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niemals einen kassenbon liegen lassen..

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hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:12 Uhr

Zitat von nuclearghost:

Zitat von hipi:

Zitat von nuclearghost:

wieso verwirrt, wie gesagt so wie ich weiß, ist ein kassenbon ein beweis für den rechtmäßigen eigentümer, ob das stimmt kann ich natürlich auch cniht genau sagen, dafür sind ja foren da, damit man sich drüber unterhält
naja und zum notar braucht man auch nciht gehen, was machst wenn der korb dann unterwegs geklaut wird? :-D
aber ein beweis ist der zettel trotzdem, weil wenn du was kaufst und dann kommt ein security man zu dir und fragt ob du das gekauft hast und du hast keinen kassenzettel dann siehts schlecht für dich aus,somit ist der bon auch ein beweis über den eigentümer, aber vieles ist strittig und nur in der theorie uzu verwirklichen


DUmmes Arschgelaber, er muss beweisen das du es geklaut hast nicht du das du es nicht geklaut hast!


hat er ja im sinne wenn du die ware in der hand hältst und keinen beweis hast dass du es bezhalt hast



Was ist den das für ein BEweis?
Ein BEweis ist ne Videoaufnacme wie dus einsteckst und dann den LAden verläöst aber nicht das du mit was den LAden verläst was du auch schon davor dabei gehabt ahebn kannst!

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nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:12 Uhr

Zitat von BoeserGolf:

Bullshit....

Egal ob ihr den liegen lasst oder ned. Rein rechtlich gesehn is es immernoch diebstahl.
Egal ob sie die ware klaut oder nur den Bon und somit auch die ware. Es ist DIEBSTAHL.
das ist wei mit nem auto. Der der den FahrzeugBRIEF (nicht Schein) besitzt, ist der EIGENTÜMEr des wagens. Aber wenn man durch Diebstahl an den Fahrzeugbrief kommt, ist es verboten.
Fakt!

Da kann man auch ned sagen: So jetzt is es einfach meins....


da hast recht, blos ists dann wieder blöd wenn einem der fahrzeugbrief geklaut wird , das man es wieder beweisen muss dass er gestohlen wurde, ahhhhhhhh gesetze können so kompliziert sein :-(
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:13 Uhr

Zitat von nuclearghost:

Zitat von hipi:

Ein KAssenbon ist kein Beweis!
Weil jeder das gleiche kaufen kann und dann einen idetischen KAssenbon hat!


und was ist dann ein beweis über den rechtsmäßogen eigentümer?


WIe gesagt kannst zum Notar gehen und es mit ner Eigentumsnummer versehen lassen und dir ne Besitzurkunde ausstellen lassen, find ich aber lächerlich bei ner Leberwurst ^^

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nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:14 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.01.2008 um 16:14 Uhr

Zitat von hipi:

Zitat von nuclearghost:

Zitat von hipi:

Ein KAssenbon ist kein Beweis!
Weil jeder das gleiche kaufen kann und dann einen idetischen KAssenbon hat!


und was ist dann ein beweis über den rechtsmäßogen eigentümer?


WIe gesagt kannst zum Notar gehen und es mit ner Eigentumsnummer versehen lassen und dir ne Besitzurkunde ausstellen lassen, find ich aber lächerlich bei ner Leberwurst ^^


ja weil wohl die urkunde nen größeren wert hätte als das würstchen :-D
die hab ich aufgegessen bevor ich beim notar bin ^^
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:14 Uhr

Zitat von nuclearghost:

Zitat von BoeserGolf:

Bullshit....

Egal ob ihr den liegen lasst oder ned. Rein rechtlich gesehn is es immernoch diebstahl.
Egal ob sie die ware klaut oder nur den Bon und somit auch die ware. Es ist DIEBSTAHL.
das ist wei mit nem auto. Der der den FahrzeugBRIEF (nicht Schein) besitzt, ist der EIGENTÜMEr des wagens. Aber wenn man durch Diebstahl an den Fahrzeugbrief kommt, ist es verboten.
Fakt!

Da kann man auch ned sagen: So jetzt is es einfach meins....


da hast recht, blos ists dann wieder blöd wenn einem der fahrzeugbrief geklaut wird , das man es wieder beweisen muss dass er gestohlen wurde, ahhhhhhhh gesetze können so kompliziert sein :-(


Das ist auch nicht so schwer, du hast nen einbruch gemeldet, das FAhrzeug ist auf dich angemeldet und nicht von dir amgemeldet worden, er hat kein KAufvertrag, zwar keine BEweise aber zahlreiche Indizien!

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spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:15 Uhr

Zitat von BoeserGolf:

[...]das ist wei mit nem auto. Der der den FahrzeugBRIEF (nicht Schein) besitzt, ist der EIGENTÜMEr des wagens.[...]

um es in deinen worten zu sagen: "bullshit". das ist ein weiterer mythos, der nicht wahr ist. durch den besitz des fahrzeugbriefes ist noch lange nicht das eigentum am fahrzeug nachgewiesen. es ist lediglich ein anhalt (was für den kassenbon aber nicht zutrifft).
nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:16 Uhr

Zitat von hipi:

Zitat von nuclearghost:

Zitat von BoeserGolf:

Bullshit....

Egal ob ihr den liegen lasst oder ned. Rein rechtlich gesehn is es immernoch diebstahl.
Egal ob sie die ware klaut oder nur den Bon und somit auch die ware. Es ist DIEBSTAHL.
das ist wei mit nem auto. Der der den FahrzeugBRIEF (nicht Schein) besitzt, ist der EIGENTÜMEr des wagens. Aber wenn man durch Diebstahl an den Fahrzeugbrief kommt, ist es verboten.
Fakt!

Da kann man auch ned sagen: So jetzt is es einfach meins....


da hast recht, blos ists dann wieder blöd wenn einem der fahrzeugbrief geklaut wird , das man es wieder beweisen muss dass er gestohlen wurde, ahhhhhhhh gesetze können so kompliziert sein :-(


Das ist auch nicht so schwer, du hast nen einbruch gemeldet, das FAhrzeug ist auf dich angemeldet und nicht von dir amgemeldet worden, er hat kein KAufvertrag, zwar keine BEweise aber zahlreiche Indizien!


stimmt hast recht, also es wäre zwar wieder ne strittige angelegenheit vorm gericht, aber der rechtsmäßige eigentümer dürfte da glück haben
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:16 Uhr

Zitat von nuclearghost:


ja weil wohl die urkunde nen größeren wert hätte als das würstchen :-D
die hab ich aufgegessen bevor ich beim notar bin ^^


Und genau deswegn, brauchst du keine Beweis dafür das dir die Wurst gehört die du gekauft hast!
Wen dir was geklaut wird dann musst du püber augenzeugen oder viedeo aufnahem beweisen das es so ist und nicht über nen schwulen KAssenbon. Schlag dir das mal wiedre aus dem Kopf

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nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:19 Uhr

aber angenommen die susi kauft in nem tante emma laden um die ecke ein, keine kameras keine zeugen, sie packt ein und ne andere kommt 5 min später und behauptet die ware gehöre ihr. was wäre dann? vors gericht und dann in zweifel für die susi und sie darf die ware behalten?
ist jetzt n bissle krass formuliert weil keiner vors gericht geht wegen 3 tüten milch und ner leber wurst aber wenns hart auf hart kommen würde was wäre dann?
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:20 Uhr

Zitat von nuclearghost:

aber angenommen die susi kauft in nem tante emma laden um die ecke ein, keine kameras keine zeugen, sie packt ein und ne andere kommt 5 min später und behauptet die ware gehöre ihr. was wäre dann? vors gericht und dann in zweifel für die susi und sie darf die ware behalten?
ist jetzt n bissle krass formuliert weil keiner vors gericht geht wegen 3 tüten milch und ner leber wurst aber wenns hart auf hart kommen würde was wäre dann?


Wie sie behauptet es gehöre ihr? Sie behauptet SUsi hätte es gestohlen?
Dann muss sie das Beweisen! Im ZWeifel für den angeklagten!

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spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:22 Uhr

Zitat von nuclearghost:

aber angenommen die susi kauft in nem tante emma laden um die ecke ein, keine kameras keine zeugen, sie packt ein und ne andere kommt 5 min später und behauptet die ware gehöre ihr. was wäre dann? vors gericht und dann in zweifel für die susi und sie darf die ware behalten?
ist jetzt n bissle krass formuliert weil keiner vors gericht geht wegen 3 tüten milch und ner leber wurst aber wenns hart auf hart kommen würde was wäre dann?

siehe mein beitrag auf der 2ten seite. kurze zusammenfassung, da dieses thema sehr komplex ist:
1. es gilt die eigentumsvermutung für die susi, da sie besitzerin ist.
2. ferner kommt es zur beweislastumkehr: es liegt an "ne andere", ihr eigentum an der sache zu beweisen. (vergleiche "in dubio pro reo"-grundsatz im strafrecht)
nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:23 Uhr

ok da geb ich dir recht. ich glaub dann hätten wirs endlich geklärt :-D
in gesetzen muss man erstmal komplett durchblicken können, ist ja kein wunder dass man das bei uns studeiren muss um anwalt zu werden
toph
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
873 Beiträge

Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:25 Uhr

Zitat von nuclearghost:

ok da geb ich dir recht. ich glaub dann hätten wirs endlich geklärt :-D
in gesetzen muss man erstmal komplett durchblicken können, ist ja kein wunder dass man das bei uns studeiren muss um anwalt zu werden


Wieso bei uns...das ist überall so..

fear always springs from ignorance.

Klabauterman
Profi (offline)

Dabei seit 09.2004
546 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:26 Uhr

heftig, in einzelfällen kann des gut sein. aber is wohl kein regelfall.......

ichfreumichjedenfallswirdallerhöchs tezeitcabriohabichheuteausgepacktlä uftnochmorgen14uhrinhoferbevor

nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:28 Uhr
Zuletzt editiert am: 13.01.2008 um 16:28 Uhr

Zitat von toph:

Zitat von nuclearghost:

ok da geb ich dir recht. ich glaub dann hätten wirs endlich geklärt :-D
in gesetzen muss man erstmal komplett durchblicken können, ist ja kein wunder dass man das bei uns studeiren muss um anwalt zu werden


Wieso bei uns...das ist überall so..


naja bei uns wird mehr geredet als wo anders, siehe beispielsweise die türkei, eh die verhandeln und reden da wird man erst eingesperrt für fast n jahr auch ohne irgendwelche beweise, siehe fall marko
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