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Frage zu einer Überweisung

Pad_B - 35
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 15:22 Uhr
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Zitat von teacher-1: Zitat von Silencio: Zitat von ozelotta: In deinem Alter ist man nur bedingt geschäftsfähig.
d.h.: Du darfst Geldgeschäfte nur mit kleinen Beträgen abschließen. Les mal im Internet, was du über den Taschengeldparagraphen findest.
Da ein Bankangestellter nicht weiß, wie hoch dein Taschengeld ist, liegt es an ihm, ob er deine Überweisung annimmt oder nicht.
Aber eigentlich solltest du zu deinen Eltern so viel Vertrauen haben, um mit ihnen zu reden. Wenn du eine unterschriebene Erlaubnis von einem Elternteil hast, gibt es in der Bank sicher kein Problem.
Als Banker weiß man ja, dass die Eltern zum Girokonto zugestimmt haben müssen. außerdem wird angenommen, dass das Geld auf dem Girokonto das Taschengeld ist und alles andere auf ein Sparkonto dann geht. Somit fällt das Geld auf dem Girokonto unter den Taschengeldparagraph. Die Überweisung wird nicht kontrolliert, da das heutzutage maschienell eingelesen wird und dabei nicht das Alter geprüft wird! Also: Es gibt keine Probleme wenn du das überweist! Du dürfest sogar schon OnlineBanking machen!
Das stimmt soweit, aber ich bin so informiert, dass das Ganze dann wieder rückgängig gemacht werden muss, wenn die Eltern auf einmal sagen, dass sie das nicht wünschen, wenn die Transaktion z.B. für einen Kauf verwendet wird.
sofern der Kauf unter den "Taschengeldparagraphen" fällt nicht da bei diesem Fall die Mittel entweder von den Eltern selbst kommen oder eben in Form von Geschenken von diesen genehmigt wurden. Also entfällt die erforderliche Zustimmung... und wie gesagt das Geld auf einem Girokonto kommt im Normalfall von den Eltern oder eben durch einen Nebenjob den die Eltern auch genehmigt haben.
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teacher-1
Champion
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 15:32 Uhr
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Zitat von Pad_B:
sofern der Kauf unter den "Taschengeldparagraphen" fällt nicht da bei diesem Fall die Mittel entweder von den Eltern selbst kommen oder eben in Form von Geschenken von diesen genehmigt wurden. Also entfällt die erforderliche Zustimmung... und wie gesagt das Geld auf einem Girokonto kommt im Normalfall von den Eltern oder eben durch einen Nebenjob den die Eltern auch genehmigt haben.
Hm, ich will nicht in Zweifel ziehen, was Du sagst, weil ich es eben nicht genau weiß, aber dennoch frage ich nochmals: Bist Du Dir wirklich sicher? Ich habe im Fernsehen einmal einen Fall gesehen, wo ein 16-Jähriger von seinem ersparten Geld eine Stereoanlage gekauft hat, die nicht ganz billig war (den Preis weiß ich nicht mehr). Die Eltern wollten das nicht und das Geschäft musste die Anlage zurücknehmen und es wurde dies in der Sendung dann eben mit der herrschenden Rechtslage begründet, wonach Minderjährige nicht voll geschäftsfähig sind und Rechtsgeschäfte eben nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten tätigen können. Aber vielleicht hat sich ja auch die Rechtslage seitdem geändert, das könnte ja sein.
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Pad_B - 35
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Dabei seit 10.2005
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 16:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.05.2008 um 16:54 Uhr
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Zitat von teacher-1: Zitat von Pad_B:
sofern der Kauf unter den "Taschengeldparagraphen" fällt nicht da bei diesem Fall die Mittel entweder von den Eltern selbst kommen oder eben in Form von Geschenken von diesen genehmigt wurden. Also entfällt die erforderliche Zustimmung... und wie gesagt das Geld auf einem Girokonto kommt im Normalfall von den Eltern oder eben durch einen Nebenjob den die Eltern auch genehmigt haben.
Hm, ich will nicht in Zweifel ziehen, was Du sagst, weil ich es eben nicht genau weiß, aber dennoch frage ich nochmals: Bist Du Dir wirklich sicher? Ich habe im Fernsehen einmal einen Fall gesehen, wo ein 16-Jähriger von seinem ersparten Geld eine Stereoanlage gekauft hat, die nicht ganz billig war (den Preis weiß ich nicht mehr). Die Eltern wollten das nicht und das Geschäft musste die Anlage zurücknehmen und es wurde dies in der Sendung dann eben mit der herrschenden Rechtslage begründet, wonach Minderjährige nicht voll geschäftsfähig sind und Rechtsgeschäfte eben nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten tätigen können. Aber vielleicht hat sich ja auch die Rechtslage seitdem geändert, das könnte ja sein.
im Gesetz steht:
§ 110 BGB Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
d.h. sofern das Geld auf dem Girokonto von den Eltern selbst bzw. von dritten mit Genehmigung stammt ist der Vertragsabschluss voll wirksam... (das ist gleichbedeutend mit der ausdrücklichen Genehmigung der Eltern) ist dem nicht so ist er "schwebend Wirksam" und muss bei wiederauf der Eltern Rückgängig gemacht werden.
Was genau bei deinem Beispiel der Fall war weiss ich nicht vlt. kam das Geld in diesem Fall eben nicht von den Eltern bzw. er hatte das Geld ohne Genehmigung erhalten...
Da es beim "Taschengeldparagraphen" kein Limit gibt muss der Einzelfall entscheiden.
//edit:
Bei einer teuren Sache wie z.B. der Stereoanlage stellt sich eben das Problem "Taschengeld" zu interpretieren.
Die einen bekommen viel Taschengeld die anderen eben weniger...
Und wie das mit erspartem geregelt ist weiss ich auch nicht genau...
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teacher-1
Champion
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Dabei seit 02.2007
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 18:54 Uhr
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Vielen Dank für den Gesetzesauszug, das ist interessant und ich kannte es eben nicht.
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ZidaneTribal - 31
Halbprofi
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Dabei seit 02.2007
168
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 20:27 Uhr
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Warren Buffet hat jau auch mit elf seine erste Aktie erworben.
Wer Rechtschreibefehler findet darf sie behalten
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