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Forum / Sonstiges
Badeunfall Donaubad

sash_schatz - 38
Experte
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Geschrieben am: 28.08.2009 um 17:46 Uhr
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Zitat von _other_than_: Zitat von Bl4CKPUM4: naja gestern ist auch ein Mädchen unter 10 jahren vom !0m Brett gesprungen und hat sich wehgetan..
ihre Mutter stand unten und hat gewartet bis sie kam..
sowas ist echt scheiße aus meiner sicht
verdammt, 0m sind aber echt hoch
der autor hat doch nen ! davor geschrieben.... das passiert halt mal wenn man ne 1 schreiben will
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Kebap_9 - 30
Halbprofi
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Dabei seit 05.2006
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Geschrieben am: 28.08.2009 um 17:54 Uhr
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Zitat von _other_than_: Zitat von Bl4CKPUM4: naja gestern ist auch ein Mädchen unter 10 jahren vom !0m Brett gesprungen und hat sich wehgetan..
ihre Mutter stand unten und hat gewartet bis sie kam..
sowas ist echt scheiße aus meiner sicht
verdammt, 0m sind aber echt hoch
Wenn man sein Gehirn ein wenig anstrengt kann man sich denken, dass das 10m heißen sollte
FüR RecHtscHreib FehLer haftet die TastaTur.......
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princes90 - 34
Profi
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Dabei seit 11.2006
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Geschrieben am: 28.08.2009 um 17:59 Uhr
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das is echt heftg....ein kind is aber schneller weg als man glaubt.....und man kann sich ja auch nicht sichr sein ob es genau so stimmt wie es in der zeitung steht....das stimmt die hälfte meist auch nicht ( spreche aus erfahrung )
aber trotzdem sollte man auf ein 2 jähriges kind besser aufpassen...
Jede Sekunde hat man die chance sich zu ändern....sein leben zu ändern....
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sabbse
Team-Ulmler
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Dabei seit 01.2006
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Geschrieben am: 28.08.2009 um 22:31 Uhr
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Zitat von tanzen___x3: Ich finde es von dem Bademeister nicht gerade gut, dass er erst so spät eingegriffen hat, aber die Kleine hätte schon Schwimmflügel tragen müssen.
die Bademeister im Donaubad taugen, wie ich so höre, sowieso nicht viel.. vor dem Vorfall am selben Tag is anscheinend n Junge vom Sprungbrett ner Frau in Rücken gesprungen und den Bademeister hats wohl nen scheiß interessiert, dass die Frau Schmerzen hatte...
Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)
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Computername - 39
Experte
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Geschrieben am: 30.08.2009 um 00:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.08.2009 um 01:01 Uhr
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Zitat von mathy1122: Zitat von _RUEPEL_: becken ab 1,50m müssen unter ständiger aufsicht stehen und alles was drunter liegt, muss mit regelmäßigen kontrollgängen beobachtet werden. Kommt also drauf an, in welchem becken es passiert ist und ob das aufsichtspersonal nicht anderwärtig beschäftigt war. Als rettungsschwimmer weiß ich das.
Als DLRG-Rettungsschwimmer und DLRG-Wachtleiter muss ich dir wiedersprechen. Das Aufsichtspersonal ist nicht für die Fahrlässigkeit der Eltern verantwortlich. Letztendlich ist das Aufsichtspersonal mehr oder weniger eine "Unterstützung". In dem Fall haben aber eindeutig die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Besonderst deinem ersten Satz muss ich wiedersprechen. In Schwimmbädern muss sich das Aufsichtspersonal in der Nähe dieser Becken aufhalten, müssen aber keine ständige Aufsicht auf dieses Becken haben.
Dito. Kurz gesagt:
Das sind die Baderegeln:
![[verlinkte Grafik wurde nicht gefunden]](http://www.wasserwacht-wsf.de/images/baderegeln_wasserwacht.jpg)
Die gibt es eigentlich nicht nur zur Unterhaltung.
Beim genannten Fall liegen augenscheinlich mindestens 2 Verstöße vor.
Natürlich sind Regeln aber was für Looser, und echte Checker brauchen sowas nicht. Also wer zu tight ist das ernst zu nehmen, bzw. bei seinen Sprösslingen dafür zu sorgen, kann sich ja auch nen schönen Sarg in Kindergröße bestellen. Nussholz find ich sexy!
Ach Edit, noch was..
Zitat von tanzen___x3: Ich finde es von dem Bademeister nicht gerade gut, dass er erst so spät eingegriffen hat, aber die Kleine hätte schon Schwimmflügel tragen müssen.
1. Schwimmflügel sind keine garantierten Auftriebsmittel und kein Ersatz für Schwimmfähigkeit oder Aufsicht von Erziehungsberechtigen.
Man möchte sich derart an den Kopf fassen, wie viele Eltern ihre Kinder mit den Dingen unbeaufsichtigt in tiefes Wasser schicken, offensichtilich bestärkt von der Meinung, das würde eine fähige Begleitperson ersetzen!?
2. Bademeister und Rettungsschwimmer - Diese Menschen versuchen nach Kräften leben zu retten..
ABER..
Wer hat behauptet, dass ein solcher das Auffangnetz und der doppelte Boden für Alle ist, die sich im Wasser dumm (siehe Baderegeln) verhalten?
Natürlich will man die Augen überall haben, aber wieso um Himmels willen ist es die Schuld des Wächters, wenn sich der "Badegast" mit allen Mitteln versucht, der Autorität zu entziehen, aber auf der anderen Seite erwartet, jede Dummheit machen zu können, denn der "Rettungsschwimmer ist ja da"
Wasser kann gefährlich sein, basta..
Hello Dave..
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Krankjanker - 42
Experte
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Geschrieben am: 31.08.2009 um 14:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.08.2009 um 14:25 Uhr
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Zitat:
Als DLRG-Rettungsschwimmer und DLRG-Wachtleiter muss ich dir wiedersprechen. Das Aufsichtspersonal ist nicht für die Fahrlässigkeit der Eltern verantwortlich. Letztendlich ist das Aufsichtspersonal mehr oder weniger eine "Unterstützung". In dem Fall haben aber eindeutig die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Besonderst deinem ersten Satz muss ich wiedersprechen. In Schwimmbädern muss sich das Aufsichtspersonal in der Nähe dieser Becken aufhalten, müssen aber keine ständige Aufsicht auf dieses Becken haben.
Da muss ich dir nun wiederrum widersprechen. Badepresonal unterliegt der Garantenstellung und kann in Fällen solcher Unfälle belangt werden, selbst wenn eine Fahrlässigkeit der Eltern vorliegt. Die Aufsichtspflicht und die Garantenstellung wiegen in diesem Fall schwerer, als die Führsorgepflicht der Eltern. Und es ist sehr wohl so, dass überhaupt alle Becken, egal welche Wassertiefe, einer ständigen Beaufsichtigung unterliegen müssen!
Ich bin nicht arrogant, ich rede nur nicht mit jedem!
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-_Ironie_-
Fortgeschrittener
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Dabei seit 04.2008
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Geschrieben am: 04.09.2009 um 03:34 Uhr
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Ich finde es einfach nur verantwortungslos. Ich mein wenn man mit seinem Kind ins Schwimmbad geht sollte man sich dessen bewusst sein, das man eben ständig keinen Meter von dem Kind weichen sollte wenn es nicht schwimmen kann, was bei einem 2-jährigen Kind wohl normal ist.
Ich mein LuMa hin oder her, es ist verantwortungslos. Vorallem dient eine LuMa meines Wissens nach nicht als Nichtschwimmerhilfe im Gegensatz zu Schwimmflügeln oder Schwimmringen. Aber selbst mit diesen Dingern würde ich mein Kind nicht alleine lassen wollen.
kabuuuuum :D:D:D
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