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Frage zur Wahl: Darf ich das?

  -1- -2- vorwärts >>>  
werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:21 Uhr

Ich hab auf ner Wahlbekanntmachung folgendes gefunden:

Zitat:


Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll,


augenmerk hierbei auf folgenden Satz:
(...)gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht(...)

Ich frage mich hierbei, ist meine Stimme gültig, wenn ich anstelle des Kreuzes ein Smiley in den Kreis zeichne? :-D

Ich meine, angenommen ich würde die Piraten wählen, dann wär doch nichts lustiger als ein Smiley mit Augenklappe... :-D

wie gesagt, ist meine Stimme dadurch trotzdem noch gültig?

Falls ja, dann rufe ich zur Nachahmung auf!

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

-Ed87- - 38
Experte (offline)

Dabei seit 12.2005
1885 Beiträge
Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:26 Uhr

voll witzig ..ha ha..wie alt bist du eigentlich :-D?

Ich glaub das Thema wählen /Wahlrecht für das weltweit hunderttausende von Menschen ihr Leben gelassen haben ist eine zu ernste Angelegenheit, als das man da so "witzige" Sachen macht.

Wenn sich die beim auszählen nicht sicher sind, gibts im Zweifel ein "ungültig"


ZeeYou - 38
Profi (offline)

Dabei seit 10.2005
642 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:27 Uhr

Zitat von werschaf:

Ich hab auf ner Wahlbekanntmachung folgendes gefunden:

Zitat:


Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll,


augenmerk hierbei auf folgenden Satz:
(...)gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht(...)

Ich frage mich hierbei, ist meine Stimme gültig, wenn ich anstelle des Kreuzes ein Smiley in den Kreis zeichne? :-D

Ich meine, angenommen ich würde die Piraten wählen, dann wär doch nichts lustiger als ein Smiley mit Augenklappe... :-D

wie gesagt, ist meine Stimme dadurch trotzdem noch gültig?

Falls ja, dann rufe ich zur Nachahmung auf!


Naja, meinst die Walhelfen, die zählen (Das sind btw die einzigen Leute, die deinen SPass sehen werden) interessiert das?

Der Witzemacher

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.09.2009 um 20:28 Uhr

ähm... glaub ich nicht, da der zettel anonym abgegeben wird...

@ kritiker: mei, geh du und mach dein kreuz, ich mach meinen smiley, basst scho ;p kann ja nich jeder bier-ernst durchs leben laufen.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

--7913-- - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2009
63 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:27 Uhr

Zitat von -Ed87-:

voll witzig ..ha ha..wie alt bist du eigentlich :-D?

Ich glaub das Thema wählen /Wahlrecht für das weltweit hunderttausende von Menschen ihr Leben gelassen haben ist eine zu ernste Angelegenheit, als das man da so "witzige" Sachen macht.

Wenn sich die beim auszählen nicht sicher sind, gibts im Zweifel ein "ungültig"



was hat denn das bitte mit dem alter zu tun??? also ich find ja schon das man das ganze n bisschen lockerer sehen kann.....kleines beispiel schalt einfach mal pro7 ein

Maximal Minimalistisch

Markus22 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 06.2004
481 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:27 Uhr

ich wäre mir jetzt ehrlich gesagt nicht mal sicher, ob ein smiley ok ist. kreuzchen sollte es schon sein.
werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:29 Uhr

Zitat von -Ed87-:

voll witzig ..ha ha..wie alt bist du eigentlich :-D?

Ich glaub das Thema wählen /Wahlrecht für das weltweit hunderttausende von Menschen ihr Leben gelassen haben ist eine zu ernste Angelegenheit, als das man da so "witzige" Sachen macht.

Wenn sich die beim auszählen nicht sicher sind, gibts im Zweifel ein "ungültig"



...ach ja, du betonst dass für das wahlrecht hunderttausende ihr leben gelassen haben ... aber bist gegen eine der wenigen parteien, die das grundgesetz erhalten und NICHT mit füßen treten möchte ... doppelmoral unso ;p

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

Bada - 22
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
461 Beiträge
Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:30 Uhr

solange du nichts anderes drauf haust...ist ein smiley ein auf andere weise kennzeichendes symbol...also ja dürfte gültig sein...
werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:32 Uhr

naja, es ist eine form der kennzeichnung, man sieht ja dass an der stelle was is und an der anderen nicht - außerdem arbeiten die wahlhelfer ziemlich hart, da ists doch nur freundlich wenn man das graue wahl-einerlei ein wenig auflockert damit die was zu lachen haben ;p

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7seals
Champion (offline)

Dabei seit 08.2008
4582 Beiträge
Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:33 Uhr

Zitat von Markus22:

ich wäre mir jetzt ehrlich gesagt nicht mal sicher, ob ein smiley ok ist. kreuzchen sollte es schon sein.

Dem stimme ich zu!

Das wäre schon sehr schade, wenn eine Stimme nicht gezählt werden würde, nur wenn aus Spaß ein Smiley etc. darauf gekritzelt werden worden wäre.

Man sollte lieber ein deutliches Kreuz machen:
[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]
GDawg187 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
980 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:36 Uhr

Zitat von ZeeYou:

Zitat von werschaf:

Ich hab auf ner Wahlbekanntmachung folgendes gefunden:

Zitat:


Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen
Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem
Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll,


augenmerk hierbei auf folgenden Satz:
(...)gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht(...)

Ich frage mich hierbei, ist meine Stimme gültig, wenn ich anstelle des Kreuzes ein Smiley in den Kreis zeichne? :-D

Ich meine, angenommen ich würde die Piraten wählen, dann wär doch nichts lustiger als ein Smiley mit Augenklappe... :-D

wie gesagt, ist meine Stimme dadurch trotzdem noch gültig?

Falls ja, dann rufe ich zur Nachahmung auf!


Naja, meinst die Walhelfen, die zählen (Das sind btw die einzigen Leute, die deinen SPass sehen werden) interessiert das?


ja aber was ist wenn man bei NPD n hakenkreuz reinmacht!?

die 1 für die fam.. die 2 für die gang . !

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:36 Uhr

okay, ich habs aus anderer quelle erfahren: nur kreuzchen und häkchen sind gültig *menno*

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:37 Uhr

Zitat von GDawg187:

ja aber was ist wenn man bei NPD n hakenkreuz reinmacht!?


... dann gehört man für beides geschlagen ... sowohl für die partei, als auch für das kreuz....

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Fully_Alive - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2006
353 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:39 Uhr

ich hab mich gerade erkundigt , darf man NICHT


es sind nur HAKEN oder n stinknormales (!!!!) KREUZ machen (= sonst alles ungültig ^^
werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:40 Uhr

Zitat von Fully_Alive:

ich hab mich gerade erkundigt , darf man NICHT


es sind nur HAKEN oder n stinknormales (!!!!) KREUZ machen (= sonst alles ungültig ^^

okay, meine quelle hat gerade gesprochen - der thread darf geclosed werden, löschen mag ich den eig. fast net.

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gotscho - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2007
32 Beiträge
Geschrieben am: 26.09.2009 um 20:44 Uhr

ihr dürft machen was ihr wollt, es muss nur eindeutig sein!!

du kannst auch alle Anderen durchstreichen, solange es einheitlich durchgestrichen ist

du kannst auch z.B. bei der CDU CDU hinschreiben

du kannst den Kreis ausmalen

nur durchstechen gilt nicht

es gibt in der Wahlordung einen extra Abschnitt zu dem Thema, wenn es dich Interessiert, kannst morgen den Wahlhelfer deines Vertrauens fragen, ob du die Wahlordung durchlesen kannst, die haben die glaub ich immer in jedem Wahllokal rumliegen, ansonsten gehst am Montag ins Rathaus


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