Geschrieben am: 26.09.2009 um 11:59 Uhr
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Ich glaube, manche wissen gar nicht, was die Privatinsolvenz für den Betroffenen bedeutet.
Zuerst folgt die Pfändung aller Vermögenswerte, die pfändbar sind, inklusive dem Lohn. Sind diese Dinge nicht ausreichend, dann erst kann die Privatinsolvenz folgen. Diese aber bedeutet zunächst den Offenbarungseid (Offenlegung aller Konten usw.) und danach eine 6 jährige Wohlverhaltensperiode. Das heisst, alles pfändbare Vermögen, das in diesen 6 Jahren euch zukommt, wird sofort verpfändet. Erst nach diesen 6 Jahren ist das meiste dann wieder wie vor der Privatinsolvenz... bis auf einen Punkt: Man besitzt langfristig absolut keine Kreditwürdigkeit mehr (SCHUFA). Sprich: Girokonten nur noch auf Guthabenbasis, Handy nur noch mit Prepaid und größere Anschaffungen können nur noch mit Erspartem erledigt werden.
Eine Privatinsolvenz ist daher eigentlich (wie vom Gesetzgeber vorgesehen) nur das allerletzte Mittel, das erwogen werden sollte.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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