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Mahnverfahren

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XTinchen - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2004
149 Beiträge

Geschrieben am: 03.11.2009 um 05:37 Uhr

Kann mir vielleicht jemand von euch sagen, wie groß der Zeitraum zwischen dem Erhalt einer Rechnung und der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist??
Wäre Klasse, wenn mir jemand ne sinnvolle Antwort geben könnte...

Ob friedlich oder militant - wichtig ist der Widerstand!!!

LASERBOY - 67
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2008
245 Beiträge

Geschrieben am: 03.11.2009 um 06:04 Uhr

Bei mir war das bei der Bahn so, dass ich 3 oder 4 Wochen Zeit hatte, bis ich das Geld überweisen musste

Aber ich denke, dass es immer auf das Unternehmen und deren AGBs geht.

Vielleicht habe ich Dir ja geholfen :)
PhenomX99 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 02.2009
607 Beiträge
Geschrieben am: 03.11.2009 um 06:21 Uhr

eine Gesetzliche regelung gibt es so gesehen nicht.......
jeder anbieter hat die möglichkeit, in sein AGB eigene Mahnzeiten zu verfassen...

du akzeptierst ja die agbs beim einkauf/vertragsabschluss

Diese Zeile kannst du mieten !

freddilein - 55
Profi (offline)

Dabei seit 07.2006
465 Beiträge
Geschrieben am: 03.11.2009 um 08:03 Uhr

also erstmal kommt ne Mahnung vom dem Betrieb, bzw 2...dann geht das ganze erst zum Anwalt.....und dann immer noch nichts passiert kommt es zu einer Anzeige die dann irgendwann gerichtlich wird......
tina159 - 50
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
647 Beiträge

Geschrieben am: 03.11.2009 um 08:06 Uhr

Zitat von freddilein:

also erstmal kommt ne Mahnung vom dem Betrieb, bzw 2...dann geht das ganze erst zum Anwalt.....und dann immer noch nichts passiert kommt es zu einer Anzeige die dann irgendwann gerichtlich wird......


die regelung mit der 2. mahnung gibt es nicht mehr. der rechnungssteller kann ab dem tag in dem der schuldner in verzug kommt den antrag auf erlass eines gerichtlichen mahnverfahrens einleiten.

Männer: Menschen, bei denen Pubertät und Midlife Crisis ineinander übergehen.

SuMmEr_LoVe - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2007
2 Beiträge
Geschrieben am: 03.11.2009 um 08:46 Uhr

haaay =)
also eig. sind rechnungen 30 tage nach zustellung fällig und dann kann man schon ein mahnbescheid machn..des brauch man nich anmahnen..also durch mahnungen :-)
OMG_Ein_Alex - 33
Champion (offline)

Dabei seit 04.2009
2073 Beiträge

Geschrieben am: 03.11.2009 um 09:18 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.11.2009 um 09:25 Uhr

Zitat von SuMmEr_LoVe:

haaay =)
also eig. sind rechnungen 30 tage nach zustellung fällig und dann kann man schon ein mahnbescheid machn..des brauch man nich anmahnen..also durch mahnungen :-)


Kommt aber drauf an, wie die Firma es in ihren AGB regeln..

Da sie uns nicht sagt um welche Firma es sich handelt, kann man das ganze hier wohl schließen.

EDIT: Außer es handelt sich um eine Allgemeine Frage, dann lautet die Antwort:

Nach der Zahlungsfrist die auf der Rechnung vermerkt ist, darf die Firma ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

|~ |)~ |*)~ |-*)~ |*-*)~ |(*-*)~ |~(*-*)~

SuMmEr_LoVe - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 03.2007
2 Beiträge
Geschrieben am: 03.11.2009 um 09:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.11.2009 um 09:29 Uhr

nee des mit den 30 tagen steht in dem bgb =)

Powergolfer - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2005
8 Beiträge
Geschrieben am: 03.11.2009 um 09:41 Uhr

Eine Rechnung ist dann fällig, wenn sie in deinen Machtbereich (also Briefkasten gelangt) und nicht erst nach 30 Tagen. Die 30 Tage sind ein Zahlungsziel. In dieser Zeit verspricht das Unternehmen auf das Geld zu warten, ohne weitere Schritte einzuleiten.


Daywalker85 - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 06.2003
31 Beiträge

Geschrieben am: 03.11.2009 um 09:45 Uhr

Zitat von SuMmEr_LoVe:

nee des mit den 30 tagen steht in dem bgb =)

ja allerdings greift die gesetzliche regelung nur wenn es nicht vertrag festgelegt wurde
das heißt wenn Beispielsweise in den AGB´s etwas darüber steht ist das gesetzt außer kraft gesetzt

Windows ist eine Kopie von Apple´s OSX mit einem technischen Rückstand von 4-10 Jahren

OMG_Ein_Alex - 33
Champion (offline)

Dabei seit 04.2009
2073 Beiträge

Geschrieben am: 03.11.2009 um 09:45 Uhr

Zitat von Daywalker85:

Zitat von SuMmEr_LoVe:

nee des mit den 30 tagen steht in dem bgb =)

ja allerdings greift die gesetzliche regelung nur wenn es nicht vertrag festgelegt wurde
das heißt wenn Beispielsweise in den AGB´s etwas darüber steht ist das gesetzt außer kraft gesetzt


Amen

|~ |)~ |*)~ |-*)~ |*-*)~ |(*-*)~ |~(*-*)~

Powergolfer - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2005
8 Beiträge
Geschrieben am: 03.11.2009 um 09:53 Uhr

Ob es allerdings zu einem Gerichtlichen Mahnverfahren kommt hängt sehr vom Rechnungsbetrag und den Chancen für das Unternehmen auf ihr Geld ab. Wenn also beim Schuldner nichts zu holen ist, brauchen sie auch kein Gerichtsvollzieher zu schicken! Und wegen 12,90€ auch nicht...
NightMikel08 - 53
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2009
134 Beiträge

Geschrieben am: 03.11.2009 um 09:58 Uhr

Zitat von XTinchen:

Kann mir vielleicht jemand von euch sagen, wie groß der Zeitraum zwischen dem Erhalt einer Rechnung und der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist??
Wäre Klasse, wenn mir jemand ne sinnvolle Antwort geben könnte...


heute ist es so wenn Du nicht zahlst kann ich ohne Mahnung nach 30 tagen das Mahnverfahren einleiten , da dies zu kostenaufwendig ist ,geben viele gläubinger das sofort an inkassofirmen weiter

Auf meinem Grabstein soll stehen : "Guck nicht so doof, ich läge jetzt auch lieber am Strand! "

chicolo - 36
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1196 Beiträge

Geschrieben am: 03.11.2009 um 11:55 Uhr

Zitat von XTinchen:

Kann mir vielleicht jemand von euch sagen, wie groß der Zeitraum zwischen dem Erhalt einer Rechnung und der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist??
Wäre Klasse, wenn mir jemand ne sinnvolle Antwort geben könnte...


Eine Mahngebühr ist zu entrichten, ab dem ersten Tag nach dem Tag an dem die Rechnung bezahlt werden muss.Allerdings nur, wenn dies Mit DATUM bezeichnet wurde und nicht binnen 14 Tage...

es muss ein Datum stehen!!
dude113
Anfänger (offline)

Dabei seit 10.2009
7 Beiträge
Geschrieben am: 03.11.2009 um 12:31 Uhr

Zitat von XTinchen:

Kann mir vielleicht jemand von euch sagen, wie groß der Zeitraum zwischen dem Erhalt einer Rechnung und der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist??
Wäre Klasse, wenn mir jemand ne sinnvolle Antwort geben könnte...


Um deine Frage korrekt beantworten zu können, wäre es schön, wenn du noch ein paar Daten von der Rechnung wie z.B. Zahlungsziel und Vermerke über AGB's postest.
Alles andere führt nur zu Spekulationen (s. meine Vorposter) und beantwortet deine Frage nur partiell.
finsch - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2004
98 Beiträge

Geschrieben am: 03.11.2009 um 12:34 Uhr

Zitat von chicolo:

Zitat von XTinchen:

Kann mir vielleicht jemand von euch sagen, wie groß der Zeitraum zwischen dem Erhalt einer Rechnung und der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist??
Wäre Klasse, wenn mir jemand ne sinnvolle Antwort geben könnte...


Eine Mahngebühr ist zu entrichten, ab dem ersten Tag nach dem Tag an dem die Rechnung bezahlt werden muss.Allerdings nur, wenn dies Mit DATUM bezeichnet wurde und nicht binnen 14 Tage...

es muss ein Datum stehen!!

ganz allgemein: mahngebühren musst du NICHT zhlen, erst wenn ein Inkassobüro dir schreibt ist das rechtens.
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