pnuk - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.02.2009 um 23:32 Uhr
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hallo,
habt ihr erfahrungen mit umzugsgründen und evtl. "nicht-genehmigungen"? wenn ja, was, warum, wie?
ich habe das problem, das ich aus der jetzigen wohnung nicht ausziehen "darf" weil ich angeblich keine umzugsgründe habe.
ich hab schimmel in der wohnung, meine fenster sind undicht, meine heizungen funktionieren nicht richtig und mein kind wird dauernd krank wegs dem kalten boden.zudem sind meine vermieter, die auch nichts an der wohnung machen, teilweise bis 23 uhr laut...aber die bullen will ich halt auch nich holen, das gibt nur noch mehr ärger denk ich..
ich fange ab september eine ausbildung zur sozialbetreuerin an, was von westerstetten mit kind echt anstrengend zu machen is, da muss ich 2 1/2 stunden vorher aufstehen damit ich rechtzeitig zur arbeit zu kommen und mein kind abzugeben in die kita. ich muss ja irgendwann auch schlafen^^. aber das reicht dem amt nicht als umzugsgrund.
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Thorkason - 44
Profi
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Geschrieben am: 14.02.2009 um 23:37 Uhr
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Dann bitte doch mal das Dein Sachbearbeiter sich die Zustände von Deiner Wohnung mal persönlich anschaut
Mich hat keiner gefragt ob ich Leben will deswegen frage ich auch nicht wie ich Leben soll.
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nicob93 - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.02.2009 um 23:42 Uhr
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seit wann braucht man denn Gründe zum Umziehen??
...Deutschland halt..:(
Santé
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maris_mortis - 46
Halbprofi
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Geschrieben am: 14.02.2009 um 23:57 Uhr
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Dir geht es sicherlich um die Finanzierung des Umzuges, daher benötigst du die Genehmigung vom Amt. Und da die Geld sparen wollen, gibt es kaum Genehmigungen. Ist ja klar, denn so ein Umzugsunternehmen ist recht teuer. Auf eigene Kosten kannst du jederzeit umziehen, sofern die neue Wohnung nicht teurer ist als die alte. Im Normalfall - aber das gibts ja kaum - bekommt man die Genehmigung, wenn man zum Beispiel dadurch eine feste Arbeitsstelle erhält. Aber keine Arbeit auf 400€-Basis.
Wenn dein Fallmanager nicht einsichtig sein sollte, kannst du dich dennoch an den Leiter des Amtes wenden oder vor das Sozialgericht ziehen. Am besten machst du mal Fotos und nimmst die mit, denn die gnädigen Herrschaften werden sich kaum zu dir bemühen.
MfG
http://www.seelentrauer.bplaced.net
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Boergerende - 40
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 00:10 Uhr
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sie ist unter 25, da sind die noch strenger, sag halt wenn die dich nicht umziehen lassen liegst du den weiter auf der tasche, bin auch auf 950 km umgezogen und musste nur den billigsten anbieter nehmen, mit nem bissi hin und her drehen hats gepasst....
mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 00:22 Uhr
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joa gut, wenn du den ähnlich bez. wie die polizei als bullen ist mir iwie schon klar, wieso und weshalb :P
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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Boergerende - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 02:22 Uhr
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Zitat von Der666Diablo: joa gut, wenn du den ähnlich bez. wie die polizei als bullen ist mir iwie schon klar, wieso und weshalb :P
wie was bitte.....?
mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner
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werschaf
Experte
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 02:37 Uhr
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Zitat von Boergerende: Zitat von Der666Diablo: joa gut, wenn du den ähnlich bez. wie die polizei als bullen ist mir iwie schon klar, wieso und weshalb :P
wie was bitte.....?
damit unterstellt er der threaderstellerin ein subversiver mensch, ein anti-mensch, in schäubles augen ein staatsfeind und terrorist zu sein, anhand der betitelung von polizeibeamten als (zitat) "Bullen" (zitat ende) und als empfängerin von ALG 2 (liebevoll Hartz Fear genannt) wird man von dieser konsumgierigen mediengesteuerten gesellschaft gern mal nach außen gedrängt und unterbewusst als untermensch abgestempelt... schöne neue welt.
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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Boergerende - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 05:17 Uhr
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hab sein deutsch nicht verstanden....
danke dir für die Aufklärung...
mich zu hassen, macht dich auch nicht schöner
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WorstCase
Anfänger
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 08:31 Uhr
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Zitat von pnuk: hallo,
habt ihr erfahrungen mit umzugsgründen und evtl. "nicht-genehmigungen"? wenn ja, was, warum, wie?
ich habe das problem, das ich aus der jetzigen wohnung nicht ausziehen "darf" weil ich angeblich keine umzugsgründe habe.
ich hab schimmel in der wohnung, meine fenster sind undicht, meine heizungen funktionieren nicht richtig und mein kind wird dauernd krank wegs dem kalten boden.zudem sind meine vermieter, die auch nichts an der wohnung machen, teilweise bis 23 uhr laut...aber die bullen will ich halt auch nich holen, das gibt nur noch mehr ärger denk ich..
ich fange ab september eine ausbildung zur sozialbetreuerin an, was von westerstetten mit kind echt anstrengend zu machen is, da muss ich 2 1/2 stunden vorher aufstehen damit ich rechtzeitig zur arbeit zu kommen und mein kind abzugeben in die kita. ich muss ja irgendwann auch schlafen^^. aber das reicht dem amt nicht als umzugsgrund.
Da ich das für eine Bekannte erst neulich praktiziert habe;
Umziehen kannst IMMER - ob mit oder Gehnemigung!
ABER - die Umzugskosten bzw. die Übernahme der Meitkaution MUSS dann NICHT übernommen werden!
Machs ganz einfach: Stelle SCHRIFTLICH oder PER MAIL einen Antrag, am besten legst noch ein paar Bilder bei )oder falls möglich einen Brief vom Kinderarzt), den sollen sie dann SCHRIFTLICH ablehnen! Somit kannst du nitfalls auch KOSTENLOS gegen diesen Bescheid klagen und dir einen Anwalt nehmen der nichts kostet!
I.d.R. werde aber bei einem schriftlichen Antrag selten abgelehnt!
Und wenn dann kannst handeln!
Kannst auch persönlich vorsprechen, nimm die Bilder oder sonst was mit (sofern) vorhanden und dann das anlegen unbedingt auch schriftlich daleasen und um eine SCHRIFTLICHE Ablehnung bitten!
Das klappt schon!
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neuulmer77 - 47
Profi
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 08:35 Uhr
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nimm dir einen anwalt und geh gerichtlich gegen das amt vor.
wegen der ruhestörung würde ich die "bullen" holen, egal ob das der vermieter ist. das ist ruhestörung wenn der bis in die nacht rein laut ist.
lieber HARTZ4 als S04
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werschaf
Experte
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 08:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.02.2009 um 08:50 Uhr
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mit geringem einkommen kannst du auch beim amtsgericht prozesskostenbeihilfe beantragen...
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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WorstCase
Anfänger
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 08:56 Uhr
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Zitat von neuulmer77: nimm dir einen anwalt und geh gerichtlich gegen das amt vor.
wegen der ruhestörung würde ich die "bullen" holen, egal ob das der vermieter ist. das ist ruhestörung wenn der bis in die nacht rein laut ist.
Zitat von werschaf: mit geringem einkommen kannst du auch beim amtsgericht prozesskostenbeihilfe beantragen...
Brauchst gar nicht - Prozesskostenhilfe in dem Fall. Klagen vor dem Sozialgericht sind für BÜRGER kostenlos! Auch der Anwalt!
Nur dafür steht im Merkblatt nichts drin! 
Ganz einfach wäre: Gehe zum (AMts-) Gericht, hole dir beim Rechtspfleger einen Rechtsberatungsschein (kostenlos), damit kannst für eine "Gebühr" i.H.v. 10€ vom Anwalt beraten lassen! De rmacht dann eh alles weitere!
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frankpady - 53
Anfänger
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 09:00 Uhr
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Da Du unter 25 Jahren bist, brauchst Du die Genehmigung vom Amt, umzuziehen!
Hast Du das ganze mit Deinem Schimmel und den Fenstern usw... gegenüber Deinem Vermieter (schriftlich) mal angemahnt und auch eine Mietminderung durchgeführt??
Hier schimpft jeder auf HartzIV usw... aber auf den Vermieter von nebenan, der vielleicht nichts macht, der so ne Bruchbude vermietet, da schimpft keiner!??
Klagen, Anwalt und Sozialgericht sind halt Dinge, die lange dauern und nicht immer Aussicht auf Erfolg haben. Bis zu dem Zeitpunkt solltest Du schon längst umgezogen sein.... alleine schon wegen dem Schimmel in Deiner Wohnung...!
Würde Bilder machen, würde dies Deinem Sachbearbeiter vorlegen und über die Beschwerdestelle des Job-Centers eine schnelle Entscheidung verlangen... auch ein Attest vom Kinderarzt ist sicher hilfreich.
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werschaf
Experte
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 09:03 Uhr
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Zitat von frankpady:
Hier schimpft jeder auf HartzIV usw... aber auf den Vermieter von nebenan, der vielleicht nichts macht, der so ne Bruchbude vermietet, da schimpft keiner!??
...also dass es vereinzelt schlechte, unsoziale und und gemeine menschen gibt ist eine sache. dass ein ganzes volk vom staat kräftig übers knie gelegt und ausgebeutet wird, ist eine andere sache....
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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Gingeraleman - 58
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 15.02.2009 um 09:33 Uhr
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schön und gut deine geschichte, fehlt nur der verlauf was du bisher tatsächlich unternommen hast. wurde der vermieter schriftlich angemahnt die umstände abzustellen, oder gfeschah irgendwas mündlich? woher und wie kam die absage vom amt?
wurde hier schon einiges erwähnt das dir weiterhilft. der korrekte ablaufe wäre erstmal die mängel dem vermieter schriftlich!!! mitteilen und eine frist zur stellungnahme und behebung setzen, der heikle teil daran, du solltest in dem schreiben gleich auf eine mietminderung hinweisen und ggf das du nach verstreichen der frist die mängel auf seine kosten beheben lässt. aber hier würde ich mich schon von einem anwalt beraten lassen. wie du ja schon gelesen hast kannst du dir da einen beratungsschein holen, zahlst also nur minimal etwas plus (und das würde ich dir raten) für das schreiben, wenn der anwalt deinen vermieter anschreibt. erst sollte das nix bringen kannst du wie erwähnt das amt unter druck setzen, und wie vorher auch muss eben alles schriftlich erfolgen. stele einen schriftlichen antrag und leg dir gründe dar. darauf musst du auch einen schriftlichen bescheid bekommen, sollte dieser anders ausfallen als erwartet musst du beschwerde gegen diesen einlegen, und erst danach kommt der ganz zum sozialgericht.
nur eines kannst vergessen, sollte das alles mit dem frühen asufstehen zusammen hängen...andere müssen auch früh raus
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