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ist eine zusage per mail verbindlich???

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niveau - 60
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2008
5 Beiträge
Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:33 Uhr

hallo,
ich habe per mail eine verbindliche zusage über einen kaufpreis einer immobilie.
jetzt will die gute dame plötzlich mehr geld und nicht mehr an mich verkaufen.

hat jemand eine ahnung wie verbindlich eine verbindliche zusage per mail ist?



Sweetybunny - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2005
54 Beiträge

Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:35 Uhr

ich würd sagen shcon verbindlich...
weil du hast ja jetzt auch einen beweis das sie dir zugesagt hat für den preis..
ich glaub aber wiederum auch nciht das des als kaufvertag gilt...
:-)
ManuelG - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2004
216 Beiträge
Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:36 Uhr

Soweit ich weiß bringt eine Zusage per e-Mail null. ;-)

Ja?

chris90 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 04.2005
2037 Beiträge
Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:37 Uhr

Zitat von niveau:

hallo,
ich habe per mail eine verbindliche zusage über einen kaufpreis einer immobilie.
jetzt will die gute dame plötzlich mehr geld und nicht mehr an mich verkaufen.

hat jemand eine ahnung wie verbindlich eine verbindliche zusage per mail ist?



wenn ich mich nicht irre ist die zusage erst verbindlich wenn du selbst ebenfalls eine eindeutige zusage geleistet hast, das somit eine art kaufvertrag entsteht, aber dein rechtsverdreher könnte dir da am besten weiterhelfen

.:so live your live:.

rainbird - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2005
24 Beiträge

Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:41 Uhr

Emails sind heutzutage nur vor Gericht gültig, wenn sie Digital Signiert wurden.

Dh. derjenige, der dir die Zusage geschickt hat, müsste die Email digital signieren, mit seinem Zertifikat, dass von einer glaubwürdigen Zertifikatenstelle bestätigt wurde.

Vorher ist so eine email nicht rechtskräftig!

MfG
Marcel
Hans_Wurschd - 24
Champion (offline)

Dabei seit 04.2004
2157 Beiträge

Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.06.2009 um 19:51 Uhr

Also, wenn es zwei übereinstimmende "Willenserklärungen" gab, dann ist auch ein Vertrag entstanden. Völlig egal, ob das mündlich, schriftlich oder wie auch immer geschehen ist. Ich wüsste nicht, dass zum Wirksamwerden eines Kaufvertrages über eine Immobilie die Schriftform notwendig ist.

Frage: Ist es ein Privatverkauf oder arbeitet die Frau für nen Makler /Immobüro?



Edit: Das mit der Signatur der E-Mail ist mir nicht bekannt.


Nochmal Edit: Schau mal hier auf die Antwort des Anwalts: klick mich
Da hab ich wohl in meiner Rechtsvorlesung nicht aufgepasst. Für einen Grundstückkauf ist die Schriftform notwenig.
rainbird - 39
Anfänger (offline)

Dabei seit 01.2005
24 Beiträge

Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:45 Uhr

Hatte das vorkurzem erst im Studium gehabt, dass thema.

Bin zwar nicht ganz sicher, aber ohne Digitale signatur ist es halt nicht zu beweisen, dass die email von der Person stammt und somit der Vertrag zustande kommen konnte
xbreakdown - 33
Experte (offline)

Dabei seit 01.2008
1673 Beiträge

Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.06.2009 um 19:49 Uhr

äääh

braucht eure zusage nicht eine notarielle beurkundung, da dieses objekt "unbeweglich" ist? wenn dus gezahlt hast bist du soweit ich weiß im recht..

Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen

Hans_Wurschd - 24
Champion (offline)

Dabei seit 04.2004
2157 Beiträge

Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:51 Uhr

§ 311b BGB:

"1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach gültig, wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen."
niveau - 60
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2008
5 Beiträge
Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:52 Uhr

klar brauchst du dann einen notar.
die frage ist ja ob sie so einfach abspringen kann nachdem sie in der mail geschrieben hat dass das ein verbindliches angebot ist


und zu nochmal weiter oben, die frau ist die eigentümerin
chris90 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 04.2005
2037 Beiträge
Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:55 Uhr

Zitat von niveau:

klar brauchst du dann einen notar.
die frage ist ja ob sie so einfach abspringen kann nachdem sie in der mail geschrieben hat dass das ein verbindliches angebot ist


und zu nochmal weiter oben, die frau ist die eigentümerin

klar kannst du einfach abspringen, da sie sowieso ein neues angebot gemacht hat (preisänderung)
du erhältst also nichtmehr das selbe zur selben kondition!

.:so live your live:.

chris90 - 35
Champion (offline)

Dabei seit 04.2005
2037 Beiträge
Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:57 Uhr

mir fällt da grad des beispiel ebay ein
du bietest, und sobald das gebot deins übersteigt (angenommen du bietest 100€ maximal)
und jemand überbietet dich, dann wird der höchstbietetnde eigentümer, du bestätigst quasi immer nur den betrag den du tatsächlich zahlen willst, genau so ist das hier, da gibts kein verbindlich wenn sie plötzlich nen anderen preis nennt!

.:so live your live:.

Hans_Wurschd - 24
Champion (offline)

Dabei seit 04.2004
2157 Beiträge

Geschrieben am: 25.06.2009 um 19:58 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.06.2009 um 19:59 Uhr

Wenn du rechtsschutzversichert bist, einfach Anwalt anrufen. Ich will mich hier nicht mit meinem Jura-Halbwissen aus dem Fenster lehnen... Ist ja gerade schon daneben gegangen.
niveau - 60
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2008
5 Beiträge
Geschrieben am: 25.06.2009 um 20:00 Uhr

Zitat von chris90:

Zitat von niveau:

klar brauchst du dann einen notar.
die frage ist ja ob sie so einfach abspringen kann nachdem sie in der mail geschrieben hat dass das ein verbindliches angebot ist


und zu nochmal weiter oben, die frau ist die eigentümerin

klar kannst du einfach abspringen, da sie sowieso ein neues angebot gemacht hat (preisänderung)
du erhältst also nichtmehr das selbe zur selben kondition!



es geht darum, dass sie mir das angebot gemacht hat und jetzt gar nicht mehr an mich verkaufen will, sondern das versucht teuerer los zu werden. ob über makler oder sonst wie. das war die frage..... sie hat zu mir nicht gesagt, dass sie von mir mehr geld will. sie hat keine vorstellung wo die grenze oben ist, aber da will sie hin ;-)
die frau ist bissl komisch. aber ich will die wohnung und zwar für das geld was sie mir verbindlich zugesagt hat *g*
_-Gunit-_
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2007
98 Beiträge
Geschrieben am: 25.06.2009 um 20:10 Uhr

Zitat von Sweetybunny:

ich würd sagen shcon verbindlich...
weil du hast ja jetzt auch einen beweis das sie dir zugesagt hat für den preis..
ich glaub aber wiederum auch nciht das des als kaufvertag gilt...
:-)

:-D :-D :-D
snikers - 55
Anfänger (offline)

Dabei seit 06.2005
7 Beiträge
Geschrieben am: 25.06.2009 um 20:28 Uhr

Zitat von _-Gunit-_:

Zitat von Sweetybunny:

ich würd sagen shcon verbindlich...
weil du hast ja jetzt auch einen beweis das sie dir zugesagt hat für den preis..
ich glaub aber wiederum auch nciht das des als kaufvertag gilt...
:-)

:-D :-D :-D

:-D :-D :-D
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