nicht mitbringt??
dan schon...
und er darf dir in deine ganze proberarbeiten ne 6 geben hab heute mit meim lehrer das gleiche gehabt
er MUSS dir für die unentschuldigt gefehlten Arbeiten ne 6 geben, aber Bussgeld darf er nicht fordern
ja, da war keine arbeit :)..
Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur.
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Wolf666 - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:53 Uhr
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Ein einfacher Lehrer kann kein Bußgeld von dir fordern. Wenn du öfter unentschuldigt fehlst kann das aber deine Eltern treffen.
Auch kann er dir nich überall 6er geben wie er will. Wenn du bei einer Arbeit dabei warst bekommst du die Note für deine Leistung
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Jojo*
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:54 Uhr
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Zitat von Wolf666: Ein einfacher Lehrer kann kein Bußgeld von dir fordern. Wenn du öfter unentschuldigt fehlst kann das aber deine Eltern treffen.
Auch kann er dir nich überall 6er geben wie er will. Wenn du bei einer Arbeit dabei warst bekommst du die Note für deine Leistung
ok, dass hat meine Frage gelöst, vielen dank an alle :)
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