Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Sonstiges

(illegaler) Waffenbesitz

<<< zurück   -1- -2-  
Markus2 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
924 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2009 um 00:02 Uhr

Zitat von Poebbel:

Butterflymesser sind seit 2003 verboten, dementsprechend greift §58 (7)

Zitat:

(7) Hat jemand am 1. April 2003 eine bislang nicht einem Verbot nach § 37 Abs. 1 des
Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432)
unterliegende Waffe im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 dieses Gesetzes besessen, so
wird das Verbot nicht wirksam, wenn er bis zum 31. August 2003 diese Waffe unbrauchbar
macht, einem Berechtigten überlässt oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzes
stellt. § 46 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 findet entsprechend Anwendung.

Besser als anonymes Päckchen schicken ;-)


Oder unbrauchbar machen.
Klinge abbrechen müsste doch hinzukriegen sein.

Never attribute to malice what can be adequately explained by stupidity.

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2009 um 00:04 Uhr

Zitat von Poebbel:

Butterflymesser sind seit 2003 verboten, dementsprechend greift §58 (7)

Zitat:

(7) Hat jemand am 1. April 2003 eine bislang nicht einem Verbot nach § 37 Abs. 1 des
Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432)
unterliegende Waffe im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 dieses Gesetzes besessen, so
wird das Verbot nicht wirksam, wenn er bis zum 31. August 2003 diese Waffe unbrauchbar
macht, einem Berechtigten überlässt oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzes
stellt. § 46 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 findet entsprechend Anwendung.

Besser als anonymes Päckchen schicken ;-)

Das ist eigentlich auch der Witz in Tüten. Mir würde also prinzipiell eine Strafverfolgung drohen, weil ich nicht zum 31. 8. 2003 gehandelt habe, obwohl ich in guter absicht handeln würde, würde ich so eine waffe heute noch besitzen (nicht benutzen) und abgeben wollen.

Das zeigt uns auf, dass die deutsche Gesetzgebung eher bürgerfern agiert und keine Spielräume zulässt. Wegen nichts und wieder nichts würde der Staatsanwaltschaft Arbeit aufgebürdet werden. Das widerum zeigt uns auf, dass unsere Gesetzgebung eher blind irgendwelche Gesetze verabschiedet ohne sich konkret Gedanken über das zu machen, was sie tun.

Aus den gleichen Gründen sollen sog. "Killerspiele" und Freizeitsportarten, wie Paintball verboten werden. Nach dem Amoklauf von Ansbach stellt sich mir jetzt die Frage: Gibt es Bier, Schnaps und Wein nur noch in Tetra-Packs und PET-Flaschen? (-> Molotow-Cocktails) und brauche ich künftig zum Holzhacken eine Waffenbesitzkarte und eine Hackgenehmigung, weil der Besitz einer Axt künftig verboten werden wird?

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2009 um 00:05 Uhr

Zitat von WeeedWeeed:

Zitat von werschaf:

anlässlich der hitzigen Diskussionen um Waffenrecht und co hat sich mir folgende Frage gestellt:

Ich stelle eine fiktive Situation in den Raum:

Angenommen, ich bin im Besitz einer (mittlerweile) illegalen Waffe. Diese Waffe verstaubt fröhlich in der Schublade. Was geschieht, wenn ich diese Waffe nun nehme, die nächste Polizeidienststelle aufsuche und sage "ich hab da noch was, das will ich nich mehr", lege die Waffe auf den Tresen und sage "nehmen Sie das bitte an sich!".

Wie reagiert da die Polizei? Sackt sie diese Waffe dann kommentarlos ein, oder nimmt der Beamte / Die Beamtin sogleich meine Personalien auf und schreibt eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes?

Bin mal auf die Antworten gespannt.


da passiert nichts bist eh noch nie nennenswert aufgefallen wenns verfahren gibt was ich nicht glaube wirds eh eingestellt ... die staatsanwaelte haben mit ganz anderen dimensionen zu tunb als sich um dein brotmesser zu kuemmern vor allem wenn du es auch noch freiwillig abgibst .. was ich nicht machen wuerde vertiks lieber an jemand oder so ...

na in DEM Fall mach ich mich 100%ig strafbar.... is ja nich sinn der Sache.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

WeeedWeeed - 44
Profi (offline)

Dabei seit 08.2009
407 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2009 um 00:06 Uhr

ja du bekommst sicherungsverwahrung
Poebbel - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2328 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2009 um 00:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.09.2009 um 00:12 Uhr

Grad erfahren: §58 wurde nach Winnenden nochmals geändert: Wenn du das Messer fiktiv vor dem 25.8.09 erworben hast, kannst du es noch bis Jahresende straffrei abgeben. Dabei berufst du dich dann auf §58 (8) WaffG. Hoffe geholfen zu haben.

Link zum WaffG

Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?

Markus2 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
924 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2009 um 00:14 Uhr

Zitat von werschaf:

im nach wie vor fiktiven Fall

Wahrscheinlich so fiktiv wie dieser Fall.

Never attribute to malice what can be adequately explained by stupidity.

-Terpentin - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2009
267 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2009 um 01:14 Uhr

Zitat von Markus2:

Zitat von werschaf:

im nach wie vor fiktiven Fall

Wahrscheinlich so fiktiv wie dieser Fall.


haha ...der link...zu geil :-D :-D

Helden leben lange, Legenden sterben nie !

LYON13 - 33
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
852 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2009 um 06:10 Uhr

Also wenn das bessere Brotmesser nicht mehr brauchst kannst du es auch gerne mir als anonymes päckchen schicken :P

ändert extra für dönerman seine fusszeile :/

wuschel19770 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
899 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2009 um 06:40 Uhr

Ich nehm das Teil auch ab brauchst es nirgends hinbringen komme selber vorbei ,hab schon welche und sammle weiter.
HANZMISSION
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
622 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2009 um 06:52 Uhr

Mach es einfach so:



Ich hab da mal ne Frage

U to the N to the C Z, we don´t care what you said

rotzglocke - 42
Experte (offline)

Dabei seit 12.2002
1050 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2009 um 09:41 Uhr

dir wird nichts passieren. geh hin und gibs ab wenn du das wirklich möchtest. der gute wille lässt hier eine überzogene frist in vergessenheit geraten. übel würde es werden wenn du auf dem weg dorthin kontrolliert werden würdest :)

bitch i'm drunk, pumpin slugs out of cannon

Snakeman - 46
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
33 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2009 um 09:53 Uhr

eijeijei

also leute was habt ihr denn für gedankengänge?

Wenn es sich um eine Waffe handelt für die man einen kleinen Waffenschein Braucht, Sprich Stich- und Schlagwaffen
die haben keine Seriennummer und beim Kauf eines Messers was soll denn da Registriert werden
wenns zb. nen Butterfy is dann nimm das ding mach es mit nem Hammer oder mit ner Flex unbrauchbar und schmeis se in Metallcontainer.

Schusswaffen dafür braucht man nen Waffenschein darauf steht net nur die erlaubnis sondern auch die seriennummer der schusswaffe usw.
so nen ding solltest du bei der Polizei abgeben.
Ich hatte auch mal ne alte Gaspistole für Sylvester an dem ding war ständig der Schlagbolzen im Arsch hab bei der Polizei damals angerufen und gefragt ob ich die unbrauchbar machen kann und dementsprechend entsorgen oder ob ich se bei denen abgeben muss
also ruf doch einfach mal bei der Polizei an und frag freundlich nach

Ach ja da oben hat jemand was von verkaufen geschriben an jemand der nen Waffenschein hat naja das is illegaler Waffenhandel ;-) vor allem wenn man selber keinen Waffenschein hat

Grüße

Fick das Leben, bevor es dich fickt

Mardin - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2005
27 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2009 um 11:34 Uhr

Da ist was Wahres dran... ;-)
Iluron - 37
Champion (offline)

Dabei seit 06.2008
8878 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2009 um 15:30 Uhr

Zitat von werschaf:

anlässlich der hitzigen Diskussionen um Waffenrecht und co hat sich mir folgende Frage gestellt:

Ich stelle eine fiktive Situation in den Raum:

Angenommen, ich bin im Besitz einer (mittlerweile) illegalen Waffe. Diese Waffe verstaubt fröhlich in der Schublade. Was geschieht, wenn ich diese Waffe nun nehme, die nächste Polizeidienststelle aufsuche und sage "ich hab da noch was, das will ich nich mehr", lege die Waffe auf den Tresen und sage "nehmen Sie das bitte an sich!".

Wie reagiert da die Polizei? Sackt sie diese Waffe dann kommentarlos ein, oder nimmt der Beamte / Die Beamtin sogleich meine Personalien auf und schreibt eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes?

Bin mal auf die Antworten gespannt.


Nein, Wenn du sie schon vor dem Verbot besessen hast, und danach nichts vorliegt, was beweisen würde, dass du sie benutzt hast, nachdem das Verbot Bestand hatte, dann können sie nichts machen, und selbst wenn es da ein Mittel gäbe, würde kein Gericht ernsthaft in Erwägung ziehen das zu verhandeln, weil es einfach eine Lapalie ist, eine Waffe zu vergessen. Natürlich ist es unwahrscheinlich, seine Waffe zu vergessen, aber ob man immer den genauen Typ im Kopf hat, und die dann auch noch mit der Verbotsliste abgleicht, ist denke ich bei normalen Menschen kein Alltag.

Also wenn du eine Waffe hast, dann gib sie ab. Oder warte bis es eine "Gums for Guns" -Akion gibt.^^

Alle Programmierern eingesperrt, jede Software pantentiert. Jetzt merkt ihr: Anwälte proggen nicht.

<<< zurück
 
-1- -2- [Antwort schreiben]

Forum / Sonstiges

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -