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Forum / Sonstiges
Berufschule und danach zur Arbeit?

Fefi89 - 36
Fortgeschrittener
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86
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Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:50 Uhr
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das solltest nicht gleich denken ... chef sind auch nur menschen!
erklär es ihm doch einafch so! du wolltest halt fargen ob du noch kommen musst oder nicht, damit es kein ärger gibt, aber du doch lieber die zeit zum lernen brauchst! schule ist aj auch wichtig, dann wird er das bestimmt verstehen!
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P_Prinzessin - 36
Halbprofi
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Dabei seit 02.2008
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Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:50 Uhr
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Zitat von dTaxifahrer: die über 18 sind eh nich mehr berufschulpßlichtig also müssen gar neme is freiwillig
in der Ausbildung musst du wieder in die Schule, wirst ja dafür auch von der Arbeit freigestellt!
† Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein, wie mich andere haben wollen.
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Kahori - 40
Halbprofi
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Dabei seit 08.2009
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Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:52 Uhr
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Zitat von dTaxifahrer: die über 18 sind eh nich mehr berufschulpßlichtig also müssen gar neme is freiwillig
davn hast du dann wirklich sehr viel.. weil du in der zeit voll schaffen musst, musst also nach der arbeit nicht nur normal lernen, sondern auch irgendwie den stoff, den die anderen tagsüber haben..
empfehle ich niemandem!
Mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner!
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Kahori - 40
Halbprofi
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Dabei seit 08.2009
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Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:53 Uhr
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Zitat von P_Prinzessin: Zitat von dTaxifahrer: die über 18 sind eh nich mehr berufschulpßlichtig also müssen gar neme is freiwillig
in der Ausbildung musst du wieder in die Schule, wirst ja dafür auch von der Arbeit freigestellt!
stimmt nicht, es ist schon so, dass du nicht zur BS musst, musst halt antrag bei der IHK stellen und dann eben arbeiten gehen, bei mir wars auch so..
Mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner!
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P_Prinzessin - 36
Halbprofi
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Dabei seit 02.2008
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Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:55 Uhr
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Zitat von Kahori: Zitat von P_Prinzessin: Zitat von dTaxifahrer: die über 18 sind eh nich mehr berufschulpßlichtig also müssen gar neme is freiwillig
in der Ausbildung musst du wieder in die Schule, wirst ja dafür auch von der Arbeit freigestellt!
stimmt nicht, es ist schon so, dass du nicht zur BS musst, musst halt antrag bei der IHK stellen und dann eben arbeiten gehen, bei mir wars auch so..
Hmm das ist mir auch neu, aber ich geh gerne zur Berufschule, denn da werden sachen gelehrt die im Betrieb zb gar net möglich sind...!
Aber nomal auf meine Frage zurück zu kommen: ich werde am besten glabu echt meinen chef fragen was er sagt, und hoff dass er sagt dass ich nemme kommen muss, was ich warscheinlich eh muss,..
† Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein, wie mich andere haben wollen.
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Schnaddl - 35
Halbprofi
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Dabei seit 06.2009
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Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:56 Uhr
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Also, ich muss donnerstags nach der Berufschule auch noch zur Arbeit ^^
Gibt aber wesentlich schlimmeres als das ^^
Und ich hab meine Chefs auch gefragt, woraufhin sie gemeint haben, wenn nicht viel los ist, kann ich auch heimgehen nach der Schule. Meine Kolleginnen geben mir dann halt immer bescheid. ^^
Ertränke deine Gefühle in Alkohol und ersticke sie in Nikotin
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P_Prinzessin - 36
Halbprofi
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Dabei seit 02.2008
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Geschrieben am: 17.11.2009 um 18:03 Uhr
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Das Schicksal meint es gut mit mir^^ denn ich wollt ja heute meinen Chef fragen wie es nun aussieht wegen morgen, aber der war krank^^ meine ganzen Kollegen wussten nun auch net wie es ist und haben gemeint ich kann heim, denn es würde sich net lohnen!
Aber trotzdem danke für eure Tipps!
† Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein, wie mich andere haben wollen.
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Lerouxe - 45
Profi
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Dabei seit 09.2008
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Geschrieben am: 17.11.2009 um 18:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.11.2009 um 19:03 Uhr
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Soviel Halbwissen (sehr nett formuliert) wie man hier zu lesen bekommt ist wirklich bitter... und da wundern sich manche noch wenn sie mal auf die Nase fallen.
Auch wenn sich in Deinem Fall die Sache jetzt wohl geregelt hat (wobei Tipps von den anderen Angestellten Dich nicht vor negativen Konsequenzen schützen), hier mal ein paar Tatsachen:
1. Die wichtigste Frage ist erstmal in welchem Bundesland Du Deine Ausbildung machst. Da Ulm genau an der Grenze liegt, wären sowohl BW alsauch Bayern möglich.
Da die Länder für die Bildung (bzw. genauer für den Gesetzlichen Rahmen) zuständig sind, hat jedes Bundesland hier eigene Regeln.
2. Die beiden Möglichkeiten:
Bayern: Hier gilt Berufsschulpflicht bis zum 21. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung.
BW: Hier gilt Berufsschulpflicht bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der Ausbildung.
Hast Du vorher schon eine Ausbildung abgeschlossen, kann die Berufsschulpflicht entfallen.
3. Berufsschule + Arbeit im Betrieb:
Nachdem Du über 18 bist gehe ich nur auf diesen Fall ein.
Grundsätzlich gilt die Arbeitszeit in Deinem Ausbildungsvertrag. Sieht dieser eine 40-Stunden-Woche vor, entspricht dies 8 Stunden pro Tag (bei einer 5-Tage-Woche).
Als Arbeitszeit gelten Unterrichtszeit in der Berufsschule, die Pausen zwischen den Unterrichtsstunden und die Wegezeit zwischen Berufsschule und Arbeitsplatz.
Wenn der Unterricht in der BS also unter 8 Stunden liegt (wie es bei Dir der Fall ist), kann er Arbeitgeber Dein Erscheinen im Betrieb verlangen. Sollte es unrentabel sein, z.B. weil der Weg zu lange dauern würde, hat er das Recht Dir die fehlende Zeit auf Deinem Zeitkonto abzuziehen.
4. Nichterscheinen ohne Absprache:
Hier ist es nicht relevant was Deine Kollegen glauben oder zu wissen meinen. Auch eine Absprache mit ihnen hilft Dir im Streitfall nichts.
Fakt ist: Gehst Du ohne Absprache mit den Chef nach den 6 Unterrichtsstunden nicht in den Betrieb, kann er Dir u.U. einen Strick daraus drehen (wenn er Dich z.B. sowieso schon auf der "schwarzen Liste" hat).
Auf jeden Fall kann er Dir die fehlenden Stunden von Deinen Überstunden (falls vorhanden) abziehen bzw. eine Nachleistung der Arbeitszeit einfordern.
5. Zitat: Könnt ihr mir da weiter helfen, denn ich will net meinen Chef fragen, denn er sagt dann sicher ich soll noch zur Arbeit...
Sry, aber mit dieser Einstellung schießt Du Dir selbst ins Knie.
Relevant ist NUR was Dein Chef bzw. Dein Ausbildungsleiter sagt und nicht was Dir hier bei TU geraten wird!
Wenn Du schon weißt, dass Dein Chef verlangen würde, dass Du nach der BS nochmal in den Betrieb kommst und es dennoch nicht machst, ist dies Arbeitsverweigerung. Da in Deinem Fall keine Verweigerungsrechte vorliegen, kann es als Konsequenz eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung ausgesprochen werden, da es sich hierbei um eine Pflichtverletzung handelt.
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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