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Bußgeld

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Jojo*
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2009
30 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:38 Uhr

Darf mein Lehrer von mir Bußgeld verlangen, weil ich am letzen Donnerstag krank war, und bis heute noch nicht die Entschuldigung dabei hatte? .. darf er das? .. weil er hat mir gedroht, dass er das macht ..

bitte um schnelle antwort :)..
MfG Jojo

Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur.

Homeboy_
Profi (offline)

Dabei seit 06.2009
471 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:40 Uhr

nein darf er nicht

außer es ist öfters vorgekommen

I'm at War, fighting for the one that I love and the one that I truly need

_INDIVIDUAL_
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2017 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:40 Uhr

Zitat von Jojo*:

Darf mein Lehrer von mir Bußgeld verlangen, weil ich am letzen Donnerstag krank war, und bis heute noch nicht die Entschuldigung dabei hatte? .. darf er das? .. weil er hat mir gedroht, dass er das macht ..

bitte um schnelle antwort :)..
MfG Jojo

Nein das ist amtsanmahsung
zeig ihn an ;-)

Und somit kommen wir zu Punkt 3...

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:40 Uhr

NE aber er kann dir nen verweiß oder ähnliches geben^^

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

NoT-_-gEiL1 - 31
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1101 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:40 Uhr

Bußgeld ?

das ballert govaas

hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:41 Uhr

Zitat von _INDIVIDUAL_:

Zitat von Jojo*:

Darf mein Lehrer von mir Bußgeld verlangen, weil ich am letzen Donnerstag krank war, und bis heute noch nicht die Entschuldigung dabei hatte? .. darf er das? .. weil er hat mir gedroht, dass er das macht ..

bitte um schnelle antwort :)..
MfG Jojo

Nein das ist amtsanmahsung
zeig ihn an ;-)

NOT

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

Jojo*
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2009
30 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:41 Uhr

Zitat von patrick1993:

was für eine schule/art bist du?


Hauptschule Vöhringen.

Für Rechtschreibfehler haftet die Tastatur.

19-onkelz-95 - 30
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2008
40 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:41 Uhr

eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben
alex_1846_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
108 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:41 Uhr

Zitat von Homeboy_:

außer es ist öfters vorgekommen


wieso sollte er es dann dürfen?!

Bayer 04

nerventoeter - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2006
337 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:41 Uhr

nein darf er nicht
ist immerhin dein Problem wenn du unentschuldigt fehlst
HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr

*gg*

Sag ihm "Kein Problem, wenn er eine offizielle Quittung ausstellt"...

Na da wäre ich mal gespannt :-)
Morge
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2009
168 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr

ich bin erlich der lehrer ist scheisse und er darfs nicht hat uns unser lehrer erklärt geh zum rektor oda so


Bitte nicht stören. Bin schon gestört genug

Homeboy_
Profi (offline)

Dabei seit 06.2009
471 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr

Zitat von alex_1846_:

Zitat von Homeboy_:

außer es ist öfters vorgekommen


wieso sollte er es dann dürfen?!


unetschuldigtes fehlen, wenn das öfters vorkommt muss er Bußgel zahlen, so hate es uns der lehrer erzählt

I'm at War, fighting for the one that I love and the one that I truly need

alex_1846_
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
108 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr

Zitat von 19-onkelz-95:

eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben

und dann darf er bußgeld fordern?! na ja fast... :autsch:


Bayer 04

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 09.12.2009 um 20:44 Uhr

Bußgeld? Ganz sicher nicht. Zu den schuldisziplinarischen Maßnahmen, die ein Lehrer verhängen darf, gehört das Bußgeld sicher nicht.
Dafür kann der Lehrer andere disziplinarische Maßnahmen gegen dich verhängen, die sich negativ auf dich auswirken könnten.

Allerdings kann die Schulaufsichtsbehörde / Ordnungsamt in besonders drastischen Fällen ein solches gegen Eltern von Schüler oder volljährige Schüler festsetzen.
COPSAN_1996 - 29
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2009
194 Beiträge

Geschrieben am: 09.12.2009 um 20:42 Uhr

Zitat von 19-onkelz-95:

eig. ja schon du könntest ja geschänzt haben

nichtmal dann weil du hast ihm nicht getan und der schule auch nicht also weder sachbeschädigung noch sonst ein gesetzes verstoß

schneggachegga xD

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