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Umtauschmöglichkeit ? Recht ?

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XButtersX - 32
Champion (offline)

Dabei seit 12.2007
2917 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:59 Uhr

Zitat von Supersonic86:

Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!


Nein, es reicht, wenn ein Zeuge da ist, der den Kauf bestätigt
Galileo

VfB Stuttgart 1893 e.V //

Goemo - 127
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
573 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2008 um 17:00 Uhr

Was hier wieder alle für ein Halbwissen ablassen :nixblicker:

Zitat von _Gourmet_:

wie oben genant ist ein grundgesetz des bwl. ohne kassenbon kein umtausch usw. google einfach mal da steht das gleiche drin und wenn des dann immer noch nicht glaubst dann komm zu mir ich geb dir meine icq nummer und kopier dir es ausm bwl buch raus und schick dir die kopie ;-)

Da kannst du viel kopieren, weil es schlicht und ergreifend nicht stimmt. Du musst nur beweisen können, dass du die Ware bei dem Händler gekauft hast und dazu ist ein Kassenbon eben die beste Methode.
Du kannst dies jedoch auch mit Hilfe eines Zeugen beweisen. Die andere Frage ist jedoch, ob der Händler darauf eingeht und ob der Zeuge vor Gericht glaubhaft erscheint.

Zitat von KuRdi_MoDeLL:

es gibt Herstellungsnummern und seriennummern ;-) schlimmsten falls bei dem Hersteller anrufen nachweisen das es SEINE WARE war, und dann hast du das recht die ware in innerhalb von 6 monaten OHNE ANGABE VON GRUND BEI IHM ABZUGEBEN! weil in den ERSTEN SECHS MONATEN NACH DEM KAUF WIRD DAVON AUSGEGANGEN DAS DIE WARE BEIM KAUF SCHON BESCHÄDIGT WAR auser er kann das gegenteil beweisen! ;-) :-D ich weis nur nicht mehr wie mann diesen Gesetz nennt aber es gibt ihn hab ich in der schule gelernt ^^ es hieß glaub irgendwie Lastumtauschrecht oder sowas aber ich bin mir nicht sicher aber es ist so das weis ich zu 100%

Auf welcher Schule warst du? Auf der Baumschule? _Den_ Gesetz, den du meinst gibt es garantiert nicht!
Du vermischst da ganz schön viel. Das ohne Angabe von Gründen zurückgeben bezieht sich auf das Fernabsatzrecht und das sind in den meisten Fällen nur 14 Tage.
Außerdem gibt dir der Hersteller keine Gewährleistung (NEIN, DAS HEIßT NICHT GARANTIE!!!), sondern der Händler. Es kann jedoch sein, dass der Hersteller noch eine Garantie auf freiwilliger Basis gibt, jedoch ist bei Schadensfällen eigentlich immer der Händler dein Ansprechpartner!

Und jetzt haltet bitte die Klappe, wenn ihr keine Ahnung habt!!!
Str33t_PlaYa
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2008
378 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2008 um 17:01 Uhr

Zitat von Albi123:

Zitat von Supersonic86:

Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!


so ein blödsinn.
es reicht, wenn ein zeuge vorhanden ist.
falls du mit karte gezahlt hast, reicht ein kontoauszug ebenfalls.
und wenn garantie drauf ist, muss er umtauschen.

Hab galileo gekuckt xD du kannst es zurückgebn wenn die die sagn ne dann bleib hartnäckig die wolln nur abschreckn du hast ein recht darauf

Für Rechtsschreibfehler etc. ist die Tastatur verantwortlich.

Goemo - 127
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
573 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2008 um 17:02 Uhr

Zitat von XButtersX:

Nein, es reicht, wenn ein Zeuge da ist, der den Kauf bestätigt
Galileo

Gut, dass Galileo so eine niveauvolle, seriöse und glaubhafte Sendung ist ;-)
KuRdi_MoDeLL - 36
Anfänger (offline)

Dabei seit 09.2008
10 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2008 um 17:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.12.2008 um 17:08 Uhr

Zitat von Goemo:

Was hier wieder alle für ein Halbwissen ablassen :nixblicker:

Zitat von _Gourmet_:

wie oben genant ist ein grundgesetz des bwl. ohne kassenbon kein umtausch usw. google einfach mal da steht das gleiche drin und wenn des dann immer noch nicht glaubst dann komm zu mir ich geb dir meine icq nummer und kopier dir es ausm bwl buch raus und schick dir die kopie ;-)

Da kannst du viel kopieren, weil es schlicht und ergreifend nicht stimmt. Du musst nur beweisen können, dass du die Ware bei dem Händler gekauft hast und dazu ist ein Kassenbon eben die beste Methode.
Du kannst dies jedoch auch mit Hilfe eines Zeugen beweisen. Die andere Frage ist jedoch, ob der Händler darauf eingeht und ob der Zeuge vor Gericht glaubhaft erscheint.

Zitat von KuRdi_MoDeLL:

es gibt Herstellungsnummern und seriennummern ;-) schlimmsten falls bei dem Hersteller anrufen nachweisen das es SEINE WARE war, und dann hast du das recht die ware in innerhalb von 6 monaten OHNE ANGABE VON GRUND BEI IHM ABZUGEBEN! weil in den ERSTEN SECHS MONATEN NACH DEM KAUF WIRD DAVON AUSGEGANGEN DAS DIE WARE BEIM KAUF SCHON BESCHÄDIGT WAR auser er kann das gegenteil beweisen! ;-) :-D ich weis nur nicht mehr wie mann diesen Gesetz nennt aber es gibt ihn hab ich in der schule gelernt ^^ es hieß glaub irgendwie Lastumtauschrecht oder sowas aber ich bin mir nicht sicher aber es ist so das weis ich zu 100%

Auf welcher Schule warst du? Auf der Baumschule? _Den_ Gesetz, den du meinst gibt es garantiert nicht!
Du vermischst da ganz schön viel. Das ohne Angabe von Gründen zurückgeben bezieht sich auf das Fernabsatzrecht und das sind in den meisten Fällen nur 14 Tage.
Außerdem gibt dir der Hersteller keine Gewährleistung (NEIN, DAS HEIßT NICHT GARANTIE!!!), sondern der Händler. Es kann jedoch sein, dass der Hersteller noch eine Garantie auf freiwilliger Basis gibt, jedoch ist bei Schadensfällen eigentlich immer der Händler dein Ansprechpartner!

Und jetzt haltet bitte die Klappe, wenn ihr keine Ahnung habt!!!


wie es aussieht hast du keine ahnung junge ;-) ich gehe in eine HANDELSSCHULE und da kommt genug drann über RECHT und PFLICHT eines KÄUFERS und VERKÄUFERS ;-) ich rede nicht von garantie oder sonst einem scheiß vorallem nicht fernabsatz verträge die mann über telefon oder internett abschließt sondern darüber was mann im REALEN leben macht ! BSP du gehst ALDI und holst dir eine externe festplatte die ersten 6 MONATE wird bei rückgabe davon ausgegangen das die WARE beschädigt gekauft worden ist ! ;-) und nach 6 monaten und 1 tag bist du der depp und mann sagt du hast die ware beschädgigt beweist du den gegenteil so! hast du das recht reparieren zu lassen unzwar 2 mal und wenn mann 2 mal reparatur versuch gemacht hat und es nicht geklappt hat hast du das recht vom vertrag zurück zu treten oder neu beliefert zu werden! so besteht ein schaden hast du das recht auf schadensersatz ;-) so läuft das alles ab und das gillt alles für personen die VOLL GESCHÄFTSFÄHIG SIND!! nicht schwebend unwirksam oder nicht geschäftsfähig in dem fall ist der vertrag NICHTIG ;-) OKAI?
___BLUME___ - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
400 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2008 um 17:09 Uhr

Zitat von DerSeebaer:

Zitat von smartdennis:

Zitat von Supersonic86:

Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!


geht auch ohne kassen zettel !


jaaah sicher.^^ der verkäufer sieht dir ja an, dass du den artikel genau bei ihm gekauft hast.^^

warum sollte es ohne gehen? vorallem wenn der kauf bereits 3 monate zurück liegt.... ließ doch einfach die AGB´s der einzelhändler....bei geht ohne bon nichts....
HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2008 um 17:15 Uhr

Die AGBs können den Kunden nur besser stellen als die Rechtslage.

In diesem Fall ist es aber eine Schlechterstellung.

Der Kunde muss nur nachweisen, daß er das Produkt bei diesem Händler gekauft hat. Ob das mit Bon oder per glaubhaftem Zeuge geschieht, spielt keine Rolle !
Goemo - 127
Profi (offline)

Dabei seit 04.2005
573 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2008 um 17:17 Uhr

Zitat von KuRdi_MoDeLL:

wie es aussieht hast du keine ahnung junge ;-) ich gehe in eine HANDELSSCHULE und da kommt genug drann über RECHT und PFLICHT eines KÄUFERS und VERKÄUFERS ;-) ich rede nicht von garantie oder sonst einem scheiß vorallem nicht fernabsatz verträge die mann über telefon oder internett abschließt sondern darüber was mann im REALEN leben macht ! BSP du gehst ALDI und holst dir eine externe festplatte die ersten 6 MONATE wird bei rückgabe davon ausgegangen das die WARE beschädigt gekauft worden ist ! ;-) und nach 6 monaten und 1 tag bist du der depp und mann sagt du hast die ware beschädgigt beweist du den gegenteil so! hast du das recht reparieren zu lassen unzwar 2 mal und wenn mann 2 mal reparatur versuch gemacht hat und es nicht geklappt hat hast du das recht vom vertrag zurück zu treten oder neu beliefert zu werden! so besteht ein schaden hast du das recht auf schadensersatz ;-) so läuft das alles ab und das gillt alles für personen die VOLL GESCHÄFTSFÄHIG SIND!! nicht schwebend unwirksam oder nicht geschäftsfähig in dem fall ist der vertrag NICHTIG ;-) OKAI?

Dass du auf so eine SChule gehst muss ja noch lang nicht heißen, dass du auch alles weißt. Außerdem solltest du, wenn du mit irgendwelchen Gesetzesnamen um dich wirfst auch die richtigen benutzen. Außerdem werden deine Aussagen, dadurch dass du nur Gorßbuchstaben benutzt auch nicht besser ;-)
Natürlich kann ich defekte Geräte nach der gesetzlichen Gewährleistung 6 Monate lang zurückgeben, ohne dass ich beweisen muss, warum sie kapuut sind. Das geht natürlich nur, wenn sie auch kaputt sind und nicht so wie du geschrieben hast, wenn ich sie einfach nicht mehr will. Deshalb bin ich dir auch mit dem Fernabsatzrecht gekommen.
Dem Rest stimmte ich dir vollkommen zu. Wahrscheinlich haben wir uns eben falsch verstanden. Mir ging es darum, dass man geräte nicht einfach zurückgeben kann, sondern nur wenn diese defekt sind. Außerdem ist hierbei zu beachten, dass ich gerade nur von der gesetzlichen Gewährleistung geredet habe und nicht von der Garantie!

sabbse
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 01.2006
5471 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2008 um 17:41 Uhr

Zitat von HugoHiasl:

Die AGBs können den Kunden nur besser stellen als die Rechtslage.

In diesem Fall ist es aber eine Schlechterstellung.

Der Kunde muss nur nachweisen, daß er das Produkt bei diesem Händler gekauft hat. Ob das mit Bon oder per glaubhaftem Zeuge geschieht, spielt keine Rolle !


wie wärs, wenn ihr es einfach macht, und einfach ne rma nummer bei betreffendem hersteller erstellen lasst -.- man kann auch gleich n neuen staat aufmachen, soviel aufwand, wie ihr betreibt, um ne besch... hd umtauschen zu wollen xD da brauchst dann wirklich nur dieS/N und die modellbez. wenn überhaupt

Ich darf jetzt close schreiben, ohne ne Kopfnuss zu bekommen! :)

12341234 - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2007
76 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2008 um 18:00 Uhr

wenn du mit karte gezahlt hast kannst auch mit dem kontoauszug hinrennen und die können die rechnung nachhscaun
bei mienem notebook wars so
Eisregen - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2005
246 Beiträge
Geschrieben am: 29.12.2008 um 18:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.12.2008 um 18:07 Uhr

nachweisen das man die ware dort gekauft hat ist nicht das riesen problem.... das problem ist das DATUM nachzuweisen... sonst könnte jeder depp herkommen und nach abgelaufener garantie das teil umtauschen ect... du musst nachweisen können das die ware noch in der garantie-frist ist.....

kannst du das ohne kassenbon?

EDIT:

ihr wisst auch immer alles besser?! ohne bon geht im normalfall gar nichts. kein bon, keimn umtausch, so einfach ist das. wofür bekommt man überhaupt nen bon wenn man den sowieso verschlampt. pff
Adidas_F50 - 34
Profi (offline)

Dabei seit 07.2005
493 Beiträge

Geschrieben am: 29.12.2008 um 18:06 Uhr

Zitat von Albi123:

Zitat von Supersonic86:

Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!


so ein blödsinn.
es reicht, wenn ein zeuge vorhanden ist.
falls du mit karte gezahlt hast, reicht ein kontoauszug ebenfalls.
und wenn garantie drauf ist, muss er umtauschen.

ne ein zeuge reicht eben nicht
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