Westside91
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.09.2009 um 11:08 Uhr
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Zitat von Venus1984: im rechts wesen ist vieles auf 12 monate fesgelegt.... also garnet so unwegig..
mich würd mal interessieren wie lange ihr zusammen wart..
ihr hackt hier alle auf dem mädel rum.. vielleicht is ja au er der depp
waren 1Jahr und 7 Moante Zusammen
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Lerouxe - 45
Profi
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Geschrieben am: 27.09.2009 um 11:12 Uhr
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Es geht nicht um die Zeit die ihr zusammen wart, sondern um die Zeit zwischen Schenkung und Rückforderung.
Aber ich würde mir da keinen all zu großen Kopf machen
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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fiffi87 - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.09.2009 um 11:21 Uhr
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Wenns ein Geschenk war muss mans nicht zurückgeben.
Ich finds unverschämt ein Geschenk zurückzufordern.
Hätt sie sich vorher überlegen sollen, ob und was sie verschenkt.
Die Polizei wird da wohl kaum was anderes sagen.
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Westside91
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.09.2009 um 11:58 Uhr
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Zitat von Lerouxe: Es geht nicht um die Zeit die ihr zusammen wart, sondern um die Zeit zwischen Schenkung und Rückforderung.
Aber ich würde mir da keinen all zu großen Kopf machen 
hab das geschenk am 17.12.2008 zum b-day bekommen
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Venus1984 - 40
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Geschrieben am: 27.09.2009 um 12:12 Uhr
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naa das noch net mal en jahr her...
und wie gesagt ich halte es für zweifel haft egal für wen von euch beiden... wenn du es behälst si net ganz fair... wenn sie es fordert is au net asrein
Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen
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Westside91
Halbprofi
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Geschrieben am: 27.09.2009 um 12:28 Uhr
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ich hab sie ja nicht verlassen
sonder Sie mich
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MADinHEAVEN
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 27.09.2009 um 20:43 Uhr
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Ich würds ihr zurückgeben.....freiwillig und einen Brief beilegen, indem ich schreiben würde daß ich mich damals sehr über das von Herzen kommende Geschenk gefreut habe und es auch immer noch tue und du es gerne als Erinnerung an die schöne Zeit mit ihr behalten hättest wollen.....
....und ihr noch eine schöne Zeit wünschen.....
Ich denke das zeugt einerseits von deinem Charakter.....die Stärke auch mal nachgeben zu können und daß materielle Dinge eben nicht alles sind....und andererseits von ihrem Charakter.....der sie nicht unbedingt in einem sehr guten Licht dastehen läßt.....aber das ist ja jetzt nicht mehr dein Problem!
Und Ruhe hast du außerdem!
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Nupogadi02 - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 07:11 Uhr
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Zitat von MADinHEAVEN: Ich würds ihr zurückgeben.....freiwillig und einen Brief beilegen, indem ich schreiben würde daß ich mich damals sehr über das von Herzen kommende Geschenk gefreut habe und es auch immer noch tue und du es gerne als Erinnerung an die schöne Zeit mit ihr behalten hättest wollen.....
....und ihr noch eine schöne Zeit wünschen.....
Ich denke das zeugt einerseits von deinem Charakter.....die Stärke auch mal nachgeben zu können und daß materielle Dinge eben nicht alles sind....und andererseits von ihrem Charakter.....der sie nicht unbedingt in einem sehr guten Licht dastehen läßt.....aber das ist ja jetzt nicht mehr dein Problem!
Und Ruhe hast du außerdem! 
nicht schlecht.
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killer09 - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 07:18 Uhr
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wirklich nicht übel mach es doch einfach so vieleicht gibt sie es dan dir zurück
Sind die Hühner platt wie nen Teller war der Fendt mal wieder schneller
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Onyx_ - 33
Experte
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:04 Uhr
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Also rein rechtlich kann sie dir gar nix. Ein Schenkungsvertrag, auch wenn er mündlich ist, ist genau so gültig wie ein Kaufvertrag und nur auflösbar, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Moralisch gesehen würde ich ihr die Sachen zurückgeben, aus den Gründen, die ein Stück weiter oben stehen 
Ich hoff ich konnte helfen
Wer im Glashaus sitzt, fällt selbst hinein!
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