-IBINSNET- - 48
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2008
334
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 07:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.01.2009 um 07:17 Uhr
|
|
Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht nicht von Kündigungsfrist drin.
Hab bei google gelesen . dass
wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes angegeben ist, die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, das heißt 4 Wochen zum 15. eines Monats.
Stimmt das ?
Wenn ich ab diesem Zeitpunkt kündigen möchte wie muss ich dann vorgehen (wann muss ich die Kündigung aussprechen )
und ab wann wär das Arbeitsverhältnis dann beendet?
|
|
HardestHeart - 48
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2007
585
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 07:26 Uhr
|
|
Soweit ich weiß stimmt das...
Schriftliche Kündigung schreiben das eben bis zum 15.02.2009 das Arbeitsverhältnis auflöst
Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort,Schrift und Bild FREI zu äußern und zu verbreiten!!!
|
|
-tollst- - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 03.2008
388
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 07:28 Uhr
|
|
gehts nich auch bis zum ende vom monat? aber frist is normalerweise 4 wochen.
|
|
-IBINSNET- - 48
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2008
334
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 07:30 Uhr
|
|
Zitat von HardestHeart: Soweit ich weiß stimmt das...
Schriftliche Kündigung schreiben das eben bis zum 15.02.2009 das Arbeitsverhältnis auflöst
Heute ist ja der 15. Januar.
Wenn ich aber am 20.01. die Kündigung ausspreche geht´s nicht oder ?
Da müsst ich dann zum 15. 03 Kündigen oder wie is des gemeint ?
Wenn ich am 20.01. die Kündigung zum 15.02. aussprechen würde wären es ja keine 4 Wochen ?
|
|
scw - 41
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2002
1836
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 07:38 Uhr
|
|
BGB §622 (1) 
|
|
oliL1 - 70
Anfänger
(offline)
Dabei seit 10.2008
5
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 07:51 Uhr
|
|
Zitat von -IBINSNET-: Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht nicht von Kündigungsfrist drin.
Hab bei google gelesen . dass
wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes angegeben ist, die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, das heißt 4 Wochen zum 15. eines Monats.
Stimmt das ?
Wenn ich ab diesem Zeitpunkt kündigen möchte wie muss ich dann vorgehen (wann muss ich die Kündigung aussprechen )
und ab wann wär das Arbeitsverhältnis dann beendet?
Während der Probezeit ist 14 Tage zum 15. oder Ende des jeweiligen Monats. Danach sind es 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
|
|
dauerbiest - 54
Anfänger
(offline)
Dabei seit 11.2008
24
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 07:52 Uhr
|
|
Zitat von -IBINSNET-: Hallo, in meinem Arbeitsvertrag steht nicht von Kündigungsfrist drin.
Hab bei google gelesen . dass
wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes angegeben ist, die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, das heißt 4 Wochen zum 15. eines Monats.
Stimmt das ?
Wenn ich ab diesem Zeitpunkt kündigen möchte wie muss ich dann vorgehen (wann muss ich die Kündigung aussprechen )
und ab wann wär das Arbeitsverhältnis dann beendet?
Du musst schriftlich kündigen und die Kündigungsbestätigung vom AG unterschreiben lassen.
|
|
HardestHeart - 48
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2007
585
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 07:59 Uhr
|
|
Zitat von -IBINSNET-: Zitat von HardestHeart: Soweit ich weiß stimmt das...
Schriftliche Kündigung schreiben das eben bis zum 15.02.2009 das Arbeitsverhältnis auflöst
Heute ist ja der 15. Januar.
Wenn ich aber am 20.01. die Kündigung ausspreche geht´s nicht oder ?
Da müsst ich dann zum 15. 03 Kündigen oder wie is des gemeint ?
Wenn ich am 20.01. die Kündigung zum 15.02. aussprechen würde wären es ja keine 4 Wochen ?
Kündigung heute schreiben bis zum 15.02.2009
Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort,Schrift und Bild FREI zu äußern und zu verbreiten!!!
|
|
forty-six - 78
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 04.2007
123
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 08:03 Uhr
|
|
Egal, wann du kündigst. Es müssen immer 4 Wochen bis zum "gewünschten" Kündigungstermin sein, 15. oder Ende des Monats.
Soviel ich weiß, muß das Kündigungsschreiben 4 Wochen vorher beim Arbeitgeber sein? Kann aber auch sein, dass das Absendedatum 4 Wochen vor dem Kündigungsdatum liegen muß?
Es muß aber schriftlich sein.
am jahrgang kanns nicht liegen...
|
|
oimariooi - 35
Profi
(offline)
Dabei seit 06.2008
949
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 08:11 Uhr
|
|
Zitat von HardestHeart: Zitat von -IBINSNET-: Zitat von HardestHeart: Soweit ich weiß stimmt das...
Schriftliche Kündigung schreiben das eben bis zum 15.02.2009 das Arbeitsverhältnis auflöst
Heute ist ja der 15. Januar.
Wenn ich aber am 20.01. die Kündigung ausspreche geht´s nicht oder ?
Da müsst ich dann zum 15. 03 Kündigen oder wie is des gemeint ?
Wenn ich am 20.01. die Kündigung zum 15.02. aussprechen würde wären es ja keine 4 Wochen ?
Kündigung heute schreiben bis zum 15.02.2009
Heute Kündigugn schreiben und schauen wann du kündigungs termin hast...
Kündigungs termine könen abweicchen
Wer keine Angst vorm Teufel hat braucht auch keinen Gott
|
|
oimariooi - 35
Profi
(offline)
Dabei seit 06.2008
949
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 08:14 Uhr
|
|
Zitat von forty-six: Egal, wann du kündigst. Es müssen immer 4 Wochen bis zum "gewünschten" Kündigungstermin sein, 15. oder Ende des Monats.
Soviel ich weiß, muß das Kündigungsschreiben 4 Wochen vorher beim Arbeitgeber sein? Kann aber auch sein, dass das Absendedatum 4 Wochen vor dem Kündigungsdatum liegen muß?
Es muß aber schriftlich sein. es gibt kündigungsfristen die msst du einhalten wenn du da nicht rechtzeitig die kündiigung eingereicht hast.. darfste nochmal länger warten
Wer keine Angst vorm Teufel hat braucht auch keinen Gott
|
|
-IBINSNET- - 48
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2008
334
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 08:17 Uhr
|
|
Sperre vom Arbeitsamt ?
Kündigung wegen gesundheitlichen Problemen ?
Tritt dann eine Sperre von Arbeitsamt ein, wenn mqn ein dreiviertel Jahr krank war.
Versucht es jetzt mit Wiedereingliederung und merkt nach einer Woche, das es ihr total schlecht geht .
Was Tun, damit es zu keiner Sperre von Geldleistungen durch das Arbeitsamt kommt =?
|
|
forty-six - 78
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 04.2007
123
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 08:23 Uhr
|
|
In solchen Fällen empfehle ich, die Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter beim AA direkt anzurufen und konkret zu fragen. Dann hast du klare Antworten auf Deine Fragen. Ist kostenlos.
am jahrgang kanns nicht liegen...
|
|
HardestHeart - 48
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2007
585
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 08:24 Uhr
|
|
Ist immer blöd,wenn man selber kündigt-lieber kündigen lassen,weil sonst keine Kohle vom Amt
bekommst.
Auf nen Auflösungsvertrag von beiden Seiten würde ich auch verzichten,weil da auch kein Geld
bekommst...
Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort,Schrift und Bild FREI zu äußern und zu verbreiten!!!
|
|
-IBINSNET- - 48
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2008
334
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 08:26 Uhr
|
|
Zitat von forty-six: In solchen Fällen empfehle ich, die Sachbearbeiterin/ Sachbearbeiter beim AA direkt anzurufen und konkret zu fragen. Dann hast du klare Antworten auf Deine Fragen. Ist kostenlos.
Die können mirs ja dann so erzählen, dass dann am schluß doch ne Sperre eintritt.
Kann ja dann nicht beweisen, dass Frau so und so mir das so gesagt hat und dann ist es ja zu spät
|
|
Mandy1980 - 45
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 02.2005
67
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2009 um 08:27 Uhr
|
|
ich hab mal vom amt ne bescheinigung bekommen die musste mein doc ausfüllen, das ich aus gesundheitlichen gründen die arbeit net weitermachen sollte bzw. darf. und dann bekommst auch kohle vom amt wenn du das formular abgibst und auch selbst gekündigt hast
|
|