provokativ - 48
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 04.2009
343
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:22 Uhr
|
|
informier dich mal beim mieterschutzbund, oder wenn du hast bei deinem privatrechtschutz. die können dir da ziemlich genau sagen ob und wie du des formulieren kannst um erfolg zu haben...
|
|
Petersilie_
Anfänger
(offline)
Dabei seit 09.2008
16
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:24 Uhr
|
|
Zitat von Valnar86: Zitat von Giese89: versuch es mal etwa so
Sehr geehrter ....
trotz mehrfacher Ermahnung wurden folgende schäden immer noch nicht behoben wie
schimmel im Wohnbereich
Undichte Fensterdichtungen
Beschädigtes Parkett
und ständige Lämbelästigung
deswegen reiche ich hiermit meine fristlose kündigung ein
mit freundlichen Grüßen
...
das is auch gut is nicht so negativ wie meins
....deswegen kürze ich ab sofort meine Miete um ...€ (rechne mal 15 % auf die Kaltmiete) (falls Du noch Mietzahlungen zu leisten hast.)
und kündige fristlos, hilfsweise fristgerecht zum.......(Termin lt. Mietvertrag einsetzen).
Wenn Du fristlos kündigst, der Vermieter aber die Kündigung nicht anerkennt, hast Du nichts gewonnen - deswegen gleich hilfsweise fristgerecht den Termin nennen, dann läuft die Kündigung ab Deinem Schreiben an den Vermieter.
Ansonsten - bitte zum Mieterverein gehen.
|
|
CHRISS-bc - 33
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2005
157
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:27 Uhr
|
|
Zitat von NightMikel08: Zitat von pnuk: hallo, ich muss eine fristlose kündigung für meine vermieter schreiben, kann mir da jemand helfen? ich hab keine ahnung wie ich das formulieren soll ^^
an deiner stelle würde ich zum miterbund gehn oder zum anwalt
Skate and Destroy
|
|
botzes
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2008
430
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:30 Uhr
|
|
ja, geh zum mieterschutzbund oder falls rechtsschutz vorhanden, dann lass dich von einem fachanwalt beraten!
so eigenformulierungen oder ratschlägen von unwissenden gehen meistens in die hose!
gerade vermieter haben oft eine rechtsschutzversicherung oder kennen sich im mietrecht sehr genau aus!
da der mieterschutzbund eine zweijahresmitgliedschaft fordert, bevor sie für dich tätig werden, würde ich erst mal bei ner kostenlosen beratung wie verbraucherschutz, mietverein etc. hilfe suchen!
|
|
Der666Diablo
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2006
23736
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:44 Uhr
|
|
Zitat von pnuk: uah, natürlich, schulligung.
grund für die fristlose kündigung ist ständige lärmbelästigung, und angemahnte schäden die nicht behoben wurden (schimmel, undichte fenster, kaputtes parkett)
viele schlagworte, aber die frage ist, ob das ausreicht - für manche sind das schon kinder auf der straße, für andere n musikliebhaber der dies geniesst...
ferner: steht im mietvertrag, dass der vermieter für parkett etc aufkommen muss?
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
|
|
bumble_beee - 36
Profi
(offline)
Dabei seit 12.2004
972
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:56 Uhr
|
|
Zitat von Giese89: versuch es mal etwa so
Sehr geehrter ....
trotz mehrfacher Ermahnung wurden folgende schäden immer noch nicht behoben wie
schimmel im Wohnbereich
Undichte Fensterdichtungen
Beschädigtes Parkett
und ständige Lämbelästigung
deswegen reiche ich hiermit meine fristlose kündigung ein
mit freundlichen Grüßen
...
das wäre mein vorschlag
gar nich so schlecht, ich würde ncoh um sofortige bestätigung bitten oder mit anwalt drohen wenn die kündigung nicht angesehen wird.
kündigung kann man immer kurz fassen aber man schreiibt nicht böse (regt sich der andre nur auf und macht dir das leben schwer)
und ich würde auf jeden mit einschreiben und rückschein wegschicken
viel glück
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
|
|
bumble_beee - 36
Profi
(offline)
Dabei seit 12.2004
972
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:57 Uhr
|
|
Zitat von botzes: ja, geh zum mieterschutzbund oder falls rechtsschutz vorhanden, dann lass dich von einem fachanwalt beraten!
so eigenformulierungen oder ratschlägen von unwissenden gehen meistens in die hose!
gerade vermieter haben oft eine rechtsschutzversicherung oder kennen sich im mietrecht sehr genau aus!
da der mieterschutzbund eine zweijahresmitgliedschaft fordert, bevor sie für dich tätig werden, würde ich erst mal bei ner kostenlosen beratung wie verbraucherschutz, mietverein etc. hilfe suchen!
klar ist immer gut
aber anwalt zieht sich auch immer, da kündigt man lieber mit 3 monate und hält es noch solang aus, dann hat man evtl. auch zeit sich was neues zu suchen --> stressfrei
Faulheit-ist die Angewohnheit sich auszuruhen, bevor man müde ist
|
|
C_oach-6 - 56
Anfänger
(offline)
Dabei seit 10.2009
1
Beitrag
|
Geschrieben am: 03.11.2009 um 19:00 Uhr
|
|
kündige auf jedenfall mal noch bis zum 3. WERK'TAG im Nov.. dann hast du auf jedenfall die 3 mon frist net um einen Mon verlängert egal wie
die frilstlose ist fast nicht durchzusetzten egal wie du formulierst..
Gruss
|
|
pnuk - 38
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2006
181
Beiträge
|
Geschrieben am: 03.11.2009 um 19:03 Uhr
|
|
oukay. ich versuch mich ans wichtigste zu halten...danke für die hilfe!
|
|