Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:12 Uhr
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Zitat von DaChilla: Zitat von FRAUENHELD: Zitat von MausOoO: Also wenns nur so was wie ein Schülerausweis ist dann musst du eigentlich nur 7 € zahlen wenn du aber ganz ohne Fahrschein bist 40 €..
ich hab einen schülerausweis. also kann die strafe auf maximal 7€ ausfallen?
Hmm laut AGB theoretisch schon (da sie ja anpreisen, dass sich die strafe mindert, wenn man nachträglich nachweisen kann dass man zum zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Fahrscheins war)
Inwiefern das sich dann genau auf 7 € reduziert kann ich leider auch nicht sagen, vllt ists mehr vllt weniger ;D
meine letzte Info war, dass es komplett erlassen wird..
Ruf doch einfach morgen bei der Deutschen Bahn an oder geh an den Infoschalter wie man dir schon geraten hat... wenn du sowieso mit dem Zug fährst musst da ja sowieso vorbei..
LASS MICH!! Ich kann das ............ Oh, kaputt.......
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