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Bahn - Berechtigungsausweis

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FRAUENHELD
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
173 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:55 Uhr

Hallo Leute,

ich hab eine frage. kann mir ein zugbegleiter eine strafe aufbrummen wenn ich meinen berechtigungsausweiß für die monatskarte vergessen habe?

vielen dank für eure hilfe.

Ut sementem, feceris ita metis!

Harl_Dephin - 36
Profi (offline)

Dabei seit 09.2004
641 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:57 Uhr

natürlich :-D

http://www.myspace.com/daysinmarch | Hört's euch an

FRAUENHELD
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
173 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:58 Uhr

Zitat von Harl_Dephin:

natürlich :-D


wie hoch darf diese ausfallen?

Ut sementem, feceris ita metis!

DaChilla - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1877 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.11.2009 um 21:58 Uhr

Zitat von FRAUENHELD:

Hallo Leute,

ich hab eine frage. kann mir ein zugbegleiter eine strafe aufbrummen wenn ich meinen berechtigungsausweiß für die monatskarte vergessen habe?

vielen dank für eure hilfe.


du meinst, wenn du bspw bei der Schülermonatskarte den Schülerausweis nicht dabei hast? Ich meine laut AGB geht das, das wäre dann aber schon ein SEHR unkulanter. Falls du nen Strafbescheid gekriegt hast, geh mal an die Info im Bahnhof mit dem Berechtigungsausweis und frag nach, wie du vorgehen musst, weil ich meinte mich zu erinnern, dass dann mindestens eine Strafminderung oder sogar der komplette Erlass der Strafe drin wäre.

Tretet der hasserfülltesten Gruppe bei!!! http://www.team-ulm.de/MyGroups/56191

white-pure
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2009
17 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:59 Uhr

ja... darf die bahn bzw. der schaffner machen ;)
mindestens 40 €
mfg
Rhapsody85 - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
334 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:59 Uhr

Er kann dir ne Strafe aufbrummen!
Das darf er auch wenn du ne Schülermonatskarte hast und deinen Schülerausweis nicht mitführst.. so ein Berechtigungsausweis wird ja was ähnliches sein...

Aber normal kannst du dann zur Zentrale gehen, deinen Berechtigungsausweis vorlegen und dann wird dir die Strafe erlassen....


LASS MICH!! Ich kann das ............ Oh, kaputt.......

DaChilla - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1877 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 21:59 Uhr

Zitat von FRAUENHELD:

Zitat von Harl_Dephin:

natürlich :-D


wie hoch darf diese ausfallen?


Das fällt dann unter die Kategorie: ungültiger Fahrschein, was das doppelte des regulären einzelfahrscheins kostet, mindestens jedoch 40 € .

Tretet der hasserfülltesten Gruppe bei!!! http://www.team-ulm.de/MyGroups/56191

FRAUENHELD
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
173 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:00 Uhr

Zitat von DaChilla:

Zitat von FRAUENHELD:

Hallo Leute,

ich hab eine frage. kann mir ein zugbegleiter eine strafe aufbrummen wenn ich meinen berechtigungsausweiß für die monatskarte vergessen habe?

vielen dank für eure hilfe.


du meinst, wenn du bspw bei der Schülermonatskarte den Schülerausweis nicht dabei hast? Ich meine laut AGB geht das, das wäre dann aber schon ein SEHR unkulanter. Falls du nen Strafbescheid gekriegt hast, geh mal an die Info im Bahnhof mit dem Berechtigungsausweis und frag nach, wie du vorgehen musst, weil ich meinte mich zu erinnern, dass dann mindestens eine Strafminderung oder sogar der komplette Erlass der Strafe drin wäre.


wenn ich bei der schülermonatskarte den berechtigungsausweis vergesse.

Ut sementem, feceris ita metis!

Rhapsody85 - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
334 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:00 Uhr

Zitat von white-pure:

ja... darf die bahn bzw. der schaffner machen ;)
mindestens 40 €
mfg


doppelter Fahrpreis, mindestens 40 EUR....

LASS MICH!! Ich kann das ............ Oh, kaputt.......

DaChilla - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1877 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.11.2009 um 22:02 Uhr

Zitat von FRAUENHELD:

Zitat von DaChilla:

Zitat von FRAUENHELD:

Hallo Leute,

ich hab eine frage. kann mir ein zugbegleiter eine strafe aufbrummen wenn ich meinen berechtigungsausweiß für die monatskarte vergessen habe?

vielen dank für eure hilfe.


du meinst, wenn du bspw bei der Schülermonatskarte den Schülerausweis nicht dabei hast? Ich meine laut AGB geht das, das wäre dann aber schon ein SEHR unkulanter. Falls du nen Strafbescheid gekriegt hast, geh mal an die Info im Bahnhof mit dem Berechtigungsausweis und frag nach, wie du vorgehen musst, weil ich meinte mich zu erinnern, dass dann mindestens eine Strafminderung oder sogar der komplette Erlass der Strafe drin wäre.


wenn ich bei der schülermonatskarte den berechtigungsausweis vergesse.


Jepp. dann ist dein Fahrschein laut den AGB ungültig.Wie bereits oben vorgeschlagen, geh mal mit der Fahrkarte und deinem Berechtigungsausweis zum Service Point und die werden dich dann schon irgendwohin weiterverweisen.

Tretet der hasserfülltesten Gruppe bei!!! http://www.team-ulm.de/MyGroups/56191

MausOoO - 32
Profi (offline)

Dabei seit 10.2008
428 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:02 Uhr

Also wenns nur so was wie ein Schülerausweis ist dann musst du eigentlich nur 7 € zahlen wenn du aber ganz ohne Fahrschein bist 40 €..
Snubnose - 34
Experte (offline)

Dabei seit 09.2005
1623 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:04 Uhr

Zitat:



doppelter Fahrpreis, mindestens 40 EUR....


...Dein Gesicht & mein Arsch, könnten gute Freunde sein.

FRAUENHELD
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
173 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:04 Uhr

Zitat von MausOoO:

Also wenns nur so was wie ein Schülerausweis ist dann musst du eigentlich nur 7 € zahlen wenn du aber ganz ohne Fahrschein bist 40 €..

ich hab einen schülerausweis. also kann die strafe auf maximal 7€ ausfallen?

Ut sementem, feceris ita metis!

Rhapsody85 - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
334 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:05 Uhr

Zitat von MausOoO:

Also wenns nur so was wie ein Schülerausweis ist dann musst du eigentlich nur 7 € zahlen wenn du aber ganz ohne Fahrschein bist 40 €..


Das wiederum hab ich noch nie gehört mit den 7 EUR... und ich fahr seit Jahren mit dem Zug...wenn die aufbrummen dann richtig.. .

LASS MICH!! Ich kann das ............ Oh, kaputt.......

DaChilla - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1877 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:08 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.11.2009 um 22:08 Uhr

Zitat von FRAUENHELD:

Zitat von MausOoO:

Also wenns nur so was wie ein Schülerausweis ist dann musst du eigentlich nur 7 € zahlen wenn du aber ganz ohne Fahrschein bist 40 €..

ich hab einen schülerausweis. also kann die strafe auf maximal 7€ ausfallen?


Hmm laut AGB theoretisch schon (da sie ja anpreisen, dass sich die strafe mindert, wenn man nachträglich nachweisen kann dass man zum zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Fahrscheins war)
Inwiefern das sich dann genau auf 7 € reduziert kann ich leider auch nicht sagen, vllt ists mehr vllt weniger ;D

Tretet der hasserfülltesten Gruppe bei!!! http://www.team-ulm.de/MyGroups/56191

simmsi - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
165 Beiträge
Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:11 Uhr

Er kann von dir 40 € verlangen aber wenn du den Bescheid innerhalb einer bestimmen frist bei denen vor legst bekommst du bis auf 7 € alles wieder(Bearbeitungsgebühr)

Fighting for peace is like fucking for virginity!

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