pnuk - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 17:33 Uhr
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hallo, ich muss eine fristlose kündigung für meine vermieter schreiben, kann mir da jemand helfen? ich hab keine ahnung wie ich das formulieren soll ^^
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hipi - 38
Champion
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Dabei seit 09.2002
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 17:35 Uhr
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fristlos?
dann solltest uns vielleicht zumindets den Grund mitteilen^^ sonst wirds schwer mit helfen^^
FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!
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pnuk - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 17:37 Uhr
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uah, natürlich, schulligung.
grund für die fristlose kündigung ist ständige lärmbelästigung, und angemahnte schäden die nicht behoben wurden (schimmel, undichte fenster, kaputtes parkett)
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StuffBox - 46
Fortgeschrittener
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Dabei seit 05.2009
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 17:37 Uhr
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ich gehe mal schwer davon aus das du eine fristlose kündigung garnicht schreiben kannst weil du zu 99% sowas wie eine kündigungsfrist von 3 monaten hast.
ein frühere aufhebung des vertrages ist normalerweise nur in beidseitigem einvernehmen möglich, bspw. wenn du einen nachmieter bringst.
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NightMikel08 - 53
Halbprofi
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Dabei seit 07.2009
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 17:44 Uhr
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Zitat von pnuk: hallo, ich muss eine fristlose kündigung für meine vermieter schreiben, kann mir da jemand helfen? ich hab keine ahnung wie ich das formulieren soll ^^
an deiner stelle würde ich zum miterbund gehn oder zum anwalt
Auf meinem Grabstein soll stehen : "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand! "
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Meister-Lamp - 36
Experte
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Dabei seit 07.2007
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 17:44 Uhr
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ich würds mal mit mietminderung probieren
Leistung verursacht keinen Lärm, sie ist einfach da und WIRKT
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Snubnose - 34
Experte
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 17:46 Uhr
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Zitat von pnuk: hallo, ich muss eine fristlose kündigung für meine vermieter schreiben, kann mir da jemand helfen? ich hab keine ahnung wie ich das formulieren soll ^^
kündigungsfrist?
---> mietvertrag!
...Dein Gesicht & mein Arsch, könnten gute Freunde sein.
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pnuk - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 17:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.11.2009 um 17:48 Uhr
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Fristlos gekündigt werden darf, wenn nachgewiesen ist, dass der Vermieter den Hausfrieden in erheblichem Maße stört und somit seine ihm auferlegten Pflichten verletzt. Ab wann das genau der Fall ist, lässt sich nur schwer sagen. Das gilt auch für Mängel in und an der Wohnung, die mit einer Gefährdung der Gesundheit einhergehen oder die die Nutzung des Wohnraums beeinträchtigen. Hier kommt hinzu, dass der Vermieter über die Mängel informiert werden und ihm die Gelegenheit gegeben werden muss, die Mängel zeitnah unter Angabe einer Frist zu beseitigen. Erst, wenn der Vermieter diese Frist verstreichen lässt, ohne sich darum zu kümmern, dass die Wohnung in einen nutzbaren Zustand versetzt wird, besteht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung.
Ich hab die mängel schriftlich angemahnt, der vermieter stört meinen hausfrieden und eigentlich wollt ich nur hilfe beim formulieren für die kündigung, nicht OB ich kündigen darf oder nicht.
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Lerouxe - 45
Profi
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 17:56 Uhr
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Schön kopiert pnuk, jedoch gibt es hier durchaus Stolperfallen.
Die fristlose Kündigung wird über §543 BGB geregelt und ist leider v.a. auf die Kündigung eines Mieters bezogen und zudem für diverse Interpretationen offen.
An Deiner Stelle würde ich zuerst zum Mieterschutzbund gehen und sollte die Sache hier nicht geregelt werden können zu einem Anwalt.
Hier muss Dir jedoch bewusst sein, dass dies mit einigen Auslagen verbunden ist (je nach Streitwert), die Du auf jeden Fall erstmal vorstrecken musst.
Häufig ist es finanziell günstiger sich eine neue Wohnung zu suchen, umzuziehen und während des Kündigungsschutzes die Miete in der zweiten Wohnung einfach weiter zu zahlen.
Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist sei mal dahingestellt, aber dies wäre der Weg mit dem wenigsten Stress (außer Du hast eine RS-Versicherung in der Mietrecht enthalten ist).
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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Valnar86
Experte
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:02 Uhr
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such dir doch n nachmieter dann biste raus ... oder
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pnuk - 38
Halbprofi
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Dabei seit 11.2006
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:03 Uhr
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kann mir jetzt jemand bei der formulierung helfen oder nicht?
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Valnar86
Experte
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Dabei seit 05.2007
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:06 Uhr
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sehr geehrte Frau/Herr xy
Hiermit kündige ich meinen Mietvertrag fristlos
Grund
Mit Freundlichen Grüßen
xy
Mehr brauchste nicht wenn überhaupt n grund
ob das ganze durchgeht is ne andere sache
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pnuk - 38
Halbprofi
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Dabei seit 11.2006
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:08 Uhr
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mehr wollt ich ja auch gar nicht wissen^^
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Giese89 - 36
Anfänger
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Dabei seit 04.2008
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:08 Uhr
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versuch es mal etwa so
Sehr geehrter ....
trotz mehrfacher Ermahnung wurden folgende schäden immer noch nicht behoben wie
schimmel im Wohnbereich
Undichte Fensterdichtungen
Beschädigtes Parkett
und ständige Lämbelästigung
deswegen reiche ich hiermit meine fristlose kündigung ein
mit freundlichen Grüßen
...
das wäre mein vorschlag
Wie der Phönix aus der Asche werd ich auferstehen und sperrt mich in die Zelle ein zerrlge ich auch
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Valnar86
Experte
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:09 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.11.2009 um 18:09 Uhr
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Zitat von Giese89: versuch es mal etwa so
Sehr geehrter ....
trotz mehrfacher Ermahnung wurden folgende schäden immer noch nicht behoben wie
schimmel im Wohnbereich
Undichte Fensterdichtungen
Beschädigtes Parkett
und ständige Lämbelästigung
deswegen reiche ich hiermit meine fristlose kündigung ein
mit freundlichen Grüßen
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das is auch gut is nicht so negativ wie meins 
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pnuk - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.11.2009 um 18:12 Uhr
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ui danke, damit kann ich was anfangen^^
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