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Mahnverfahren

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buddafly - 40
Champion (offline)

Dabei seit 03.2007
2284 Beiträge

Geschrieben am: 03.11.2009 um 12:43 Uhr

Zitat von finsch:

Zitat von chicolo:

Zitat von XTinchen:

Kann mir vielleicht jemand von euch sagen, wie groß der Zeitraum zwischen dem Erhalt einer Rechnung und der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist??
Wäre Klasse, wenn mir jemand ne sinnvolle Antwort geben könnte...


Eine Mahngebühr ist zu entrichten, ab dem ersten Tag nach dem Tag an dem die Rechnung bezahlt werden muss.Allerdings nur, wenn dies Mit DATUM bezeichnet wurde und nicht binnen 14 Tage...

es muss ein Datum stehen!!

ganz allgemein: mahngebühren musst du NICHT zhlen, erst wenn ein Inkassobüro dir schreibt ist das rechtens.


aha wo steht das bitte?

is halt so.. :P

Powergolfer - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2005
8 Beiträge
Geschrieben am: 03.11.2009 um 12:43 Uhr

Zitat:

ganz allgemein: mahngebühren musst du NICHT zhlen, erst wenn ein Inkassobüro dir schreibt ist das rechtens.


Jeder Unternehmer kann ein Kaufmännisches Mahnverfahren auch ohne Inkasso-büro einleiten und dem Schuldner seine Verzugszinsen in Rechnung stellen...
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