nuclearghost - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 15:55 Uhr
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ein kassenbon ist ein beweis, dass die ware dein eigentum ist, und wenn nunmal jemand anders den zettel hat, dann wäre das möglich, das s dreißt wäre mit nem einkaufszette,l draußen zu stehen und zu warten, dass ist klar komisch, aber in der theorie stimmt das
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spectre - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 15:58 Uhr
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Zitat von nuclearghost: ein kassenbon ist ein beweis, dass die ware dein eigentum ist, und wenn nunmal jemand anders den zettel hat, dann wäre das möglich, das s dreißt wäre mit nem einkaufszette,l draußen zu stehen und zu warten, dass ist klar komisch, aber in der theorie stimmt das
ich muss dich enttäuschen - "in der [juristischen] theorie" stellt ein kassenbon noch lange keinen 'beweis über das eigentum an sachen' dar.
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Der666Diablo
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:00 Uhr
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Zitat von spectre: Zitat von nuclearghost: ein kassenbon ist ein beweis, dass die ware dein eigentum ist, und wenn nunmal jemand anders den zettel hat, dann wäre das möglich, das s dreißt wäre mit nem einkaufszette,l draußen zu stehen und zu warten, dass ist klar komisch, aber in der theorie stimmt das
ich muss dich enttäuschen - "in der [juristischen] theorie" stellt ein kassenbon noch lange keinen 'beweis über das eigentum an sachen' dar.
ok, was wäre dann beweiss?^^ und theorie und praxis ist ab und zu tag und nacht xD
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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nuclearghost - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:00 Uhr
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und was ist deiner meinung ein beweis für den eigentum der ware und nicht nur über den besitz`?
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hipi - 38
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:02 Uhr
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Zitat von nuclearghost: ein kassenbon ist ein beweis, dass die ware dein eigentum ist, und wenn nunmal jemand anders den zettel hat, dann wäre das möglich, das s dreißt wäre mit nem einkaufszette,l draußen zu stehen und zu warten, dass ist klar komisch, aber in der theorie stimmt das
KLAr und wenn im REstaurant neben die einer Spaghettoi besttelt und du hast deine schon bezahlt dann gehst miot deim KAssenbon rüber. HEy das sind meine. ^^
DEnkst dui schon drüber nach was du schreibst?
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hipi - 38
Champion
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:04 Uhr
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Zitat von nuclearghost: und was ist deiner meinung ein beweis für den eigentum der ware und nicht nur über den besitz`?
Bist du verwirrt, kannst ja immer mit deinem ganzen Einkauf zum Notar rennen und dir besitzurkunden ausstellen lassen, dann mjusst aber auch alles einzeln mit ner einzigartigen Nummer markieren lassen^^
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nuclearghost - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:06 Uhr
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wieso verwirrt, wie gesagt so wie ich weiß, ist ein kassenbon ein beweis für den rechtmäßigen eigentümer, ob das stimmt kann ich natürlich auch cniht genau sagen, dafür sind ja foren da, damit man sich drüber unterhält
naja und zum notar braucht man auch nciht gehen, was machst wenn der korb dann unterwegs geklaut wird? 
aber ein beweis ist der zettel trotzdem, weil wenn du was kaufst und dann kommt ein security man zu dir und fragt ob du das gekauft hast und du hast keinen kassenzettel dann siehts schlecht für dich aus,somit ist der bon auch ein beweis über den eigentümer, aber vieles ist strittig und nur in der theorie uzu verwirklichen
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spectre - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:07 Uhr
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wollt ihr das nun aus theoretisch-juristischer sicht erklärt haben? etwas, worüber man im zivilrecht ewigkeiten studieren kann? :P stichworte, wie eigentumsvermutung (§ 1006 BGB ["Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei."]) und beweislastumkehr bilden die basis für eine vertiefende diskussion darüber, die für den thread wohl nicht notwendig ist :P
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hipi - 38
Champion
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:08 Uhr
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Zitat von nuclearghost: wieso verwirrt, wie gesagt so wie ich weiß, ist ein kassenbon ein beweis für den rechtmäßigen eigentümer, ob das stimmt kann ich natürlich auch cniht genau sagen, dafür sind ja foren da, damit man sich drüber unterhält
naja und zum notar braucht man auch nciht gehen, was machst wenn der korb dann unterwegs geklaut wird? 
aber ein beweis ist der zettel trotzdem, weil wenn du was kaufst und dann kommt ein security man zu dir und fragt ob du das gekauft hast und du hast keinen kassenzettel dann siehts schlecht für dich aus,somit ist der bon auch ein beweis über den eigentümer, aber vieles ist strittig und nur in der theorie uzu verwirklichen
DUmmes Arschgelaber, er muss beweisen das du es geklaut hast nicht du das du es nicht geklaut hast!
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nuclearghost - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:09 Uhr
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ja aber grad in dem beispiel oben, ist es jetzt fraglcih, ob das so einfach geht, dass eine 2. person behaupten kann, die ware gehöre ihr?
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nuclearghost - 35
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:09 Uhr
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Zitat von hipi: Zitat von nuclearghost: wieso verwirrt, wie gesagt so wie ich weiß, ist ein kassenbon ein beweis für den rechtmäßigen eigentümer, ob das stimmt kann ich natürlich auch cniht genau sagen, dafür sind ja foren da, damit man sich drüber unterhält
naja und zum notar braucht man auch nciht gehen, was machst wenn der korb dann unterwegs geklaut wird? 
aber ein beweis ist der zettel trotzdem, weil wenn du was kaufst und dann kommt ein security man zu dir und fragt ob du das gekauft hast und du hast keinen kassenzettel dann siehts schlecht für dich aus,somit ist der bon auch ein beweis über den eigentümer, aber vieles ist strittig und nur in der theorie uzu verwirklichen
DUmmes Arschgelaber, er muss beweisen das du es geklaut hast nicht du das du es nicht geklaut hast!
hat er ja im sinne wenn du die ware in der hand hältst und keinen beweis hast dass du es bezhalt hast
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spectre - 41
Halbprofi
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:10 Uhr
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Zitat von nuclearghost: wieso verwirrt, wie gesagt so wie ich weiß, ist ein kassenbon ein beweis für den rechtmäßigen eigentümer, ob das stimmt kann ich natürlich auch cniht genau sagen, dafür sind ja foren da, damit man sich drüber unterhält
naja und zum notar braucht man auch nciht gehen, was machst wenn der korb dann unterwegs geklaut wird? 
aber ein beweis ist der zettel trotzdem, weil wenn du was kaufst und dann kommt ein security man zu dir und fragt ob du das gekauft hast und du hast keinen kassenzettel dann siehts schlecht für dich aus,somit ist der bon auch ein beweis über den eigentümer, aber vieles ist strittig und nur in der theorie uzu verwirklichen
entschuldige, aber das ist ein mythos, der in keinster weise auch nur ansatzweise einen funken wahrheit enthält. ein kassenbon ist -kein- beweis für den eigentum, nicht mal anhaltsweise.
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hipi - 38
Champion
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:10 Uhr
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Ein KAssenbon ist kein Beweis!
Weil jeder das gleiche kaufen kann und dann einen idetischen KAssenbon hat!
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BoeserGolf - 41
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Geschrieben am: 13.01.2008 um 16:10 Uhr
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Bullshit....
Egal ob ihr den liegen lasst oder ned. Rein rechtlich gesehn is es immernoch diebstahl.
Egal ob sie die ware klaut oder nur den Bon und somit auch die ware. Es ist DIEBSTAHL.
das ist wei mit nem auto. Der der den FahrzeugBRIEF (nicht Schein) besitzt, ist der EIGENTÜMEr des wagens. Aber wenn man durch Diebstahl an den Fahrzeugbrief kommt, ist es verboten.
Fakt!
Da kann man auch ned sagen: So jetzt is es einfach meins....
So is es halt!
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nuclearghost - 35
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Zitat von hipi: Ein KAssenbon ist kein Beweis!
Weil jeder das gleiche kaufen kann und dann einen idetischen KAssenbon hat!
und was ist dann ein beweis über den rechtsmäßogen eigentümer?
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