pnuk - 38
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 09:58 Uhr
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puh ui wow. hätte ja nicht gedacht das da soviel zusammenkommt...
ich werd nen schriftlichen antrag mit fotos und attesten und allem was nötig ist dazu... meiner meinung nach ist es einfach nicht zumutbar, weder für linnea noch für mich, hier zu wohnen..und meine vermieter werden bei dem schimmel nichts machen denk ich. ich hab die schonmal gebeten, meine eingangstür vom schimmel zu befreien, leider nich schriftlich, das haben die trotzdem bis heut nich gemacht....
danke für die hilfreichen beiträge, jetzt hab ich wenigstens wieder ein bisschen hoffnung.
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maris_mortis - 46
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 10:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.02.2009 um 10:36 Uhr
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Wichtig jedenfalls ist, dass du den korrekten Weg beibehältst was deine Vermieter betrifft. Es ist wichtig, dass du all diese Schäden schriftlich mahnst - per Einschreiben senden! Das ist zwar teurer aber so bist du wirklich auf der sicheren Seite. Je nach dem wie schlimm der Zustand deiner "Behausung" ist, kannst du die Miete um bis zu 100 % kürzen - mache dies mal deinem Vermieter klar.
Es ist schon eine Sauerei. Ich frage mich, was das für Leute sind, die sowas auch noch vermieten. Gerade der Schimmel kann ganz üble Spätfolgen haben.
Dabei kommt es aber darauf an, was für eine Art Schimmel das ist. Ansonsten kannst du dich glaube auch auf dem Amt für Umwelt erkundigen. Man kann auch einen Sachverständigen beauftragen, diesen Schimmel etc. zu untersuchen, aber ich weiß nicht, was der kostet.
Insgesamt lässt sich sagen, dass du den Mut und die Hoffnung nicht zu verlieren brauchst, denn es gibt immer Möglichkeiten, auch wenn die einem auf offiziellem Wege, d.h. vom Amt, nicht eröffnet werden.
Nicht entmutigen lassen und weiterkämpfen!
MfG
http://www.seelentrauer.bplaced.net
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pnuk - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 10:45 Uhr
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naja ich muss ja den "korrekten weg" beibehalten, was anderes bleibt mir ja kaum übrig...ne wohnung in ulm oder umgebung zu finden, die 270 kalt kostet is ein BISSCHEN schwierig, sonst wär ich nu auch so umgezogen...
ein einschreiben brauch ich nich zu schicken, die wohnen ja "praktischerweise" (haha) über mir...
ich hab nur einfach keinen nerv drauf das das solang dauert...ich steh morgens auf und hör die rumtrampeln, ich geh abends ins bett und hör die rumtrampeln...das schlägt tierisch auf die nerven. und ich hab schon ein paarmal erwähnt, das linnea um acht schläft und die bitte die nachtruhe einhalten sollen. gestern war ich wieder oben (nach 5 mal klingeln) haben die mich sogar gehört ... aber irgendwie scheint die das nich zu interessieren. vielleicht ruf ich doch mal einen POLIZISTEN (so recht, mr. diablo?) ins haus...
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Gingeraleman - 58
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 11:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.02.2009 um 11:07 Uhr
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zum korrekten weg gehört auch das ganze als einschreiben zu schicken, auch wenn sie im selben haus wohnen. das ganze dient als nachweis das sie das schreiben auch erhalten haben. ansonsten stellen die sich dumm und hätten nie etwas erhalten.
also setz es auf vergiss nicht ne kopie davon für dich zu machen und bewahr den nachweis für das einschreiben zusammen damit auf.
ach ja, auch wenns teurer ist wähle das einschreiben mit rückschein
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Prince87 - 38
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 11:12 Uhr
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Zitat von pnuk: hallo,
habt ihr erfahrungen mit umzugsgründen und evtl. "nicht-genehmigungen"? wenn ja, was, warum, wie?
ich habe das problem, das ich aus der jetzigen wohnung nicht ausziehen "darf" weil ich angeblich keine umzugsgründe habe.
ich hab schimmel in der wohnung, meine fenster sind undicht, meine heizungen funktionieren nicht richtig und mein kind wird dauernd krank wegs dem kalten boden.zudem sind meine vermieter, die auch nichts an der wohnung machen, teilweise bis 23 uhr laut...aber die bullen will ich halt auch nich holen, das gibt nur noch mehr ärger denk ich..
ich fange ab september eine ausbildung zur sozialbetreuerin an, was von westerstetten mit kind echt anstrengend zu machen is, da muss ich 2 1/2 stunden vorher aufstehen damit ich rechtzeitig zur arbeit zu kommen und mein kind abzugeben in die kita. ich muss ja irgendwann auch schlafen^^. aber das reicht dem amt nicht als umzugsgrund.
Wenn die Fenster undicht sind, bist du am Schimmel selber Schuld, ich würd mir mal über dein Heiz- und Lüftverahlten gedanken machen!!!
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Gingeraleman - 58
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 11:18 Uhr
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Zitat von Prince87: Zitat von pnuk: hallo,
habt ihr erfahrungen mit umzugsgründen und evtl. "nicht-genehmigungen"? wenn ja, was, warum, wie?
ich habe das problem, das ich aus der jetzigen wohnung nicht ausziehen "darf" weil ich angeblich keine umzugsgründe habe.
ich hab schimmel in der wohnung, meine fenster sind undicht, meine heizungen funktionieren nicht richtig und mein kind wird dauernd krank wegs dem kalten boden.zudem sind meine vermieter, die auch nichts an der wohnung machen, teilweise bis 23 uhr laut...aber die bullen will ich halt auch nich holen, das gibt nur noch mehr ärger denk ich..
ich fange ab september eine ausbildung zur sozialbetreuerin an, was von westerstetten mit kind echt anstrengend zu machen is, da muss ich 2 1/2 stunden vorher aufstehen damit ich rechtzeitig zur arbeit zu kommen und mein kind abzugeben in die kita. ich muss ja irgendwann auch schlafen^^. aber das reicht dem amt nicht als umzugsgrund.
Wenn die Fenster undicht sind, bist du am Schimmel selber Schuld, ich würd mir mal über dein Heiz- und Lüftverahlten gedanken machen!!!
ist so nicht ganz korrekt, kann durchaus davon kommen, ist aber sehr leicht zu erkennen wenn schimmel vermehr an strömungskanälen auftritt. bei schimmelbefall aus baulichen gründen entsteht er vermehrt an wärmebrücken oder schlecht belüfteten stellen.
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WorstCase
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 11:23 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.02.2009 um 11:26 Uhr
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Zitat von Gingeraleman: zum korrekten weg gehört auch das ganze als einschreiben zu schicken, auch wenn sie im selben haus wohnen. das ganze dient als nachweis das sie das schreiben auch erhalten haben. ansonsten stellen die sich dumm und hätten nie etwas erhalten.
also setz es auf vergiss nicht ne kopie davon für dich zu machen und bewahr den nachweis für das einschreiben zusammen damit auf.
ach ja, auch wenns teurer ist wähle das einschreiben mit rückschein
B I T T E . N I C H T wieder den alten Mythos aufleben lassen!
Auch wenn es von der Post aus Geldmacherei oft propagandiert wird:
Sowas NIE (wie auch Kündigungen, Mahnungen, etc.) mittels Einschreiben mit Rückschein schicken!!!
Dabei kann die Annahme verweigert werden oder nicht abgeholt werden (Niederlegung) und somit verstreichen evtl. Fristen etc.!
Einfaches Einschreiben reicht völlig - der Zustellnachweis den man online ausdrucken kann REICHT auch vor Gericht völlig als Zustellnachweis!
Am Besten und sichersten ist es (auch ein Einschreiben beweist nicht den Inhalt) das Schreiben persönlich MIT ZEUGEN (die auch den Inhalt bezeugen können) abzugeben und/oder einzuwerfen!!!
Das mit dem Rückschein wird dir auch jeder vernünftige Anwalt bestätigen!
Ich habe mal einem Mitarbeiter kündigen wolllen auf diesem Weg - und vor dem Arbeitsgericht verloren, weil der Mitarbeiter die Kündigung einfach nicht abgeholt hat und somit diese unwirksam war!
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Prince87 - 38
Profi
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 11:31 Uhr
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einfach vom Vermeiter gegenzeichnen lassen
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Gingeraleman - 58
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 11:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.02.2009 um 11:44 Uhr
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Zitat von WorstCase: Zitat von Gingeraleman: zum korrekten weg gehört auch das ganze als einschreiben zu schicken, auch wenn sie im selben haus wohnen. das ganze dient als nachweis das sie das schreiben auch erhalten haben. ansonsten stellen die sich dumm und hätten nie etwas erhalten.
also setz es auf vergiss nicht ne kopie davon für dich zu machen und bewahr den nachweis für das einschreiben zusammen damit auf.
ach ja, auch wenns teurer ist wähle das einschreiben mit rückschein
B I T T E . N I C H T wieder den alten Mythos aufleben lassen!
Auch wenn es von der Post aus Geldmacherei oft propagandiert wird:
Sowas NIE (wie auch Kündigungen, Mahnungen, etc.) mittels Einschreiben mit Rückschein schicken!!!
Dabei kann die Annahme verweigert werden oder nicht abgeholt werden (Niederlegung) und somit verstreichen evtl. Fristen etc.!
Einfaches Einschreiben reicht völlig - der Zustellnachweis den man online ausdrucken kann REICHT auch vor Gericht völlig als Zustellnachweis!
Am Besten und sichersten ist es (auch ein Einschreiben beweist nicht den Inhalt) das Schreiben persönlich MIT ZEUGEN (die auch den Inhalt bezeugen können) abzugeben und/oder einzuwerfen!!!
Das mit dem Rückschein wird dir auch jeder vernünftige Anwalt bestätigen!
Ich habe mal einem Mitarbeiter kündigen wolllen auf diesem Weg - und vor dem Arbeitsgericht verloren, weil der Mitarbeiter die Kündigung einfach nicht abgeholt hat und somit diese unwirksam war!
stimmt so nicht, da bereits mit niederlegung das schreiben als zugestellt gilt. ob es dann tatsächlich abgeholt wird und der empfänger kenntnis von dem schreiben hat ist dabei nicht relevant §181 ZPO
aber das soll kein streitthema sein, würde ihr sowieso raten das über nen anwalt abwickeln zu lassen
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WorstCase
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 11:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.02.2009 um 11:52 Uhr
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Zitat von Gingeraleman: Zitat von WorstCase: Zitat von Gingeraleman: zum korrekten weg gehört auch das ganze als einschreiben zu schicken, auch wenn sie im s....
ach ja, auch wenns teurer ist wähle das einschreiben mit rückschein
B I T T E . N I C H T... als Zustellnachweis!
Am Besten und sichersten ist es (auch ein Einschreiben beweist nicht den Inhalt) das Schreiben persönlich MIT ZEUGEN (die auch den Inhalt bezeugen können) abzugeben und/oder einzuwerfen!!!
Das mit dem Rückschein wird dir auch jeder vernünftige Anwalt bestätigen!
stimmt so nicht, da bereits mit niederlegung das schreiben als zugestellt gilt. ob es dann tatsächlich abgeholt wird und der empfänger kenntnis von dem schreiben hat ist dabei nicht relevant §181 ZPO
STOP: Sehr vorsichtig!! Das bezieht sich nicht auf privat gesendete Einschreiben (zumal dann der Inhalt noch nicht bewiesen ist) der §181 bezieht sich auf AMTLICHE Dokumente (Mahnbescheide, Ladungen, etc)
..aber wie gesagt hast: Zurück zum eigentlichen Thema!
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pnuk - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 11:47 Uhr
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okay okay also mit einschreiben. mach ich.
und mein "lüftverhalten" wie man so schön sagt ist nicht falsch. 1-2 mal am tag 15 minuten stoßlüften. ich hab auch nich die möbel direkt an der wand stehen, damit auch überall luft hinkommt. die partei über mir hat sogar unterm pvc schimmel also wirds wohl kaum am lüften liegen.
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WorstCase
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 11:51 Uhr
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Zitat von pnuk: okay okay also mit einschreiben. mach ich.
und mein "lüftverhalten" wie man so schön sagt ist nicht falsch. 1-2 mal am tag 15 minuten stoßlüften. ich hab auch nich die möbel direkt an der wand stehen, damit auch überall luft hinkommt. die partei über mir hat sogar unterm pvc schimmel also wirds wohl kaum am lüften liegen.
Warum tut Ihr euch dann nicht zusammen - wenn mehrere Parteien das selbe Problem habt, habt ihr ja eine bessere Last!
Zumal den anderen Mietr gegenüber der ARGE als Zeugen angeben kannst!
Aber es geht ja nicht um das Schimmelproblem, sondern um den Umzug im allgemeinen (DU willst ja UMZIEHEN??) - oder habe ich das falsch verstanden!!
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WorstCase
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 11:55 Uhr
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Zitat von pnuk: naja ich muss ja den "korrekten weg" beibehalten, was anderes bleibt mir ja kaum übrig...ne wohnung in ulm oder umgebung zu finden, die 270 kalt kostet is ein BISSCHEN schwierig, sonst wär ich nu auch so umgezogen...
ein einschreiben brauch ich nich zu schicken, die wohnen ja "praktischerweise" (haha) über mir...
.......... aber irgendwie scheint die das nich zu interessieren. vielleicht ruf ich doch mal einen POLIZISTEN (so recht, mr. diablo?) ins haus...
Schon mal beim LA wegen eines Wohnberechtigungsscheines angefragt!
Sind dann bezuschusste Wohnungen - oft nicht in den besten Häusern / Gegenden, aber evtl. eine Alternative
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pnuk - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 12:08 Uhr
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inwiefern zusammentun? ich kann die schon als zeugen beim amt angeben.klar will ich umziehn. es is ja nich nur der schimmel der zusammenkommt, sondern auch die nervliche belastung und ja. die mängel an der wohnung eben. und noch andere dinge. ach . ich schaff das schon. hoff ich^^
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pnuk - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 12:09 Uhr
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wohnberechtigungsschein hab ich schon einen. das war so ziemlich das erste was ich damals gemacht hab^^
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