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Berufschule und danach zur Arbeit?

  -1- -2- -3- vorwärts >>>  
P_Prinzessin - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
320 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:15 Uhr

Hi zusammen,
habe eine frage an euch:

Wisst ihr wie das ist mit der Berufschule wenn man über 18 ist?
Denn ich habe am Mittwoch 6 Stunden Unterricht, und im Internet steht nur genau drin wie das ist wenn man unter 18 ist und da muss man nicht mehr danach zur Arbeit, aber über 18?
Könnt ihr mir da weiter helfen, denn ich will net meinen Chef fragen, denn er sagt dann sicher ich soll noch zur Arbeit...

Danke im vorraus!

† Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein, wie mich andere haben wollen.

facepalm_ - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
7191 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.11.2009 um 17:18 Uhr

Zitat von P_Prinzessin:

Hi zusammen,
habe eine frage an euch:

Wisst ihr wie das ist mit der Berufschule wenn man über 18 ist?
Denn ich habe am Mittwoch 6 Stunden Unterricht, und im Internet steht nur genau drin wie das ist wenn man unter 18 ist und da muss man nicht mehr danach zur Arbeit, aber über 18?
Könnt ihr mir da weiter helfen, denn ich will net meinen Chef fragen, denn er sagt dann sicher ich soll noch zur Arbeit...

Danke im vorraus!


Normalerweise ja.
Aber das muss die Firma entscheiden.
Ich war nach der Berufschule nie bei der Arbeit obwohl ich schon 18 war und um 13 Uhr aus hatte.
Aber wenn dein Chef darauf besteht wirst Du wohl oder übel zur Arbeit müssen.

When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm

andibiotika_ - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 11.2007
258 Beiträge
Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:18 Uhr

soweit ich zugehört hab muss man 5 oder 6 std zur schule gehn dann muss man nicht mehr schaffen gehn^^

aber mal anders gesagt was er nich weiss man deinen chef nich heiss^^
nein spass aber so hab ich des glaub mal gehört
-ZELLE-
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2009
5 Beiträge
Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:18 Uhr

ne nach der 6ten musst normal nicht mehr zum arbeiten!
sheeps
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2007
5659 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:18 Uhr

Also bei uns ist es so, dass der Betrieb entscheidet... sprich du musst bescheid sagen, wenn du früher aus hast, und bekommst dann gesagt, ob du noch zum Arbeiten kommen musst, oder nicht.
-_rOYAl-Ts_-
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
220 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:20 Uhr

du musch kommen wenn nach neun uhr schulbeginn is oder musch kommen wenn du vor 12 aus hasch^^

┌∩┐(-_- )┌∩┐

Schlingel86 - 39
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
3417 Beiträge
Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:21 Uhr

Du kannst dir hier ja ganz viele tolle zum Teil richtige und auch falsche Meinungen einholen aber deswegen ne Lehre riskieren bzw. ne Abmahnung???
Frag einfach deinen Chef und die Sache ist geritzt ,,,

Smash Pacifists - die tun einem wenigstens nix ...

sash_schatz - 38
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1107 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:21 Uhr

also bei uns war es immer so, dass es hieß, wenn man bis 11 uhr aus der schule raus kommt muss man noch zur arbeit, alles was später ist gilt als ganzer schultag und du kannst heim ;-)
Chilledkrote - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2007
1773 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:21 Uhr

Schau in deinem Ausbildungsvertrag nach da sollte das eigentlich drinstehen

Das Leben ist kein Damenschoß. Egal wie man sich dreht man hat den arsch immer hinten

facepalm_ - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
7191 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.11.2009 um 17:23 Uhr

Folgendes gefunden:

Zitat:

[...]
Anders sieht es aus bei volljährigen Azubis. Leider gibt es hier keine so klar definierte Regel wie bei Minderjährigen.
[...]
Von der täglichen Arbeitzeit wird die gesamte Zeit in der Berufsschule abgezogen, die sich mit der regulären Arbeitszeit des Azubis überschneidet. Außerdem wird der Weg von der Berufsschule in den Betrieb auf die Arbeitzeit angerechnet.
Ist die Zeit, die der Azubi nach der Berufsschule noch im Ausbildungsbetrieb verbringen kann zu kurz, um dem Ausbildungszweck zu dienen, kann der Ausbilder die Rückkehr des Azubis nicht verlangen. Zu kurz heißt dabei weniger als 20 Minuten.


Ich würd mal sagen, wenn Du am Freitag sowieso immer um 2 oder so Feierabend hast und die Berufsschule bis 13 Uhr geht musst Du nicht mehr kommen. Du musst ja erstmal zum Betrieb hinfahren.

Aber frag deinen Chef. Ich würds nicht riskieren.

When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm

Kahori - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2009
362 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:21 Uhr

also wir sind auch alle über 18

unter genau 7 Stunden müssen wir noch arbeiten, bis 17 Uhr am Berufsschultag..

alles ab 7 Stunden eigentlich nicht mehr...

Mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner!

dTaxifahrer - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2009
95 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:22 Uhr

wenn du 8 stunden in schule gest dan muste nicht mehr zu schaffen kommen weil du ja dann dein arbeitstag voll hast
P_Prinzessin - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
320 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:23 Uhr

habe von 8 bis 13:05 Schule...
will aber eig net meinen Chef fragen, denn der sagt sicher dass ich noch zum arbeiten soll, denn ich brauch mit dem Auto von der Schule zur Arbeit vlt 20 min .. lohnen würde es sich schon noch.. aber keiner aus meiner Klasse geht, aber ich will net wegen dem jetzt in der Probezeit stress kassieren weil ich net zur arbeit bin...

† Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein, wie mich andere haben wollen.

facepalm_ - 38
Champion (offline)

Dabei seit 10.2007
7191 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:25 Uhr

Noch was gefunden:

Zitat:

Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.



When words fail to describe the dismay, there is always -> facepalm

P_Prinzessin - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
320 Beiträge

Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:26 Uhr

Zitat von facepalm_:

Noch was gefunden:

Zitat:

Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird mit 8 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.



und das heißt auf deutsch?^^

† Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein, wie mich andere haben wollen.

Schlingel86 - 39
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
3417 Beiträge
Geschrieben am: 16.11.2009 um 17:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.11.2009 um 17:27 Uhr

Zitat von P_Prinzessin:

habe von 8 bis 13:05 Schule...
will aber eig net meinen Chef fragen, denn der sagt sicher dass ich noch zum arbeiten soll, denn ich brauch mit dem Auto von der Schule zur Arbeit vlt 20 min .. lohnen würde es sich schon noch.. aber keiner aus meiner Klasse geht, aber ich will net wegen dem jetzt in der Probezeit stress kassieren weil ich net zur arbeit bin...


Also frag deinen Chef oder lass es bleiben ... aber nerv nicht weiter ...

Smash Pacifists - die tun einem wenigstens nix ...

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