niveau - 60
Anfänger
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:33 Uhr
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hallo,
ich habe per mail eine verbindliche zusage über einen kaufpreis einer immobilie.
jetzt will die gute dame plötzlich mehr geld und nicht mehr an mich verkaufen.
hat jemand eine ahnung wie verbindlich eine verbindliche zusage per mail ist?
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Sweetybunny - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:35 Uhr
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ich würd sagen shcon verbindlich...
weil du hast ja jetzt auch einen beweis das sie dir zugesagt hat für den preis..
ich glaub aber wiederum auch nciht das des als kaufvertag gilt...
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ManuelG - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:36 Uhr
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Soweit ich weiß bringt eine Zusage per e-Mail null.
Ja?
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chris90 - 35
Champion
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:37 Uhr
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Zitat von niveau: hallo,
ich habe per mail eine verbindliche zusage über einen kaufpreis einer immobilie.
jetzt will die gute dame plötzlich mehr geld und nicht mehr an mich verkaufen.
hat jemand eine ahnung wie verbindlich eine verbindliche zusage per mail ist?
wenn ich mich nicht irre ist die zusage erst verbindlich wenn du selbst ebenfalls eine eindeutige zusage geleistet hast, das somit eine art kaufvertrag entsteht, aber dein rechtsverdreher könnte dir da am besten weiterhelfen
.:so live your live:.
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rainbird - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:41 Uhr
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Emails sind heutzutage nur vor Gericht gültig, wenn sie Digital Signiert wurden.
Dh. derjenige, der dir die Zusage geschickt hat, müsste die Email digital signieren, mit seinem Zertifikat, dass von einer glaubwürdigen Zertifikatenstelle bestätigt wurde.
Vorher ist so eine email nicht rechtskräftig!
MfG
Marcel
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Hans_Wurschd - 24
Champion
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.06.2009 um 19:51 Uhr
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Also, wenn es zwei übereinstimmende "Willenserklärungen" gab, dann ist auch ein Vertrag entstanden. Völlig egal, ob das mündlich, schriftlich oder wie auch immer geschehen ist. Ich wüsste nicht, dass zum Wirksamwerden eines Kaufvertrages über eine Immobilie die Schriftform notwendig ist.
Frage: Ist es ein Privatverkauf oder arbeitet die Frau für nen Makler /Immobüro?
Edit: Das mit der Signatur der E-Mail ist mir nicht bekannt.
Nochmal Edit: Schau mal hier auf die Antwort des Anwalts: klick mich
Da hab ich wohl in meiner Rechtsvorlesung nicht aufgepasst. Für einen Grundstückkauf ist die Schriftform notwenig.
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rainbird - 39
Anfänger
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:45 Uhr
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Hatte das vorkurzem erst im Studium gehabt, dass thema.
Bin zwar nicht ganz sicher, aber ohne Digitale signatur ist es halt nicht zu beweisen, dass die email von der Person stammt und somit der Vertrag zustande kommen konnte
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xbreakdown - 33
Experte
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.06.2009 um 19:49 Uhr
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äääh
braucht eure zusage nicht eine notarielle beurkundung, da dieses objekt "unbeweglich" ist? wenn dus gezahlt hast bist du soweit ich weiß im recht..
Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen
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Hans_Wurschd - 24
Champion
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:51 Uhr
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§ 311b BGB:
"1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen."
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niveau - 60
Anfänger
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:52 Uhr
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klar brauchst du dann einen notar.
die frage ist ja ob sie so einfach abspringen kann nachdem sie in der mail geschrieben hat dass das ein verbindliches angebot ist
und zu nochmal weiter oben, die frau ist die eigentümerin
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:55 Uhr
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Zitat von niveau: klar brauchst du dann einen notar.
die frage ist ja ob sie so einfach abspringen kann nachdem sie in der mail geschrieben hat dass das ein verbindliches angebot ist
und zu nochmal weiter oben, die frau ist die eigentümerin
klar kannst du einfach abspringen, da sie sowieso ein neues angebot gemacht hat (preisänderung)
du erhältst also nichtmehr das selbe zur selben kondition!
.:so live your live:.
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chris90 - 35
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:57 Uhr
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mir fällt da grad des beispiel ebay ein
du bietest, und sobald das gebot deins übersteigt (angenommen du bietest 100€ maximal)
und jemand überbietet dich, dann wird der höchstbietetnde eigentümer, du bestätigst quasi immer nur den betrag den du tatsächlich zahlen willst, genau so ist das hier, da gibts kein verbindlich wenn sie plötzlich nen anderen preis nennt!
.:so live your live:.
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Hans_Wurschd - 24
Champion
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.06.2009 um 19:59 Uhr
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Wenn du rechtsschutzversichert bist, einfach Anwalt anrufen. Ich will mich hier nicht mit meinem Jura-Halbwissen aus dem Fenster lehnen... Ist ja gerade schon daneben gegangen.
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niveau - 60
Anfänger
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 20:00 Uhr
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Zitat von chris90: Zitat von niveau: klar brauchst du dann einen notar.
die frage ist ja ob sie so einfach abspringen kann nachdem sie in der mail geschrieben hat dass das ein verbindliches angebot ist
und zu nochmal weiter oben, die frau ist die eigentümerin
klar kannst du einfach abspringen, da sie sowieso ein neues angebot gemacht hat (preisänderung)
du erhältst also nichtmehr das selbe zur selben kondition!
es geht darum, dass sie mir das angebot gemacht hat und jetzt gar nicht mehr an mich verkaufen will, sondern das versucht teuerer los zu werden. ob über makler oder sonst wie. das war die frage..... sie hat zu mir nicht gesagt, dass sie von mir mehr geld will. sie hat keine vorstellung wo die grenze oben ist, aber da will sie hin
die frau ist bissl komisch. aber ich will die wohnung und zwar für das geld was sie mir verbindlich zugesagt hat *g*
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_-Gunit-_
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 20:10 Uhr
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Zitat von Sweetybunny: ich würd sagen shcon verbindlich...
weil du hast ja jetzt auch einen beweis das sie dir zugesagt hat für den preis..
ich glaub aber wiederum auch nciht das des als kaufvertag gilt...

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snikers - 55
Anfänger
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Geschrieben am: 25.06.2009 um 20:28 Uhr
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Zitat von _-Gunit-_: Zitat von Sweetybunny: ich würd sagen shcon verbindlich...
weil du hast ja jetzt auch einen beweis das sie dir zugesagt hat für den preis..
ich glaub aber wiederum auch nciht das des als kaufvertag gilt...


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