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(illegaler) Waffenbesitz

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werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:32 Uhr

anlässlich der hitzigen Diskussionen um Waffenrecht und co hat sich mir folgende Frage gestellt:

Ich stelle eine fiktive Situation in den Raum:

Angenommen, ich bin im Besitz einer (mittlerweile) illegalen Waffe. Diese Waffe verstaubt fröhlich in der Schublade. Was geschieht, wenn ich diese Waffe nun nehme, die nächste Polizeidienststelle aufsuche und sage "ich hab da noch was, das will ich nich mehr", lege die Waffe auf den Tresen und sage "nehmen Sie das bitte an sich!".

Wie reagiert da die Polizei? Sackt sie diese Waffe dann kommentarlos ein, oder nimmt der Beamte / Die Beamtin sogleich meine Personalien auf und schreibt eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes?

Bin mal auf die Antworten gespannt.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

daN_i - 32
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2007
329 Beiträge
Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.09.2009 um 23:37 Uhr

wenn du sie solang hast, dass sie früher legal im besitz war. und sie wirklich übersehen hast. denke ich werden sie nichts machen, oder irre ich mich :P

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-Antichrist-
Profi (offline)

Dabei seit 03.2009
453 Beiträge

Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.09.2009 um 23:40 Uhr

eig. ja nicht du bist ja dabei sie abzugeben also wohl eher ned
und als se geholt war se ja noch legal also von daher werden se wohl nix machen da se ja wie schon gesagt abgibst weil se nichtmehr haben darfst

aber des schätz ich nurmal also nicht drauf verlassen

edit: personalien muss se ja aufnehmen da du ja ne waffe abgibst und wenn was mit der war usw......... das man dich dann hat
aber sone anzeige wohl eher ned

Lerne die Regeln, damit du sie richtig brechen kannst!(Dalai Lama)

PhenomX99 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 02.2009
607 Beiträge
Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.09.2009 um 23:39 Uhr

also,
die nehmen 100% deine personalien auf...
dann wird untersucht, ob die Waffe an irgendeinem Verbrechen beteiligt war...
dann wird untersucht, ob die Waffe eingetragen ist.
wenn sie eingetragen ist wird überprüft auf wen usw.

also einfach so hintern dressen legen wird wohl nix..

besser is in so einem fall..
die Waffe an jemand der eine Waffen besitz Karte oder einen Waffenschein hat zu verkaufen... :D

edit.. achja, solange du für die waffe eine Rechnung hast, und sie zum Zeitpunkt des kaufes legal war. wirst du keine probleme kriegen

Diese Zeile kannst du mieten !

Markus2 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
924 Beiträge
Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:38 Uhr

Ich nehme an, du wirst es, falls du tatsächlich in dieser Situation bist, auch hinkriegen,
die Waffe anonym abzugeben. Und wenn du sie irgendwo hinlegst und die Polizei rufst, weil du sie "gefunden" hast.

Never attribute to malice what can be adequately explained by stupidity.

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:39 Uhr

ähm... wir reden hier NICHT von Schusswaffen...

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

Poebbel - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2328 Beiträge

Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:42 Uhr

Zitat von werschaf:

ähm... wir reden hier NICHT von Schusswaffen...

Das solltest du vllt dazu schreiben ;-)

Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?

Markus2 - 32
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
924 Beiträge
Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:43 Uhr

Soweit ich weiß, hat man bei meiner Oma nach ihrem Tod eine Handgranate in der Wohnung gefunden.
Die hat dann der Kampfmittelräumdienst, oder wie auch immer das heißt, halt mitgenommen.

Ansonsten gilt auch bei nicht-Schusswaffen das was ich oben geschrieben habe, du wirst sie schon irgendwie anonym abgeben können.
Du könntest ja auch ein Päckchen ohne Absenderadresse an die Polizei schicken. Eventuell einen kleinen Brief dazu.

Never attribute to malice what can be adequately explained by stupidity.

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:44 Uhr

Zitat von Poebbel:

Zitat von werschaf:

ähm... wir reden hier NICHT von Schusswaffen...

Das solltest du vllt dazu schreiben ;-)

*grins* stimmt. Konkret geht es im nach wie vor fiktiven Fall um ein Butterfly.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

U_CANT_C_ME
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
394 Beiträge
Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:48 Uhr

Zitat von Poebbel:

Zitat von werschaf:

ähm... wir reden hier NICHT von Schusswaffen...

Das solltest du vllt dazu schreiben ;-)

ja dann überleg mal wann schusswaffen das letzte mal einfach so legal warn, da wärn die aber ziemlich eingestaubt ;-)

thefreakzcomeoutatnight

Poebbel - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2328 Beiträge

Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:50 Uhr

Zitat von U_CANT_C_ME:

Zitat von Poebbel:

Zitat von werschaf:

ähm... wir reden hier NICHT von Schusswaffen...

Das solltest du vllt dazu schreiben ;-)

ja dann überleg mal wann schusswaffen das letzte mal einfach so legal warn, da wärn die aber ziemlich eingestaubt ;-)

Reicht doch wenn du eine erbst und keine WBK hast. Kommt häufiger vor als du denkst.

Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?

commenTA-tor
Experte (offline)

Dabei seit 10.2006
1524 Beiträge
Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:51 Uhr

Zitat von werschaf:


nach wie vor fiktiven Fall


:totlacher: :totlacher: :totlacher: :totlacher: :totlacher:
Texhex - 44
Champion (offline)

Dabei seit 12.2002
3022 Beiträge

Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:51 Uhr

Zitat von werschaf:

anlässlich der hitzigen Diskussionen um Waffenrecht und co hat sich mir folgende Frage gestellt:

Ich stelle eine fiktive Situation in den Raum:

Angenommen, ich bin im Besitz einer (mittlerweile) illegalen Waffe. Diese Waffe verstaubt fröhlich in der Schublade. Was geschieht, wenn ich diese Waffe nun nehme, die nächste Polizeidienststelle aufsuche und sage "ich hab da noch was, das will ich nich mehr", lege die Waffe auf den Tresen und sage "nehmen Sie das bitte an sich!".

Wie reagiert da die Polizei? Sackt sie diese Waffe dann kommentarlos ein, oder nimmt der Beamte / Die Beamtin sogleich meine Personalien auf und schreibt eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes?

Bin mal auf die Antworten gespannt.

Wähle einfach die Piratenpartei. Die sind doch eh dafür, dass man einfach "alles" darf und "alles" legal sein soll ;-)

/jj

like no other

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:55 Uhr
Zuletzt editiert am: 23.09.2009 um 23:55 Uhr

Zitat von Texhex:

Zitat von werschaf:

anlässlich der hitzigen Diskussionen um Waffenrecht und co hat sich mir folgende Frage gestellt:

Ich stelle eine fiktive Situation in den Raum:

Angenommen, ich bin im Besitz einer (mittlerweile) illegalen Waffe. Diese Waffe verstaubt fröhlich in der Schublade. Was geschieht, wenn ich diese Waffe nun nehme, die nächste Polizeidienststelle aufsuche und sage "ich hab da noch was, das will ich nich mehr", lege die Waffe auf den Tresen und sage "nehmen Sie das bitte an sich!".

Wie reagiert da die Polizei? Sackt sie diese Waffe dann kommentarlos ein, oder nimmt der Beamte / Die Beamtin sogleich meine Personalien auf und schreibt eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes?

Bin mal auf die Antworten gespannt.

Wähle einfach die Piratenpartei. Die sind doch eh dafür, dass man einfach "alles" darf und "alles" legal sein soll ;-)

/jj

das ist so nicht richtig, die piraten sind eine ein-themen-partei die sich für die freie Verteilung geistigen Eigentums, bzw gegen übertriebenen Patentwahn einsetzen. Konkretes Beispiel: Jede software hat bei der Installation eine Statusanzeige, den bekannten Balken, der von 0 bis 100 durchläuft. Jetzt stell dir vor, das lässt sich der Urheber patentieren und jeder softwarentwickler muss ihm für diese idiotische Statusanzeige Kohle abdrücken. Ziemlicher Schwachsinn, oder? Und wer sich gegen totale und totalitäre überwachung und die Aufhebung vieler Artikel des Grundgesetzes einsetzt verdient die Stimme eines jeden denkenden und freien Bürgers, der sich von den Verblödungsmaßnahmen der Staatsorgane nicht einlullen lassen möchte.

Die Partei, die Du meinst ist eigentlich die APPD, aber das steht auf nem anderen Blatt.

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

Poebbel - 35
Champion (offline)

Dabei seit 10.2005
2328 Beiträge

Geschrieben am: 23.09.2009 um 23:58 Uhr

Butterflymesser sind seit 2003 verboten, dementsprechend greift §58 (7)

Zitat:

(7) Hat jemand am 1. April 2003 eine bislang nicht einem Verbot nach § 37 Abs. 1 des
Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432)
unterliegende Waffe im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 dieses Gesetzes besessen, so
wird das Verbot nicht wirksam, wenn er bis zum 31. August 2003 diese Waffe unbrauchbar
macht, einem Berechtigten überlässt oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 dieses Gesetzes
stellt. § 46 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 findet entsprechend Anwendung.

Besser als anonymes Päckchen schicken ;-)

Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?

WeeedWeeed - 44
Profi (offline)

Dabei seit 08.2009
407 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2009 um 00:01 Uhr

Zitat von werschaf:

anlässlich der hitzigen Diskussionen um Waffenrecht und co hat sich mir folgende Frage gestellt:

Ich stelle eine fiktive Situation in den Raum:

Angenommen, ich bin im Besitz einer (mittlerweile) illegalen Waffe. Diese Waffe verstaubt fröhlich in der Schublade. Was geschieht, wenn ich diese Waffe nun nehme, die nächste Polizeidienststelle aufsuche und sage "ich hab da noch was, das will ich nich mehr", lege die Waffe auf den Tresen und sage "nehmen Sie das bitte an sich!".

Wie reagiert da die Polizei? Sackt sie diese Waffe dann kommentarlos ein, oder nimmt der Beamte / Die Beamtin sogleich meine Personalien auf und schreibt eine Anzeige wegen illegalen Waffenbesitzes?

Bin mal auf die Antworten gespannt.


da passiert nichts bist eh noch nie nennenswert aufgefallen wenns verfahren gibt was ich nicht glaube wirds eh eingestellt ... die staatsanwaelte haben mit ganz anderen dimensionen zu tunb als sich um dein brotmesser zu kuemmern vor allem wenn du es auch noch freiwillig abgibst .. was ich nicht machen wuerde vertiks lieber an jemand oder so ...
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