Jojo*
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:38 Uhr
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Darf mein Lehrer von mir Bußgeld verlangen, weil ich am letzen Donnerstag krank war, und bis heute noch nicht die Entschuldigung dabei hatte? .. darf er das? .. weil er hat mir gedroht, dass er das macht ..
bitte um schnelle antwort :)..
MfG Jojo
Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur.
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Homeboy_
Profi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:40 Uhr
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nein darf er nicht
außer es ist öfters vorgekommen
I'm at War, fighting for the one that I love and the one that I truly need
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_INDIVIDUAL_
Champion
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:40 Uhr
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Zitat von Jojo*: Darf mein Lehrer von mir Bußgeld verlangen, weil ich am letzen Donnerstag krank war, und bis heute noch nicht die Entschuldigung dabei hatte? .. darf er das? .. weil er hat mir gedroht, dass er das macht ..
bitte um schnelle antwort :)..
MfG Jojo
Nein das ist amtsanmahsung
zeig ihn an
Und somit kommen wir zu Punkt 3...
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hipi - 38
Champion
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:40 Uhr
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NE aber er kann dir nen verweiß oder ähnliches geben^^
FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!
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NoT-_-gEiL1 - 31
Experte
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:40 Uhr
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Bußgeld ?
das ballert govaas
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hipi - 38
Champion
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:41 Uhr
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Zitat von _INDIVIDUAL_: Zitat von Jojo*: Darf mein Lehrer von mir Bußgeld verlangen, weil ich am letzen Donnerstag krank war, und bis heute noch nicht die Entschuldigung dabei hatte? .. darf er das? .. weil er hat mir gedroht, dass er das macht ..
bitte um schnelle antwort :)..
MfG Jojo
Nein das ist amtsanmahsung
zeig ihn an 
NOT
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Jojo*
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:41 Uhr
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Hauptschule Vöhringen.
Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur.
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19-onkelz-95 - 30
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:41 Uhr
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eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben
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alex_1846_
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:41 Uhr
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Zitat von Homeboy_: außer es ist öfters vorgekommen
wieso sollte er es dann dürfen?!
Bayer 04
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nerventoeter - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:41 Uhr
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nein darf er nicht
ist immerhin dein Problem wenn du unentschuldigt fehlst
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HugoHiasl
Profi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr
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*gg*
Sag ihm "Kein Problem, wenn er eine offizielle Quittung ausstellt"...
Na da wäre ich mal gespannt
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Morge
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr
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ich bin erlich der lehrer ist scheisse und er darfs nicht hat uns unser lehrer erklärt geh zum rektor oda so
Bitte nicht stören. Bin schon gestört genug
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Homeboy_
Profi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr
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Zitat von alex_1846_: Zitat von Homeboy_: außer es ist öfters vorgekommen
wieso sollte er es dann dürfen?!
unetschuldigtes fehlen, wenn das öfters vorkommt muss er Bußgel zahlen, so hate es uns der lehrer erzählt
I'm at War, fighting for the one that I love and the one that I truly need
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alex_1846_
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr
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Zitat von 19-onkelz-95: eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben
und dann darf er bußgeld fordern?! na ja fast... 
Bayer 04
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septicus
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.12.2009 um 20:44 Uhr
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Bußgeld? Ganz sicher nicht. Zu den schuldisziplinarischen Maßnahmen, die ein Lehrer verhängen darf, gehört das Bußgeld sicher nicht.
Dafür kann der Lehrer andere disziplinarische Maßnahmen gegen dich verhängen, die sich negativ auf dich auswirken könnten.
Allerdings kann die Schulaufsichtsbehörde / Ordnungsamt in besonders drastischen Fällen ein solches gegen Eltern von Schüler oder volljährige Schüler festsetzen.
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COPSAN_1996 - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr
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Zitat von 19-onkelz-95: eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben
nichtmal dann weil du hast ihm nicht getan und der schule auch nicht also weder sachbeschädigung noch sonst ein gesetzes verstoß
schneggachegga xD
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