Wischmopp28 - 33
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 21:07 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.05.2008 um 21:08 Uhr
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Hab mal ne Frage:
allso ich möchte 25€ überweisen, klassisch mit einem Überweisungsschein. Ich bin 15 jahre alt darf ich das selber machen oder brauche ich eine Erlaubnis von meinen Eltern?
Ich habe ein eigenes Girokonto und ich möchte es vom Girokonto abbuchen.
Brot kann schimmeln, was kannst Du?
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Domske
Experte
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 21:09 Uhr
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soso 15 komischer weiße steht da links 16 mhhhhh
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Wischmopp28 - 33
Champion
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 21:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.05.2008 um 21:12 Uhr
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Zitat von Domske: soso 15  komischer weiße steht da links 16  mhhhhh
ja ja werd ja in 3 tagen 16. So hab´s geändert.
Brot kann schimmeln, was kannst Du?
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Aeragon - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 21:14 Uhr
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wja darfst du sleber machen auser deine eltern haben mehr als ne normale erziehungsvollmacht über dein konto
Allein das Zögern ist human
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FaBi_14 - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 21:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 25.05.2008 um 21:14 Uhr
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ja normalerweise müsste des au ohne eltern gehen!!
also so isch es bei mir zumindest!!
edit:scheiße, war zu langsam!!
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PhilCool - 34
Profi
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 21:17 Uhr
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Zitat von Wischmopp28: Hab mal ne Frage:
allso ich möchte 25€ überweisen, klassisch mit einem Überweisungsschein. Ich bin 15 jahre alt darf ich das selber machen oder brauche ich eine Erlaubnis von meinen Eltern?
Ich habe ein eigenes Girokonto und ich möchte es vom Girokonto abbuchen.
darfst du alleine machen kleiner
hubschraubbär
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Pyro-man - 42
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 21:23 Uhr
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Das geht mit sicherheit. Hab nämlich mit 14 Jahren schon bei Conrad Elektronik bestellt und selbst bezahlt. Jaja, die gute alte Zeit
- - - - - - - - - - ENDE - - - - - - - - - - -
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leyla_87 - 38
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 21:27 Uhr
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Du darst zwar selbst überweisen aber du darfst eigentlich noch keine Rechtsgeschäfte selbständig abschließen ohne die Genehmigung bzw die Erlaubnis der Eltern!
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Fntsy - 34
Champion
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 22:20 Uhr
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du kannst mir die 25euro auch einfach so geben..wozu denn der ganze stress....?
Ich hab nix gegen Nazis ... jedenfalls nix wirksames !
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-rafi-
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 22:33 Uhr
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Zitat von leyla_87: Du darst zwar selbst überweisen aber du darfst eigentlich noch keine Rechtsgeschäfte selbständig abschließen ohne die Genehmigung bzw die Erlaubnis der Eltern!
sicher darf er das....
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saywhat - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 22:37 Uhr
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Zitat von -rafi-: Zitat von leyla_87: Du darst zwar selbst überweisen aber du darfst eigentlich noch keine Rechtsgeschäfte selbständig abschließen ohne die Genehmigung bzw die Erlaubnis der Eltern!
sicher darf er das....
gibts da nicht so ne taschengeldklausel? bis zu nem bestimmten betrag darf er damit tun "was er will"?
Um 2000 extra TU-Poinst zu bekommen, jetz Alt+F4 drücken!
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ozelotta - 62
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Geschrieben am: 25.05.2008 um 22:39 Uhr
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In deinem Alter ist man nur bedingt geschäftsfähig.
d.h.: Du darfst Geldgeschäfte nur mit kleinen Beträgen abschließen. Les mal im Internet, was du über den Taschengeldparagraphen findest.
Da ein Bankangestellter nicht weiß, wie hoch dein Taschengeld ist, liegt es an ihm, ob er deine Überweisung annimmt oder nicht.
Aber eigentlich solltest du zu deinen Eltern so viel Vertrauen haben, um mit ihnen zu reden. Wenn du eine unterschriebene Erlaubnis von einem Elternteil hast, gibt es in der Bank sicher kein Problem.
Mach erst d´Gosch uff, wenns Hira a isch!
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Silencio - 39
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 06:35 Uhr
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Zitat von ozelotta: In deinem Alter ist man nur bedingt geschäftsfähig.
d.h.: Du darfst Geldgeschäfte nur mit kleinen Beträgen abschließen. Les mal im Internet, was du über den Taschengeldparagraphen findest.
Da ein Bankangestellter nicht weiß, wie hoch dein Taschengeld ist, liegt es an ihm, ob er deine Überweisung annimmt oder nicht.
Aber eigentlich solltest du zu deinen Eltern so viel Vertrauen haben, um mit ihnen zu reden. Wenn du eine unterschriebene Erlaubnis von einem Elternteil hast, gibt es in der Bank sicher kein Problem.
Als Banker weiß man ja, dass die Eltern zum Girokonto zugestimmt haben müssen. außerdem wird angenommen, dass das Geld auf dem Girokonto das Taschengeld ist und alles andere auf ein Sparkonto dann geht. Somit fällt das Geld auf dem Girokonto unter den Taschengeldparagraph. Die Überweisung wird nicht kontrolliert, da das heutzutage maschienell eingelesen wird und dabei nicht das Alter geprüft wird! Also: Es gibt keine Probleme wenn du das überweist! Du dürfest sogar schon OnlineBanking machen!
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DjKoma - 39
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 06:46 Uhr
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Zitat von -rafi-: Zitat von leyla_87: Du darst zwar selbst überweisen aber du darfst eigentlich noch keine Rechtsgeschäfte selbständig abschließen ohne die Genehmigung bzw die Erlaubnis der Eltern!
sicher darf er das....
Der Kaufvertrag dürfte allerdings nur schwebend wirksam sein. Wenn deine Eltern mit dem was du kaufst nicht einverstanden sind, können sie es zurück geben.
Why is 6 afraid of 7? Because 7 8 9!
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Pad_B - 35
Champion
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 15:15 Uhr
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Diese Jugendgirokonten sind dazu da um das Taschengeld einfacher zu verwalten.
D.h. laut §110 darfst du eine Überweisung tätigen auch ohne die Zustimmung deiner Eltern (sofern sie die auf dem Girokonto zur Verfügung stehenden Mittel genehmigt haben) wovon man doch hoffentlich ausgehen kann
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teacher-1
Champion
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Geschrieben am: 26.05.2008 um 15:18 Uhr
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Zitat von Silencio: Zitat von ozelotta: In deinem Alter ist man nur bedingt geschäftsfähig.
d.h.: Du darfst Geldgeschäfte nur mit kleinen Beträgen abschließen. Les mal im Internet, was du über den Taschengeldparagraphen findest.
Da ein Bankangestellter nicht weiß, wie hoch dein Taschengeld ist, liegt es an ihm, ob er deine Überweisung annimmt oder nicht.
Aber eigentlich solltest du zu deinen Eltern so viel Vertrauen haben, um mit ihnen zu reden. Wenn du eine unterschriebene Erlaubnis von einem Elternteil hast, gibt es in der Bank sicher kein Problem.
Als Banker weiß man ja, dass die Eltern zum Girokonto zugestimmt haben müssen. außerdem wird angenommen, dass das Geld auf dem Girokonto das Taschengeld ist und alles andere auf ein Sparkonto dann geht. Somit fällt das Geld auf dem Girokonto unter den Taschengeldparagraph. Die Überweisung wird nicht kontrolliert, da das heutzutage maschienell eingelesen wird und dabei nicht das Alter geprüft wird! Also: Es gibt keine Probleme wenn du das überweist! Du dürfest sogar schon OnlineBanking machen!
Das stimmt soweit, aber ich bin so informiert, dass das Ganze dann wieder rückgängig gemacht werden muss, wenn die Eltern auf einmal sagen, dass sie das nicht wünschen, wenn die Transaktion z.B. für einen Kauf verwendet wird.
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