Geschrieben am: 25.06.2009 um 20:35 Uhr
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Zitat von Hans_Wurschd: Also, wenn es zwei übereinstimmende "Willenserklärungen" gab, dann ist auch ein Vertrag entstanden. Völlig egal, ob das mündlich, schriftlich oder wie auch immer geschehen ist. Ich wüsste nicht, dass zum Wirksamwerden eines Kaufvertrages über eine Immobilie die Schriftform notwendig ist.
Frage: Ist es ein Privatverkauf oder arbeitet die Frau für nen Makler /Immobüro?
Edit: Das mit der Signatur der E-Mail ist mir nicht bekannt.
Nochmal Edit: Schau mal hier auf die Antwort des Anwalts: klick mich
Da hab ich wohl in meiner Rechtsvorlesung nicht aufgepasst. Für einen Grundstückkauf ist die Schriftform notwenig.
ein klick und zu ist... ich hab alles im blick
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