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Gewährleistung beim Sofa

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-Zimtzicke- - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2004
1865 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 15:07 Uhr

Zitat von bubblebee:

Naja, warum sollten sie es auch zurücknehmen? Sie haben ja keine mangelhafte Ware ausgeliefert... Wenn dann wende dich an den Kundendienst... Aber Otto wird dir da nix erlassen.


Du könntest ja Schadensersatz von dem Kundendienst,der das ganze zusammen gebaut hat fordern...

Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)

Schdin - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
186 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 15:13 Uhr

Zitat von HANZMISSION:

Zitat von pixel:

Zitat von HANZMISSION:

Wieso schreibst du im ersten Beitrag so komisch...und jetzt auf einmal teilweise richtig deutsch??
Und erkennst, dass es "das Sofa" heisst?

Schlechter FAKE!!! :kopfschuettel:

das hat allerdings so rein gar nichts mit dem Thema zu tun!


Das stimmt allerdings...

Auf jeden Fall ist es so, dass Otto theoretisch so lange jemandem an dem Sofa rumschrauben lassen kann/muss, wie er will, solange die Funktion nicht beeinträchtigt ist.
Das ist das gleiche, wie wenn du einen defekten DVD Player zurück schickst...den reparieren sie auch immer wieder, solang es sich lohnt.
Aber sie müssen auf jeden Fall was dagegen tun, da sie den Kundendienst in die Wege geleitet haben und für die Ware haften.



Das ist nicht richtig. Du musst denen drei mal die Chance auf Nachbesserung geben und dann müssen sie das Gerät umtauschen und dann kannst dir sogar n anderes Gerät raussuchen wenn du sagst von dem Hersteller will ich nix mehr

...sag dem Himmel "guten Tag" - dass ich mein verschissenes Leben mag - drum bleib ich noch hier...

HANZMISSION
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
622 Beiträge
Geschrieben am: 29.07.2009 um 15:21 Uhr

Stimmt...3 mal...:daumenhoch:

U to the N to the C Z, we don´t care what you said

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 15:44 Uhr

Zitat von bubblebee:

Rein rechtlich müssen sie es nicht zurücknehmen. Du musst ihnen 3x die Chance geben es zu reparieren und dann kannst du es erst zurückgeben...


fast richtg. 2 Chance zur nachbessreung beim 3 mal kannst du den kaufvertrag ungültig machen

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 29.07.2009 um 16:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.07.2009 um 16:09 Uhr

Also ich würde mich ganz einfach schriftlich an Otto wenden.



Sehr geehrter Herr Otto (oder so...),

am soundsovielten bestellten wir bei Ihnen das Sofa XY, das am soundsovielten von der von Ihnen beauftragten Spedition geliefert und aufgebaut wurde. Leider wurde der Aufbau inkorrekt vorgenommen, so daß die Rückenlehnen unterschiedlich hoch waren. Nach einer Reklamation meinerseits wurden von Ihrem Kundendienst, zu meinem erstaunen, neue Löcher in das Sofa gebohrt um den Fehler zu beheben. Seither steht das Sofa schief.

Wir fordern Sie auf, das Sofa in den von uns erworbenen mängelfreien Zustand zu bringen und setzen Ihnen hierfür eine Frist bis zum soundsovielten. Da Ihr Kundendienst an dem Sofa herumgebohrt hat, dürfte ein nachträglicher korrekter Aufbau im vorgesehenen Zustand nicht mehr möglich sein, weswegen ich sie auffordere, gemäß § 439 Abs. 1 BGB eine mangelfreie Sache zu liefern.

Wir setzen Ihnen für die Beseitigung des Mangels eine Frist bis zum soundsovielten.

Mit freundlichen Grüssen
xy


So ungefähr würde das bei mir aussehen. Soll aber nur ein Anhaltspunkt sein.


Venus1984 - 40
Profi (offline)

Dabei seit 10.2002
406 Beiträge

Geschrieben am: 29.07.2009 um 16:44 Uhr

ich würde mich mit der verbraucher zentrale mal in verbidnung setzen, die müssten dir da auskunft geben

durch das erneute bohren würde ich behaupten dass das sofa ja an wert verloren hat, der durch den lieferanten verursachte wurde, den dieser dann auch ersetzen muss.

und grundsätzlich ist es so, das der hersteller meines wissens 3 mal die chance zum nachbessern, bzw zum ersetzen eines Gegenstandes die chance hat, danach kann der Kaufvertrag als nichtig erklärt werden, und wenn man z.b. bei medimarkt ein gerät gekauft hat muss Medimarkt einem das geld zurück geben.

Schöne tage: nicht weinen das sie vergehen sonder lächeln dass sie gewesen

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