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Der Chef hat die Macht

DJ_Basti - 39
Profi
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Dabei seit 08.2003
454
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Geschrieben am: 07.12.2008 um 12:44 Uhr
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Zitat von HugoHiasl:
Wo ihr das Problem der Rufschädigung seht, ist mir schleierhaft. Wem gegenüber hat er den Ruf denn geschädigt? Mit welcher Aussage?
der ex cheff hatte den "neuem cheff was erzählt sodas der junge nich eigestellt wurde!
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HugoHiasl
Profi
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Dabei seit 02.2006
531
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Geschrieben am: 07.12.2008 um 12:44 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.12.2008 um 12:45 Uhr
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Zitat von the_beck:
pps: auch wichtig, redet nicht schlecht über den ex-ausbildungsbetrieb, bei so nem choleriker weiß man nie ob der einen nicht noch wegen rufschädigung verklagt.
Das Verklagen wäre das Eine...
Es kommt aber auch nie gut an, über ein Ex-Unternehmen schlecht zu reden. Der neue Chef muss ja dann davon ausgehen, daß über ihn auch hergezogen werden wird, wenn mal was wäre.
Wichtige Regel. Immer sachlich, vielleicht auch erklären, daß man sein Verhalten nicht nachvollziehen kann, aber niemals über ihn herziehen!
Ansonsten schliesse ich mich dem von mir Zitierten zu 100% an!
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hinterbremse - 40
Fortgeschrittener
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Dabei seit 07.2003
78
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Geschrieben am: 07.12.2008 um 12:46 Uhr
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Zitat von the_beck: das elektrohandwerk liegt im kompetenzbereich der handwerkskammern ... red doch mal mit der zuständigen handwerkskammer bezüglich hilfe, vermittlung eines neuen ausbildungsplatzes (jetzt gaaaanz wichtig!) etc.
richtig...einfach mal an einen Ausbildungsberater der Handwerkskammer wenden
www.hk-ulm.de
das ist leider kein einzelfall.. aber dort wirst du sicherlich gute ratschläge erhalten!
our excesses are known - our successes not
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HugoHiasl
Profi
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Dabei seit 02.2006
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Geschrieben am: 07.12.2008 um 12:49 Uhr
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Zitat von DJ_Basti:
der ex cheff hatte den "neuem cheff was erzählt sodas der junge nich eigestellt wurde!
Dann lag es aber sicher nicht an der schlecht montierten Steckdose!
Du solltest auch bedenken, daß du den Sachverhalt nur aus der Quelle des Betroffenen kennst. Du hattest keinen Einblick in das Verhalten des Lehrlings. Blöd ist hier natürlich wenn der Ex-Chef nicht mit den Erziehungsberechtigten darüber spricht. Aber er macht sich dadurch nur angreifbar, was er bisher nicht ist.
Wenn ihr nachweisen könnt, daß er wirklich negativ über ihn mit dem potentiellen neuen Chef gesprochen hat, dann könntet ihr wohl vor das Arbeitsgericht ziehen. Ich denke das entspräche ja einem negativ formulierten Arbeitszeugnis, was nicht zulässig ist. Die Frage ist nur, ob es sich beweisen liesse. Vermutlich aber schon, wenn der potentielle neue Chef als Zeuge vorgeladen würde und somit zur Aussage verpflichtet wäre.
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RickeKast - 62
Anfänger
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Dabei seit 12.2007
6
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Geschrieben am: 07.12.2008 um 14:18 Uhr
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Da er 18 ist und ich nicht mehr der Erziehungsberichtigte bin, habe ich mich erst eingeschaltet nach der Absage . An die Handwerkskammer braucht er auch den Grund nicht schreiben und wenn doch,wegen Datenschutz bekommt man keine Auskunft.
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Lerouxe - 45
Profi
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Dabei seit 09.2008
950
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Geschrieben am: 07.12.2008 um 14:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.12.2008 um 14:50 Uhr
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Verklagen kann man vergessen, da der Chef gesetzeskonform gehandelt hat.
Auch Verleumdung dürfte hier nicht vorliegen, da es das gute Recht des Chefs ist seine Meinung über einen (früheren) Lehrling auf Nachfrage zu sagen.
Sofern der Ex-Chef nicht von sich aus bei potentiellen neuen Ausbildern eine erneute Anstellung durch seine Äußerungen verhindert geht auf dem rein juristischen Weg garnichts.
Es ist teilweise wirklich erschreckend wieviel Un- und Halbwissen unterwegs ist und auch noch einem Hilfesuchenden als Antwort gegeben wird...
@Topic: Über die Handwerkskammer dürfte ebenfalls ein recht schwerer Weg sein, da sich diese gern hinter vermeindlichem Datenschutz, Interessenkonflikt usw. versteckt.
Ich persönlich würde anraten, recht offensiv damit umzugehen, d.h. bei einem Bewerbungsgespräch das bisher gelaufene ganz offen anzusprechen.
Wichtig ist hierbei nur, dass man den Ex-Chef hierbei nicht schlecht macht (verhindert zu einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit eine Anstellung), sondern dass man seinem Gegenüber die Möglichkeit gibt selbst über die Arbeitsleistungen zu entscheiden (via Praktikum bzw. über die sowieso vorhandene Probezeit).
Zitat: Wenn ihr nachweisen könnt, daß er wirklich negativ über ihn mit dem potentiellen neuen Chef gesprochen hat, dann könntet ihr wohl vor das Arbeitsgericht ziehen. Ich denke das entspräche ja einem negativ formulierten Arbeitszeugnis, was nicht zulässig ist. Die Frage ist nur, ob es sich beweisen liesse. Vermutlich aber schon, wenn der potentielle neue Chef als Zeuge vorgeladen würde und somit zur Aussage verpflichtet wäre.
Das sehe ich nicht so.
Was das schriftliche Arbeitszeugnis angeht gilt zwar der Grundsatz des "Wohlwollens", aber auch der Grundsatz der "Wahrheit.
Wenn ich vor der Anstellung eines neuen ANs beim vorherigen Chef anrufe und er mir sagt "XY hat meine Erwartungen meistens erfüllt", ist der Punkt "wohlwollend" erfüllt, dennoch weiß ich, dass ich den neuen AN nicht einstellen werde bzw. nochmal genauer anschaue. Zudem würde es in einem Rechtsstreit auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen, Du darfst nicht glauben, dass man bei einer Aussage auch immer ehrlich ist
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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RickeKast - 62
Anfänger
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Dabei seit 12.2007
6
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Geschrieben am: 07.12.2008 um 16:20 Uhr
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er schreibt in seine Bewerbung, dass er den Grund nicht kennt (was auch der Wahrheit entspricht ) und es gibt ihm ja niemand die Chance ein persönliches Bild von ihm zu machen.
An Verklagen habe ich nie gedacht , denn Aussage gegen Aussage wer ist da wohl im Recht. Wenn der Ex- Chef meint er ist untauglich, dann kann er sogar einer von den besten Schülern sein , dann bekommt er nicht mal die Chance dazu es zu beweisen.
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Lerouxe - 45
Profi
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Dabei seit 09.2008
950
Beiträge
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Geschrieben am: 07.12.2008 um 19:47 Uhr
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Ich würde es nicht nur schriftlich versuchen.
Persönliche Initiativbewerbungen finde ich persönlich immer am besten, sticht aus der Masse heraus und ermöglicht einen guten ersten Eindruck
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sannypless - 45
Profi
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Dabei seit 05.2008
878
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Geschrieben am: 08.12.2008 um 12:04 Uhr
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Zitat von RickeKast: Ich hätte das nie gedacht, daß sowas einem passieren kann. Mein Sohn hatte eine Lehrstelle und war richtig happy. Für ihn war es klar nur Elektrik kommt in Frage. Die Chancen auf dem Markt stehen gut. Er hatte ein paar Angebote und er nahm die Stelle in einem kleinen Betrieb, denn da lernt man mehr.Er trat die Lehrstelle an und kam auch mit dem Gesellen super aus. Mit dem Chef hatte er so gut wie nichts zu tun. 3 Tage vor dem 1. November bekam er aus heiterem Himmel die Kündigung ohne Begründung ( in der Probezeit braucht er keine). An dem gesagten Tag kam der Chef auf die Baustelle und war verärgert weil er eine Steckdose oder Stecker nicht sauber rein gesetzt hat. Nach Feierabend bekam er die Kündigung(es war sonst wirklich nichts !!!!!) und er sagte zu ihm" Ich lasse doch mir nicht meinen Ruf wegen Dir versauen. Der Geselle hat ihn noch verteidigt, doch der Chef ging gar nicht drauf ein. Hab mich dann noch nicht eingemischt . Mein Sohn ging dann das Telefonbuch durch und bekam dann eine Zusage er soll sich bewerben. Dieser Ausbildungsleiter rief dann der Exchef an und bekam darauf eine Absage. Dann habe ich mich eingeschalten und habe bei dem Ausbilder telefonisch gefragt, ob er mir wenigstens den Grund sagen kann. Die bekam ich nicht, weil er nicht über Dritte redet. Mein Sohn steht als Lügner da, weil er gibt an ,den Grund nicht zu kennen. Nun was der Chef sagt, kann ich leider nicht sagen, denn er besitzt nicht den Mut zurückzurufen( geht alles über seine Frau im Büro und die wisse nur ,daß der Chef das Gefühl hat, es interessiert ihn nicht) Momentan ist er noch Gastschüler im Berufskolleg , aber wir wissen nicht ob er bleiben kann(ohne Lehrstellennachweis kommt man dort nicht unter) Und eine Lehrstelle bekommt er nicht , durch das was der Ex-Chef sagt. So kann man einen Jugendlichen auch die Zukunft verbauen, denn keinem glaubt ihm, denn der Chef ist glaubwürdig. Er wird aber kaum jemand sagen, dass er um seinen Ruf sicht sorgt, weil ein Lehrling, der nicht mal 2 Monate in der Lehre ist, die Arbeit nicht nach seinem Geschmack sauber gemacht hat. Was man für seinen Ruf nicht alles machen kann. Cih denke jetzt kommen die Komentare, das gibt es nicht, da muß doch was vorgefallen sein. Es war wirklich nichts und wir sind so machtlos. Von den Lehrern dürfte er dort bleiben . Geht ein jugentlicher freiwillig weiter auf die Schule wenn er nicht muß und es ihn nicht interessiert ?
das ist hart.
aber da würd ich sagen.
auferstanden aus den ruinen
versuchen eine neue lehrstelle zu finden , evlt. mit einem neuen lehrstellenchef offen zu reden.
sagt sich jetzt so einfach aber mehr wird hier auch nicht geholfen werden.
wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*
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