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niemals einen kassenbon liegen lassen..

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nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 15:55 Uhr

ein kassenbon ist ein beweis, dass die ware dein eigentum ist, und wenn nunmal jemand anders den zettel hat, dann wäre das möglich, das s dreißt wäre mit nem einkaufszette,l draußen zu stehen und zu warten, dass ist klar komisch, aber in der theorie stimmt das
spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 15:58 Uhr

Zitat von nuclearghost:

ein kassenbon ist ein beweis, dass die ware dein eigentum ist, und wenn nunmal jemand anders den zettel hat, dann wäre das möglich, das s dreißt wäre mit nem einkaufszette,l draußen zu stehen und zu warten, dass ist klar komisch, aber in der theorie stimmt das

ich muss dich enttäuschen - "in der [juristischen] theorie" stellt ein kassenbon noch lange keinen 'beweis über das eigentum an sachen' dar.
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:00 Uhr

Zitat von spectre:

Zitat von nuclearghost:

ein kassenbon ist ein beweis, dass die ware dein eigentum ist, und wenn nunmal jemand anders den zettel hat, dann wäre das möglich, das s dreißt wäre mit nem einkaufszette,l draußen zu stehen und zu warten, dass ist klar komisch, aber in der theorie stimmt das

ich muss dich enttäuschen - "in der [juristischen] theorie" stellt ein kassenbon noch lange keinen 'beweis über das eigentum an sachen' dar.


ok, was wäre dann beweiss?^^ und theorie und praxis ist ab und zu tag und nacht xD

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:00 Uhr

und was ist deiner meinung ein beweis für den eigentum der ware und nicht nur über den besitz`?
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:02 Uhr

Zitat von nuclearghost:

ein kassenbon ist ein beweis, dass die ware dein eigentum ist, und wenn nunmal jemand anders den zettel hat, dann wäre das möglich, das s dreißt wäre mit nem einkaufszette,l draußen zu stehen und zu warten, dass ist klar komisch, aber in der theorie stimmt das


KLAr und wenn im REstaurant neben die einer Spaghettoi besttelt und du hast deine schon bezahlt dann gehst miot deim KAssenbon rüber. HEy das sind meine. ^^
DEnkst dui schon drüber nach was du schreibst?

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hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:04 Uhr

Zitat von nuclearghost:

und was ist deiner meinung ein beweis für den eigentum der ware und nicht nur über den besitz`?


Bist du verwirrt, kannst ja immer mit deinem ganzen Einkauf zum Notar rennen und dir besitzurkunden ausstellen lassen, dann mjusst aber auch alles einzeln mit ner einzigartigen Nummer markieren lassen^^

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nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:06 Uhr

wieso verwirrt, wie gesagt so wie ich weiß, ist ein kassenbon ein beweis für den rechtmäßigen eigentümer, ob das stimmt kann ich natürlich auch cniht genau sagen, dafür sind ja foren da, damit man sich drüber unterhält
naja und zum notar braucht man auch nciht gehen, was machst wenn der korb dann unterwegs geklaut wird? :-D
aber ein beweis ist der zettel trotzdem, weil wenn du was kaufst und dann kommt ein security man zu dir und fragt ob du das gekauft hast und du hast keinen kassenzettel dann siehts schlecht für dich aus,somit ist der bon auch ein beweis über den eigentümer, aber vieles ist strittig und nur in der theorie uzu verwirklichen
spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:07 Uhr

wollt ihr das nun aus theoretisch-juristischer sicht erklärt haben? etwas, worüber man im zivilrecht ewigkeiten studieren kann? :P stichworte, wie eigentumsvermutung (§ 1006 BGB ["Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei."]) und beweislastumkehr bilden die basis für eine vertiefende diskussion darüber, die für den thread wohl nicht notwendig ist :P
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:08 Uhr

Zitat von nuclearghost:

wieso verwirrt, wie gesagt so wie ich weiß, ist ein kassenbon ein beweis für den rechtmäßigen eigentümer, ob das stimmt kann ich natürlich auch cniht genau sagen, dafür sind ja foren da, damit man sich drüber unterhält
naja und zum notar braucht man auch nciht gehen, was machst wenn der korb dann unterwegs geklaut wird? :-D
aber ein beweis ist der zettel trotzdem, weil wenn du was kaufst und dann kommt ein security man zu dir und fragt ob du das gekauft hast und du hast keinen kassenzettel dann siehts schlecht für dich aus,somit ist der bon auch ein beweis über den eigentümer, aber vieles ist strittig und nur in der theorie uzu verwirklichen


DUmmes Arschgelaber, er muss beweisen das du es geklaut hast nicht du das du es nicht geklaut hast!

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nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:09 Uhr

ja aber grad in dem beispiel oben, ist es jetzt fraglcih, ob das so einfach geht, dass eine 2. person behaupten kann, die ware gehöre ihr?
nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:09 Uhr

Zitat von hipi:

Zitat von nuclearghost:

wieso verwirrt, wie gesagt so wie ich weiß, ist ein kassenbon ein beweis für den rechtmäßigen eigentümer, ob das stimmt kann ich natürlich auch cniht genau sagen, dafür sind ja foren da, damit man sich drüber unterhält
naja und zum notar braucht man auch nciht gehen, was machst wenn der korb dann unterwegs geklaut wird? :-D
aber ein beweis ist der zettel trotzdem, weil wenn du was kaufst und dann kommt ein security man zu dir und fragt ob du das gekauft hast und du hast keinen kassenzettel dann siehts schlecht für dich aus,somit ist der bon auch ein beweis über den eigentümer, aber vieles ist strittig und nur in der theorie uzu verwirklichen


DUmmes Arschgelaber, er muss beweisen das du es geklaut hast nicht du das du es nicht geklaut hast!


hat er ja im sinne wenn du die ware in der hand hältst und keinen beweis hast dass du es bezhalt hast
spectre - 41
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2003
181 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:10 Uhr

Zitat von nuclearghost:

wieso verwirrt, wie gesagt so wie ich weiß, ist ein kassenbon ein beweis für den rechtmäßigen eigentümer, ob das stimmt kann ich natürlich auch cniht genau sagen, dafür sind ja foren da, damit man sich drüber unterhält
naja und zum notar braucht man auch nciht gehen, was machst wenn der korb dann unterwegs geklaut wird? :-D
aber ein beweis ist der zettel trotzdem, weil wenn du was kaufst und dann kommt ein security man zu dir und fragt ob du das gekauft hast und du hast keinen kassenzettel dann siehts schlecht für dich aus,somit ist der bon auch ein beweis über den eigentümer, aber vieles ist strittig und nur in der theorie uzu verwirklichen

entschuldige, aber das ist ein mythos, der in keinster weise auch nur ansatzweise einen funken wahrheit enthält. ein kassenbon ist -kein- beweis für den eigentum, nicht mal anhaltsweise.
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:10 Uhr

Ein KAssenbon ist kein Beweis!
Weil jeder das gleiche kaufen kann und dann einen idetischen KAssenbon hat!

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BoeserGolf - 41
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2006
63 Beiträge

Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:10 Uhr

Bullshit....

Egal ob ihr den liegen lasst oder ned. Rein rechtlich gesehn is es immernoch diebstahl.
Egal ob sie die ware klaut oder nur den Bon und somit auch die ware. Es ist DIEBSTAHL.
das ist wei mit nem auto. Der der den FahrzeugBRIEF (nicht Schein) besitzt, ist der EIGENTÜMEr des wagens. Aber wenn man durch Diebstahl an den Fahrzeugbrief kommt, ist es verboten.
Fakt!

Da kann man auch ned sagen: So jetzt is es einfach meins....

So is es halt!

nuclearghost - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 01.2006
52 Beiträge
Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:10 Uhr

Zitat von hipi:

Ein KAssenbon ist kein Beweis!
Weil jeder das gleiche kaufen kann und dann einen idetischen KAssenbon hat!


und was ist dann ein beweis über den rechtsmäßogen eigentümer?
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