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Bahn - Berechtigungsausweis

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Rhapsody85 - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2006
334 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:12 Uhr

Zitat von DaChilla:

Zitat von FRAUENHELD:

Zitat von MausOoO:

Also wenns nur so was wie ein Schülerausweis ist dann musst du eigentlich nur 7 € zahlen wenn du aber ganz ohne Fahrschein bist 40 €..

ich hab einen schülerausweis. also kann die strafe auf maximal 7€ ausfallen?


Hmm laut AGB theoretisch schon (da sie ja anpreisen, dass sich die strafe mindert, wenn man nachträglich nachweisen kann dass man zum zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Fahrscheins war)
Inwiefern das sich dann genau auf 7 € reduziert kann ich leider auch nicht sagen, vllt ists mehr vllt weniger ;D


meine letzte Info war, dass es komplett erlassen wird..

Ruf doch einfach morgen bei der Deutschen Bahn an oder geh an den Infoschalter wie man dir schon geraten hat... wenn du sowieso mit dem Zug fährst musst da ja sowieso vorbei..

LASS MICH!! Ich kann das ............ Oh, kaputt.......

FRAUENHELD
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2005
173 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:26 Uhr

okay, vielen dank euch allen

Ut sementem, feceris ita metis!

von---dutch - 32
Profi (offline)

Dabei seit 09.2005
634 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:29 Uhr

Zitat von simmsi:

Er kann von dir 40 € verlangen aber wenn du den Bescheid innerhalb einer bestimmen frist bei denen vor legst bekommst du bis auf 7 € alles wieder(Bearbeitungsgebühr)

früher warens glaub mal 5€ aber mittlerweile 7? geldgeile säcke aber ja so stimmts^^

Wenn's ned Rockt isses für n Arsch! =P

Amixor33 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
2192 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 22:35 Uhr

Zitat von Rhapsody85:

Zitat von MausOoO:

Also wenns nur so was wie ein Schülerausweis ist dann musst du eigentlich nur 7 € zahlen wenn du aber ganz ohne Fahrschein bist 40 €..


Das wiederum hab ich noch nie gehört mit den 7 EUR... und ich fahr seit Jahren mit dem Zug...wenn die aufbrummen dann richtig.. .

Doch, doch... ich dachte spontan an 8€ - aber dann wird es wohl "billiger" sein^^ - du hast ja deine Fahrkarte dabei, kannst dich nur nicht als Schüler ausweisen... - wenn du das nachreichst oder was auch immer - dann musst du nur die billige Bearbeitungsgebühr zahlen...

Wobei es eigentlich oft auf der Hand liegt, wenn man nur in die Taschen schaut, was die Leute so dabei haben... :rolleyes:

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Venus1984 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
406 Beiträge

Geschrieben am: 25.11.2009 um 23:16 Uhr

naja... also wenn du den schülerauswei net hbei hast darf er dir ne strafe aufbrummen weil diese personell gebunden sind...

aber wenn du dann die berechtigung nachweißt, dann musst du nur ne bearbeitungs gebühr zahlen wie hoch die is weiß ich allerdings net

Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen

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