andi_1993 - 32
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:19 Uhr
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Ich habe mir vor etwa 3 Monaten eine externe Festplatte gekauft diese hat aber
jetzt wieder den Geist aufgegeben der verkäufer meinte Garantie sei nur mit
Kassenbon möglich ?!? Ich hab auch mal ir-wo gehört das es auch ohne geht.....
ein Kumpel von mir war beim kauf dabei....
Wen die Zeit kommt zeigt sich die wahre Elite.
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Supersonic86 - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:21 Uhr
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Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!
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andi_1993 - 32
Experte
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:23 Uhr
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Zitat von Supersonic86: Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in
Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!
Was ist wenn jemand dabei war oder kann ich das gerät einschicken =
Wen die Zeit kommt zeigt sich die wahre Elite.
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Albi123 - 35
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:25 Uhr
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Zitat von Supersonic86: Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!
so ein blödsinn.
es reicht, wenn ein zeuge vorhanden ist.
falls du mit karte gezahlt hast, reicht ein kontoauszug ebenfalls.
und wenn garantie drauf ist, muss er umtauschen.
Borussia Dortmund 09!! Hundertausend Freunde, ein Verein
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andi_1993 - 32
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:26 Uhr
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ok danke^^ das glück ist eben immer mit den faulen^^
Ich hab den Bon gefunden Gott sei dank bin ich zufaul um sowas wegzuwerfen^^
Aber ich habe auch gehört wenn man einen zeugen hat müssen dies Umtauschen
Wen die Zeit kommt zeigt sich die wahre Elite.
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smartdennis - 32
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.12.2008 um 16:30 Uhr
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Zitat von Supersonic86: Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!
geht auch ohne kassen zettel !
. . . .
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DerSeebaer - 33
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:40 Uhr
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Zitat von smartdennis: Zitat von Supersonic86: Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!
geht auch ohne kassen zettel !
jaaah sicher.^^ der verkäufer sieht dir ja an, dass du den artikel genau bei ihm gekauft hast.^^
Was hier steht ist nicht anzuzweifeln. Gez. Ratzinger
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:44 Uhr
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Zitat von andi_1993: Ich habe mir vor etwa 3 Monaten eine externe Festplatte gekauft diese hat aber
jetzt wieder den Geist aufgegeben der verkäufer meinte Garantie sei nur mit
Kassenbon möglich ?!? Ich hab auch mal ir-wo gehört das es auch ohne geht.....
ein Kumpel von mir war beim kauf dabei....
auf der herstellerseite von dem jew. hersteller auch ohne
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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_Gourmet_ - 33
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:45 Uhr
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Zitat von DerSeebaer: Zitat von smartdennis: Zitat von Supersonic86: Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!
geht auch ohne kassen zettel !
jaaah sicher.^^ der verkäufer sieht dir ja an, dass du den artikel genau bei ihm gekauft hast.^^
wie oben genant ist ein grundgesetz des bwl. ohne kassenbon kein umtausch usw. google einfach mal da steht das gleiche drin und wenn des dann immer noch nicht glaubst dann komm zu mir ich geb dir meine icq nummer und kopier dir es ausm bwl buch raus und schick dir die kopie
R.I.P. Du bleibst immer bei uns!!!///gott zur ehr dem nächsten zur wehr
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KuRdi_MoDeLL - 36
Anfänger
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:48 Uhr
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es gibt Herstellungsnummern und seriennummern schlimmsten falls bei dem Hersteller anrufen nachweisen das es SEINE WARE war, und dann hast du das recht die ware in innerhalb von 6 monaten OHNE ANGABE VON GRUND BEI IHM ABZUGEBEN! weil in den ERSTEN SECHS MONATEN NACH DEM KAUF WIRD DAVON AUSGEGANGEN DAS DIE WARE BEIM KAUF SCHON BESCHÄDIGT WAR auser er kann das gegenteil beweisen! ich weis nur nicht mehr wie mann diesen Gesetz nennt aber es gibt ihn hab ich in der schule gelernt ^^ es hieß glaub irgendwie Lastumtauschrecht oder sowas aber ich bin mir nicht sicher aber es ist so das weis ich zu 100%
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DerSeebaer - 33
Profi
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:50 Uhr
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Zitat von KuRdi_MoDeLL: es gibt Herstellungsnummern und seriennummern  schlimmsten falls bei dem Hersteller anrufen nachweisen das es SEINE WARE war, und dann hast du das recht die ware in innerhalb von 6 monaten OHNE ANGABE VON GRUND BEI IHM ABZUGEBEN! weil in den ERSTEN SECHS MONATEN NACH DEM KAUF WIRD DAVON AUSGEGANGEN DAS DIE WARE BEIM KAUF SCHON BESCHÄDIGT WAR auser er kann das gegenteil beweisen!  ich weis nur nicht mehr wie mann diesen Gesetz nennt aber es gibt ihn hab ich in der schule gelernt ^^ es hieß glaub irgendwie Lastumtauschrecht oder sowas aber ich bin mir nicht sicher aber es ist so das weis ich zu 100%
stimmt nich.
das liegt an der kulanz des händlers, du gehst nämlich mit dem kauf einen verbindlichen vertrag ein.
Was hier steht ist nicht anzuzweifeln. Gez. Ratzinger
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Project-O - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:51 Uhr
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Zitat von Albi123: Zitat von Supersonic86: Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!
so ein blödsinn.
es reicht, wenn ein zeuge vorhanden ist.
falls du mit karte gezahlt hast, reicht ein kontoauszug ebenfalls.
und wenn garantie drauf ist, muss er umtauschen.
das ist doch aber auch eigentlich ein Witz... Wenn ein Zeuge dabei war...
Kann ja jeder hingehen und sagen mein Kumpel war dabei als ich das Teil gekauft habe...
Also so ichtig kann ich mir das nicht vorstellen...
eXpect the uneXpected, ---->>>>> Vifta med Händerna////
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KuRdi_MoDeLL - 36
Anfänger
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:53 Uhr
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Zitat von DerSeebaer: Zitat von KuRdi_MoDeLL: es gibt Herstellungsnummern und seriennummern  schlimmsten falls bei dem Hersteller anrufen nachweisen das es SEINE WARE war, und dann hast du das recht die ware in innerhalb von 6 monaten OHNE ANGABE VON GRUND BEI IHM ABZUGEBEN! weil in den ERSTEN SECHS MONATEN NACH DEM KAUF WIRD DAVON AUSGEGANGEN DAS DIE WARE BEIM KAUF SCHON BESCHÄDIGT WAR auser er kann das gegenteil beweisen!  ich weis nur nicht mehr wie mann diesen Gesetz nennt aber es gibt ihn hab ich in der schule gelernt ^^ es hieß glaub irgendwie Lastumtauschrecht oder sowas aber ich bin mir nicht sicher aber es ist so das weis ich zu 100%
stimmt nich.
das liegt an der kulanz des händlers, du gehst nämlich mit dem kauf einen verbindlichen vertrag ein.
aber die AGB's schützen den Verbraucher d.h. egal was der VK da labert.....es WIRD davon ausgegangen, dass die ware beschädigt verkauft wurde
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sMichele - 41
Fortgeschrittener
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Dabei seit 10.2007
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:57 Uhr
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Zitat von Supersonic86: Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!
Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes.
Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.
Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund:
Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen.
Quelle: http://www.123recht.net/%C2%B4Ohne-Kassenbon-kein-Umtausch%C2%B4__a9413.html
Flame 4 fame !
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Basti_Lyve - 37
Halbprofi
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Dabei seit 12.2008
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:57 Uhr
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Zitat von DerSeebaer: Zitat von KuRdi_MoDeLL: es gibt Herstellungsnummern und seriennummern  schlimmsten falls bei dem Hersteller anrufen nachweisen das es SEINE WARE war, und dann hast du das recht die ware in innerhalb von 6 monaten OHNE ANGABE VON GRUND BEI IHM ABZUGEBEN! weil in den ERSTEN SECHS MONATEN NACH DEM KAUF WIRD DAVON AUSGEGANGEN DAS DIE WARE BEIM KAUF SCHON BESCHÄDIGT WAR auser er kann das gegenteil beweisen!  ich weis nur nicht mehr wie mann diesen Gesetz nennt aber es gibt ihn hab ich in der schule gelernt ^^ es hieß glaub irgendwie Lastumtauschrecht oder sowas aber ich bin mir nicht sicher aber es ist so das weis ich zu 100%
stimmt nich.
das liegt an der kulanz des händlers, du gehst nämlich mit dem kauf einen verbindlichen vertrag ein.
ja na und? das hat ja nichts zu sagen, wenn die ware defekt ist, oder das gerät nicht funktioniert wie vom Mitarbeiter versprochen ist der Vertrag ungültig ... du kannst auch ohne Probleme ohne Kassenzettel umtauschen ... geht bei vielen Händlern, Ketten wie MediaMarkt bietet dies laut den Schildern an der Kasse aber nicht an... weils halt einfach umständlicher ist, aber ich hab auch schon beim MediaMarkt nen DVD Player ohne Kassenbon zurück gegeben ... war gar kein Thema .. hat halt 10 minuten länger gedauert ...
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, sich dumm stellen zu können, umgekehrt ist das schwieriger
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KuRdi_MoDeLL - 36
Anfänger
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Geschrieben am: 29.12.2008 um 16:58 Uhr
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Zitat von sMichele: Zitat von Supersonic86: Umtausch, Rückgaberecht und Garantieansprüche sind immer nur in Verbindung mit Kassenbon und/oder Rechnung geltend zu machen!!!
Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes.
Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat.
Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund:
Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen.
Quelle: http://www.123recht.net/%C2%B4Ohne-Kassenbon-kein-Umtausch%C2%B4__a9413.html
THAT'S RIGHT
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