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ist eine zusage per mail verbindlich???

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xXLuderXx - 39
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
992 Beiträge

Geschrieben am: 25.06.2009 um 20:35 Uhr

Zitat von Hans_Wurschd:

Also, wenn es zwei übereinstimmende "Willenserklärungen" gab, dann ist auch ein Vertrag entstanden. Völlig egal, ob das mündlich, schriftlich oder wie auch immer geschehen ist. Ich wüsste nicht, dass zum Wirksamwerden eines Kaufvertrages über eine Immobilie die Schriftform notwendig ist.

Frage: Ist es ein Privatverkauf oder arbeitet die Frau für nen Makler /Immobüro?



Edit: Das mit der Signatur der E-Mail ist mir nicht bekannt.


Nochmal Edit: Schau mal hier auf die Antwort des Anwalts: klick mich
Da hab ich wohl in meiner Rechtsvorlesung nicht aufgepasst. Für einen Grundstückkauf ist die Schriftform notwenig.


:daumenhoch:

ein klick und zu ist... ich hab alles im blick

BWSV-Snake - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2007
38 Beiträge

Geschrieben am: 25.06.2009 um 20:41 Uhr

Verbindlich isses erst ab dem Schluss eines notariellen Kaufvertrages und entsprechender Auflassungsvormerkung im Grundbuch der zu erwerbenden Immobilie... alles was davor war interessiert nicht

Unterbezahlter Berufstyrann im Hasenkostüm

Titorelli - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
114 Beiträge
Geschrieben am: 25.06.2009 um 20:55 Uhr

Du scheints nicht der Einzige zu sein, der sich das fragt ;-)

Klick
WritersPawn - 36
Champion (offline)

Dabei seit 11.2007
3834 Beiträge

Geschrieben am: 25.06.2009 um 21:00 Uhr

Zitat von ManuelG:

Soweit ich weiß bringt eine Zusage per e-Mail null. ;-)


eben - die ist ohne unterschrift nämlich nichtig

01010110 01101111 01101100 01101100 01101001 01100100 01101001 01101111 01110100 00101110

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