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Frage zur Wahl: Darf ich das?

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werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:58 Uhr

meiner stimme zuliebe mach ich n kreuz, scheiß auf den spaß-effekt.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

Lomei - 37
Experte (offline)

Dabei seit 03.2009
1181 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 21:08 Uhr

auf swr1 kam heute:
....(bla bla) smiley ist ok (bla)

also musst du auf den spaßfaktor nicht verzichten

i survived the yellow light of death and all i got was this lousy signature

Titorelli - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
114 Beiträge
Geschrieben am: 27.09.2009 um 11:05 Uhr

Zitat von 7seals:

Zitat von Markus22:

ich wäre mir jetzt ehrlich gesagt nicht mal sicher, ob ein smiley ok ist. kreuzchen sollte es schon sein.

Dem stimme ich zu!

Das wäre schon sehr schade, wenn eine Stimme nicht gezählt werden würde, nur wenn aus Spaß ein Smiley etc. darauf gekritzelt werden worden wäre.

Man sollte lieber ein deutliches Kreuz machen:
[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]


Es ist vollkommen ok einen Smiley, einen Punkt o.ä. statt eines Kreuzchens zu machen. Es muss nur eindeutig sichtbar sein, wem die Stimme gilt. Die leiseste Spur von Zweifel macht den Wahlzettel ungültig.

Ich würds lassen.
RedSox-Lover - 30
Experte (offline)

Dabei seit 07.2008
1808 Beiträge

Geschrieben am: 27.09.2009 um 11:23 Uhr

Der Smiley muss sich halt deutlich auf eine Partei, bzw. einen Kandidaten beziehen.
Wenn er nur den Hauch von Zweifel übrig lässt, ist der Wahlzettel ungültig.
Mach einfach ein Kreuz, oder mal den Punkt aus, was auch immer, aber lass den SMiley weg.

Hamburg, HSV, ein Liebe, ein Verein

-Tobi-93 - 31
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
4369 Beiträge

Geschrieben am: 27.09.2009 um 12:02 Uhr

Zitat von werschaf:

Ich hab auf ner Wahlbekanntmachung folgendes gefunden:

Zitat:


Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll,


augenmerk hierbei auf folgenden Satz:
(...)gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht(...)

Ich frage mich hierbei, ist meine Stimme gültig, wenn ich anstelle des Kreuzes ein Smiley in den Kreis zeichne? :-D

Ich meine, angenommen ich würde die Piraten wählen, dann wär doch nichts lustiger als ein Smiley mit Augenklappe... :-D

wie gesagt, ist meine Stimme dadurch trotzdem noch gültig?

Falls ja, dann rufe ich zur Nachahmung auf!

wenn du die Piraten wählst mach ein [x]
ich denke nicht das dies anerkannt wird
E-Rebenga - 32
Profi (offline)

Dabei seit 02.2007
487 Beiträge
Geschrieben am: 27.09.2009 um 13:19 Uhr

Zitat von werschaf:

Ich hab auf ner Wahlbekanntmachung folgendes gefunden:

Zitat:


Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll,


augenmerk hierbei auf folgenden Satz:
(...)gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht(...)

Ich frage mich hierbei, ist meine Stimme gültig, wenn ich anstelle des Kreuzes ein Smiley in den Kreis zeichne? :-D

Ich meine, angenommen ich würde die Piraten wählen, dann wär doch nichts lustiger als ein Smiley mit Augenklappe... :-D

wie gesagt, ist meine Stimme dadurch trotzdem noch gültig?

Falls ja, dann rufe ich zur Nachahmung auf!


das hatten wir mal in der grundschule
und ich hab im gegensatz zu dir aufgepasst


Dieser von mir verfasster Eintrag ist kein Plagiat.

_--DeLuXe--_ - 29
Profi (offline)

Dabei seit 09.2009
468 Beiträge
Geschrieben am: 27.09.2009 um 13:21 Uhr

Zitat von E-Rebenga:

Zitat von werschaf:

Ich hab auf ner Wahlbekanntmachung folgendes gefunden:

Zitat:


Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll,


augenmerk hierbei auf folgenden Satz:
(...)gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht(...)

Ich frage mich hierbei, ist meine Stimme gültig, wenn ich anstelle des Kreuzes ein Smiley in den Kreis zeichne? :-D

Ich meine, angenommen ich würde die Piraten wählen, dann wär doch nichts lustiger als ein Smiley mit Augenklappe... :-D

wie gesagt, ist meine Stimme dadurch trotzdem noch gültig?

Falls ja, dann rufe ich zur Nachahmung auf!


das hatten wir mal in der grundschule
und ich hab im gegensatz zu dir aufgepasst

Wir hatten dass nicht in der Grunschule.
Ich denke dass hatte kaum jemand in der Grundschule ....

Not Pessimist simply Realist.

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