GodAnubis - 42
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Geschrieben am: 25.09.2009 um 22:37 Uhr
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Tja dein Dad hat die Bürgschaft übernommen, sprich er darf jetzt den kompletten Betrag zahlen
Knie nieder vor deinem Gott!!!
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robinhood12 - 42
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Geschrieben am: 25.09.2009 um 22:40 Uhr
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Zitat von Poassaeng: Zitat von Westside91: auf gut deutsch gesagt
wir haben die a..... karte gezogen
Sozusagen, ja.
Man müsste sich jetzt einmal paar Dinge anschauen um evtl. eine Lücke oder einen Fehler zu finden:
Ich weiß nicht ob Dein Papa überhaupt ein ausreichendes Einkommen hat um diesen Kredit bezahlen zu können. Sprich, ist dein Papa überhaupt ein solventer Bürge, denn wenn nicht kann man sich evtl rausflüchten weil er nicht als Bürge hätte anerkannt werden dürfen. Aber das läuft ganz sicher auf einen Prozess raus!
Im Gegenzug versuchen von deinem Onkel den Brief zu bekommen, weil Ihr dann der Eigentümer wärt. Somit könnte ein Verkauf in Erwägung gezogen werden.
Gleichzeitig die von Euch bezahlten Raten von Deinem Onkel per Mahnverfahren holen. Das ist nicht teuer, und wenn ihm der Mann mit dem Kuckuck vor dem Haus steht ist er vielleicht nicht mehr so locker.
Alles in allem muss man jedoch sagen dass das für Euch sehr schwierig wird da wieder Land zu finden.
Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden einig sind, ist ein verlorener Abend. - Albert Einstein
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gtj7410 - 31
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Geschrieben am: 25.09.2009 um 22:44 Uhr
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Hol dir doch am besten einen Rechtsberater
Ich hasse dumme Kinder, die unnötig spammen!
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K-I - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.09.2009 um 22:52 Uhr
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Ich frag mich ja nur, was für ein scheiß Bruder dein Vater hat?!
Kein normaler Mensch ist so Assi, sich ne Bürgschaft unterschreiben zu lassen, wenn man weiß, dass man es nicht zahlen kann ... vorallem nicht dann, wenn es der eigene Bruder ist!
Aber anscheinend wohl doch ...
Oder ist es nur der Schwager?
Dann hät ich erst recht nicht unterschrieben!
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Lerouxe - 45
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Geschrieben am: 25.09.2009 um 23:00 Uhr
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Zitat von Westside91: Guten Abend leute,
ja nun hab ich ein problem bzw mein Vater.
Mein Vater hat mit mein Onkel ein Auto gekauft
weil sich mein Onkel das sich ned leisten könnte.
Müsste mein Vater als Bürger unterschreiben das tat er auch.
Nun Zahlt mein Onkel die rechnung ned jeden Monat
und es ist ei Betrag von 27.000€.
Was sollen wir tuhn?
Wir sagen das jedes mal das er zaheln soll macht er aber ned...
Wir können keine Finanzierung machen nix
Bitte um Hilfe
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Kurze oder lange Fassung?
Nehmen wir die kurze: Ihr könnt garnichts tun.
In der Theorie gibt es zwar die Möglichkeit die Bürgschaft nach § 775 BGB zu kündigen, dies geht aber nur, wenn sich die Vermögenslage des Schuldners (Deinem Onkel) drastisch verschlechtert hat. Hier ist der Nachweis i.d.R. kaum möglich bzw. wird in der Praxis kaum anerkannt.
Sollte Dein Vater aber einen Kredit aufnehmen müssen um die Bürgschaft zu bedienen (also die Zahlungen zu leisten), kann er Deinen Onkel später in Regress nehmen, seine Mehrkosten also von Deinem Onkel wieder einfordern.
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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4skin - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.09.2009 um 23:05 Uhr
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Zitat von Westside91: Guten Abend leute,
ja nun hab ich ein problem bzw mein Vater.
Mein Vater hat mit mein Onkel ein Auto gekauft
weil sich mein Onkel das sich ned leisten könnte.
Müsste mein Vater als Bürger unterschreiben das tat er auch.
Nun Zahlt mein Onkel die rechnung ned jeden Monat
und es ist ei Betrag von 27.000€.
Was sollen wir tuhn?
Wir sagen das jedes mal das er zaheln soll macht er aber ned...
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wenn er als bürger unterschrieben hat und dein onkel nicht zahlen will kann sich der gläubiger leider das geld von deinem vater holen. das ist leider so und daran gibts nichts zu rütteln. bürgen ist eh ein kamikaze thema für sich da man sich da leicht in den ruin treiben kann. wenn er nicht nur für ne bestimmte summe gebürgt hat (z.b. nur für 5000€ von den 27000€) muss er alles zahlen. das wird dir auch jeder anwalt so bestätigen. leider. am besten auto verkaufen (dazu hat dein vater das recht wenn der onkel nicht zahlt) und mit dem verlust klarkommen
U.C.G.B. !
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Jackthebest - 51
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.09.2009 um 23:33 Uhr
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Generll schließe ich mich den vorschreibern an:" Dein Pa ist erst mal angeschissen"
Wobei ich meine vorher gelesen zu haben: dein Verwandter sagt er zahlt, und dein Vater kann keinen Fernseher kauf Rate kaufen.
FRAGE: Ist die Schuldnerbank auf deinen Vater zugetreten und hat verlangt die monatl. Raten zu bedienen/Gesamtbetrag??`?
WENN NEIN: Dann braucht ihr euch vorerst nur geringe Sorgen machen.
Dann hat die Schuldnerbank die Bürgschaft für deinen Verwandten bei der Schufa eintragen lassen und der Mediamarktfritze hat überlesen, dass es sich um eine Bürgschaft und nicht um einen Kredit handelt. (Bei Mediafritzen durchaus möglich) -> das wäre die beste Möglichkeit
Privatinsolvenz -> allerletzte Möglichkeit, wenn wirklich alle Stricke reißen
Verwandten erschießen und vorher gute Lebensversicherung machen -> ist illegal un kommt erst gar nicht in Betracht
Auto verkaufen -> funzt nuer wenn der Verwanndte zustimmt, oder über lang dauerndes Gerichtsverfahren.....
Überprüfen ob es nicht evtl Gegen gute Sitte verstoßen hat, da das Einkommen deines Vaters erheblich zu gering ist Faustformel ist hierfür: Einkommen des Vaters - Miete - 650,-€ - 250,-€ pro weitere Person im Haushalt - Kreditrate =muss auf jeden Fall eine größere Zahl als = sein!!!
weitere Fragen gerne per PN.
hört sich interessant an
Alkohol ist keine Lösung, sondern ein Destilat
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MrRobot
Champion
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Geschrieben am: 26.09.2009 um 00:04 Uhr
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Würd ich auch sagen.
Ist die einzige Chence die ihr jetzt noch habt an die Kohle zu kommen..
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pLaX - 41
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Geschrieben am: 26.09.2009 um 00:39 Uhr
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Zitat von Poassaeng: Zitat von The_Grinch: Also so doof sich das anhört, aber wenn man als Bürge unterschreibt haftet man wenn der andere nicht bezahlt und da kann man garnix machen rein rechtlich.
Eben. Hat mit Betrug absolut nichts zu tun. Ich erinnere mich noch an die Aussage meines damaligen Jura-Professors: "Wenn dir jemand eine Bürgschaft zum unterschreiben hinlegt, hilft nur eins: Wegrennen."
exakto!
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bredator - 41
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Geschrieben am: 26.09.2009 um 00:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.09.2009 um 01:01 Uhr
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"Ist die verbürgte Verbindlichkeit so hoch, dass bereits bei Vertragsabschluss mit großer Wahrscheinlichkeit die Erfüllung der Bürgschaftsverbindlichkeit selbst bei günstigster Prognose nicht zu erwarten ist, wird die Bürgschaft als sittenwidrig eingestuft"
BGH WM 1994, 677
Jedoch gilt dies nur, wenn dein Vater z.B. nicht einmal die Zinsen des ganzen tilgen könnte, wegen seines Einkommens. Da dies nur selten der Fall ist, kommt ihr da wohl nicht ohne weiteres raus.
Leider wurde es schon genannt, aber es ist unglaublich wichtig: NIEMALS eine Bürgschaft unterschreiben. Bzw. tut das nur, wenn es sich um Summen handelt, die ihr problemlos stemmen könnt (hier sind Bürgschaften aber eher untypisch).
Sollte also oben genannte Regelung nicht greifen, dann habt ihr leider Pech gehabt und müsst für die Verbindlichkeiten eures Onkels gerade stehen. Da ihr euch selbstschuldnerisch verbürgt habt, könnt ihr leider auch nicht auf Einrede der Vorausklage bestehen. Das würde bedeuten, dass der Gläubiger zunächst gegen euren Onkel gerichtlich vorgehen und alles einklagen müsste, bevor er von euch versucht, die offene Restschuld einzutreiben. Nur wie gesagt, da ihr selbst die Bürgschaft eingegangen seid, steht euch diese Einrede nicht mehr zu. Dumme Sache.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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helbstlolle - 39
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Geschrieben am: 26.09.2009 um 01:06 Uhr
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Kann euch schon verstehen, hätte das für meine Familie auch gemacht.
Aber an eurer Stelle würd ich einfach nicht mehr die Raten zahlen, falls euer Onkel stur bleibt und dadurch eure finazielle Existenz gefährdet wird. Die Bank wird das Auto dann schon pfänden. Denn der Besitzer des Autos ist rechtlich gesehen, immer noch die Bank. Und bei euch steht der Jeep ja nicht.
Schufa Eintrag hin oder her, Ich mein besser, als auf 27.000 EUR Schulden sitzen zu bleiben.
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HugoHiasl
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Geschrieben am: 26.09.2009 um 01:10 Uhr
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Vermutlich ist die Bürgschaft selbstschuldnerisch, also unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.
Damit steht er dem Schuldner gleich.
Am besten das Auto einkassieren und zügigst verkaufen. Wenn es eine Finanzierung auf Raten war, dürfte der Brief ja bei der Bank liegen.
Legal wäre das aber wohl erst nach dem Beschreiten des Rechtsweg.
Zusammengefasst würde ich sagen, ihr seid auf die Kooperation des Onkels angewiesen.
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michael67 - 57
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Geschrieben am: 26.09.2009 um 02:55 Uhr
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Zitat von The_Grinch: Also so doof sich das anhört, aber wenn man als Bürge unterschreibt haftet man wenn der andere nicht bezahlt und da kann man garnix machen rein rechtlich.
Richtig!
Aber mal im ernst 27000 EUro....
Naja mir fällt hierzu nichts ein.
Anzeige wird kaum was bringen, da der Bürge im falle des nichtbezahlens seitens des Käufers voll in der Mithaftung steht.
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sannypless - 45
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Geschrieben am: 26.09.2009 um 10:43 Uhr
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Zitat von Danjelo: Zitat von Westside91: sind 27.000€
wie sollen wir das zahlen
gibts da keine andere möglichkeit?
einzige wäre Privatinsolvenz
eine privatinsolvenz heißt aber nicht dass man überhaupt nix von seinen schulden zahlen muss sondern,
sondern dass du dein nicht verpfändbares einkommen vom treuhänder bekommst das geld vorher wird bereits als schuldentilgung gezahlt.
aber mal ganz davon abgesehen.
ihr habt ein auto gekauft, das ihr nicht finanzieren könnt?
womit habt ihr das Auto dann bezahlt???
Das Auto hat 27 000 euro gekostet?
war es dann doch ein Finanzierungsbetrag der monatlich bezahlt werden soll?
wer hat denn jetzt das Auto?
wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*
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teacher-1
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Geschrieben am: 26.09.2009 um 10:47 Uhr
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Zitat von Westside91: Guten Abend leute,
ja nun hab ich ein problem bzw mein Vater.
Mein Vater hat mit mein Onkel ein Auto gekauft
weil sich mein Onkel das sich ned leisten könnte.
Müsste mein Vater als Bürger unterschreiben das tat er auch.
Nun Zahlt mein Onkel die rechnung ned jeden Monat
und es ist ei Betrag von 27.000€.
Was sollen wir tuhn?
Wir sagen das jedes mal das er zaheln soll macht er aber ned...
Wir können keine Finanzierung machen nix
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Und dumme Kommentare vermeiden
Hm - ich bin kein Jurist, kenne aber privat eine Familie sehr gut, die sich in Privatinsolvenz befindet. Meines Wissens ist es so, dass Dein Vater als Bürge (so etwas sollte man niemals tun) in der Haftung steht. Wenn Dein Onkel jetzt Privatinsolvenz anmeldet und von ihm ist nichts zu holen, weil er vielleicht Hartz-IV-Empfänger ist, dann zahlt die Zeche der Bürge, also Dein Vater.
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