FRAUENHELD
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:55 Uhr
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Hallo Leute,
ich hab eine frage. kann mir ein zugbegleiter eine strafe aufbrummen wenn ich meinen berechtigungsausweiß für die monatskarte vergessen habe?
vielen dank für eure hilfe.
Ut sementem, feceris ita metis!
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Harl_Dephin - 36
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:57 Uhr
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natürlich
http://www.myspace.com/daysinmarch | Hört's euch an
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FRAUENHELD
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:58 Uhr
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wie hoch darf diese ausfallen?
Ut sementem, feceris ita metis!
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DaChilla - 36
Experte
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.11.2009 um 21:58 Uhr
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Zitat von FRAUENHELD: Hallo Leute,
ich hab eine frage. kann mir ein zugbegleiter eine strafe aufbrummen wenn ich meinen berechtigungsausweiß für die monatskarte vergessen habe?
vielen dank für eure hilfe.
du meinst, wenn du bspw bei der Schülermonatskarte den Schülerausweis nicht dabei hast? Ich meine laut AGB geht das, das wäre dann aber schon ein SEHR unkulanter. Falls du nen Strafbescheid gekriegt hast, geh mal an die Info im Bahnhof mit dem Berechtigungsausweis und frag nach, wie du vorgehen musst, weil ich meinte mich zu erinnern, dass dann mindestens eine Strafminderung oder sogar der komplette Erlass der Strafe drin wäre.
Tretet der hasserfülltesten Gruppe bei!!! http://www.team-ulm.de/MyGroups/56191
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white-pure
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:59 Uhr
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ja... darf die bahn bzw. der schaffner machen ;)
mindestens 40 €
mfg
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Rhapsody85 - 40
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:59 Uhr
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Er kann dir ne Strafe aufbrummen!
Das darf er auch wenn du ne Schülermonatskarte hast und deinen Schülerausweis nicht mitführst.. so ein Berechtigungsausweis wird ja was ähnliches sein...
Aber normal kannst du dann zur Zentrale gehen, deinen Berechtigungsausweis vorlegen und dann wird dir die Strafe erlassen....
LASS MICH!! Ich kann das ............ Oh, kaputt.......
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DaChilla - 36
Experte
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:59 Uhr
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Zitat von FRAUENHELD:
wie hoch darf diese ausfallen?
Das fällt dann unter die Kategorie: ungültiger Fahrschein, was das doppelte des regulären einzelfahrscheins kostet, mindestens jedoch 40 € .
Tretet der hasserfülltesten Gruppe bei!!! http://www.team-ulm.de/MyGroups/56191
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FRAUENHELD
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:00 Uhr
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Zitat von DaChilla: Zitat von FRAUENHELD: Hallo Leute,
ich hab eine frage. kann mir ein zugbegleiter eine strafe aufbrummen wenn ich meinen berechtigungsausweiß für die monatskarte vergessen habe?
vielen dank für eure hilfe.
du meinst, wenn du bspw bei der Schülermonatskarte den Schülerausweis nicht dabei hast? Ich meine laut AGB geht das, das wäre dann aber schon ein SEHR unkulanter. Falls du nen Strafbescheid gekriegt hast, geh mal an die Info im Bahnhof mit dem Berechtigungsausweis und frag nach, wie du vorgehen musst, weil ich meinte mich zu erinnern, dass dann mindestens eine Strafminderung oder sogar der komplette Erlass der Strafe drin wäre.
wenn ich bei der schülermonatskarte den berechtigungsausweis vergesse.
Ut sementem, feceris ita metis!
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Rhapsody85 - 40
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:00 Uhr
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Zitat von white-pure: ja... darf die bahn bzw. der schaffner machen ;)
mindestens 40 €
mfg
doppelter Fahrpreis, mindestens 40 EUR....
LASS MICH!! Ich kann das ............ Oh, kaputt.......
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DaChilla - 36
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.11.2009 um 22:02 Uhr
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Zitat von FRAUENHELD: Zitat von DaChilla: Zitat von FRAUENHELD: Hallo Leute,
ich hab eine frage. kann mir ein zugbegleiter eine strafe aufbrummen wenn ich meinen berechtigungsausweiß für die monatskarte vergessen habe?
vielen dank für eure hilfe.
du meinst, wenn du bspw bei der Schülermonatskarte den Schülerausweis nicht dabei hast? Ich meine laut AGB geht das, das wäre dann aber schon ein SEHR unkulanter. Falls du nen Strafbescheid gekriegt hast, geh mal an die Info im Bahnhof mit dem Berechtigungsausweis und frag nach, wie du vorgehen musst, weil ich meinte mich zu erinnern, dass dann mindestens eine Strafminderung oder sogar der komplette Erlass der Strafe drin wäre.
wenn ich bei der schülermonatskarte den berechtigungsausweis vergesse.
Jepp. dann ist dein Fahrschein laut den AGB ungültig.Wie bereits oben vorgeschlagen, geh mal mit der Fahrkarte und deinem Berechtigungsausweis zum Service Point und die werden dich dann schon irgendwohin weiterverweisen.
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MausOoO - 32
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:02 Uhr
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Also wenns nur so was wie ein Schülerausweis ist dann musst du eigentlich nur 7 € zahlen wenn du aber ganz ohne Fahrschein bist 40 €..
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Snubnose - 34
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:04 Uhr
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Zitat:
doppelter Fahrpreis, mindestens 40 EUR....
...Dein Gesicht & mein Arsch, könnten gute Freunde sein.
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FRAUENHELD
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:04 Uhr
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Zitat von MausOoO: Also wenns nur so was wie ein Schülerausweis ist dann musst du eigentlich nur 7 € zahlen wenn du aber ganz ohne Fahrschein bist 40 €..
ich hab einen schülerausweis. also kann die strafe auf maximal 7€ ausfallen?
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Rhapsody85 - 40
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:05 Uhr
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Zitat von MausOoO: Also wenns nur so was wie ein Schülerausweis ist dann musst du eigentlich nur 7 € zahlen wenn du aber ganz ohne Fahrschein bist 40 €..
Das wiederum hab ich noch nie gehört mit den 7 EUR... und ich fahr seit Jahren mit dem Zug...wenn die aufbrummen dann richtig.. .
LASS MICH!! Ich kann das ............ Oh, kaputt.......
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DaChilla - 36
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.11.2009 um 22:08 Uhr
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Zitat von FRAUENHELD: Zitat von MausOoO: Also wenns nur so was wie ein Schülerausweis ist dann musst du eigentlich nur 7 € zahlen wenn du aber ganz ohne Fahrschein bist 40 €..
ich hab einen schülerausweis. also kann die strafe auf maximal 7€ ausfallen?
Hmm laut AGB theoretisch schon (da sie ja anpreisen, dass sich die strafe mindert, wenn man nachträglich nachweisen kann dass man zum zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Fahrscheins war)
Inwiefern das sich dann genau auf 7 € reduziert kann ich leider auch nicht sagen, vllt ists mehr vllt weniger ;D
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simmsi - 33
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Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:11 Uhr
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Er kann von dir 40 € verlangen aber wenn du den Bescheid innerhalb einer bestimmen frist bei denen vor legst bekommst du bis auf 7 € alles wieder(Bearbeitungsgebühr)
Fighting for peace is like fucking for virginity!
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