enricoth - 47
Champion
(offline)
Dabei seit 06.2007
2107
Beiträge
|
Geschrieben am: 07.01.2008 um 17:46 Uhr
|
|
Hatte auch schon mal so nen ähnlichen Fall.Jemand was gekauft und nicht reagiert.In deinem Fall ist richtig Ebay melden.Dann mit dem Verkäufer über E-Mail Kontakt aufbauen.(War bestimmt versicherter Versand/Sendungsnummer anfordern)Wenn der sich nicht meldet, mit Anzeige drohen.Die Beweise hast du alle wie E-Mails und Nachweis der Überweisung.Anzeige kann in jedem Polizeirevier erledigt werden.Damit der nicht ungeschoren davonkommt.Drücke Daumen.
SÄGEBLATT MACHT ALLES PLATT!!
|
|
L1SAS1MPS0N - 36
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 07.2007
60
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2008 um 08:22 Uhr
|
|
Zitat von enricoth: Hatte auch schon mal so nen ähnlichen Fall.Jemand was gekauft und nicht reagiert.In deinem Fall ist richtig Ebay melden.Dann mit dem Verkäufer über E-Mail Kontakt aufbauen.(War bestimmt versicherter Versand/Sendungsnummer anfordern)Wenn der sich nicht meldet, mit Anzeige drohen.Die Beweise hast du alle wie E-Mails und Nachweis der Überweisung.Anzeige kann in jedem Polizeirevier erledigt werden.Damit der nicht ungeschoren davonkommt.Drücke Daumen.
Ich würd ja gern Kontakt zu ihm aufbauen, aber der Penner reagiert überhaupt nicht. Versicherter Versand wurde zwar angegeben, aber der Verkäufer meldet sich wie gesagt gar nicht, somit hab ich auch keine Rückmeldung ob er den Artikel überhaupt verschickt hat. Ich habe den Verdacht, dass er ihn nie besessen hat und einfach nur Kohle machen wollte.
|
|
OssiBraut - 60
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 01.2006
53
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2008 um 08:38 Uhr
|
|
Wenn Du das per Bank überwiesen hast,kannst Du Dir das Geld innerhalb von 6 Wochen zurück holen.Das war ja nicht gerade wenig.Natürlich würde ich aber trotzdem einen Anwalt einschalten.
|
|
-An-Dy- - 34
Champion
(offline)
Dabei seit 12.2006
2143
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2008 um 16:34 Uhr
|
|
Zitat von OssiBraut: Wenn Du das per Bank überwiesen hast,kannst Du Dir das Geld innerhalb von 6 Wochen zurück holen.Das war ja nicht gerade wenig.Natürlich würde ich aber trotzdem einen Anwalt einschalten.
Bist du dir da sicher?
Dem ist glaube ich nicht so...
Man kann die Überweisung nur abbrechen/rückgängig machen wenn das Geld noch nicht auf dem Konto ist...
Aber ich lasse mich gerne des besseren belehren
Meine Foto-Galerie: http://darkestsun.deviantart.com/gallery
|
|
MactheBess - 44
Profi
(offline)
Dabei seit 02.2006
569
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2008 um 16:41 Uhr
|
|
Aus bitterer Erfahrung: Hat man selbst überwiesen und ist das Geld vom Konto weg, besteht KEINE Möglichkeit, dass Geld über die Bank "zurückzuholen".
Leider.
Schonmal nachts im Mondlicht ne Banane geraucht?
|
|
Pad_B - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
2455
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2008 um 17:25 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.01.2008 um 17:34 Uhr
|
|
Zitat von MactheBess: Aus bitterer Erfahrung: Hat man selbst überwiesen und ist das Geld vom Konto weg, besteht KEINE Möglichkeit, dass Geld über die Bank "zurückzuholen".
Leider.
so siehts von der Seite der Bank aus
die Rückerstattung ist nur bei einer Lastschrift möglich aber nicht bei einer Überweisung. (Nur wenn das Geld noch nicht auf dem anderen Konto eingegangen ist)
Die Bank kann dir also nicht helfen.
Ich würde dir auch Raten mit dem Schriftverkehr bzw. den Daten des Verkäufers und deines Bankauszuges zu einem Anwalt gehen.
Im Normalfall verlangt ein Anwalt für solch eine erste Beratung noch nichts und wenn dann ist das fast nicht der Rede wert im Gegensatz zu dem Verlust den du im Moment hast.
Der Anwalt prüft die Sache und kann dir eher sagen ob eine Anzeige etwas bringt oder eben nicht.
|
|
rainer1 - 59
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 11.2007
198
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2008 um 20:14 Uhr
|
|
Zitat von OssiBraut: Wenn Du das per Bank überwiesen hast,kannst Du Dir das Geld innerhalb von 6 Wochen zurück holen.Das war ja nicht gerade wenig.Natürlich würde ich aber trotzdem einen Anwalt einschalten.
Das funktioniert bei einer ausgeführten Überweisung nicht, nur einen Dauerauftrag kannst du zurückbuchen lassen.
Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten...
|
|
enricoth - 47
Champion
(offline)
Dabei seit 06.2007
2107
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2008 um 21:38 Uhr
Zuletzt editiert am: 08.01.2008 um 21:40 Uhr
|
|
Zitat von L1SAS1MPS0N: Zitat von enricoth: Hatte auch schon mal so nen ähnlichen Fall.Jemand was gekauft und nicht reagiert.In deinem Fall ist richtig Ebay melden.Dann mit dem Verkäufer über E-Mail Kontakt aufbauen.(War bestimmt versicherter Versand/Sendungsnummer anfordern)Wenn der sich nicht meldet, mit Anzeige drohen.Die Beweise hast du alle wie E-Mails und Nachweis der Überweisung.Anzeige kann in jedem Polizeirevier erledigt werden.Damit der nicht ungeschoren davonkommt.Drücke Daumen.
Ich würd ja gern Kontakt zu ihm aufbauen, aber der Penner reagiert überhaupt nicht. Versicherter Versand wurde zwar angegeben, aber der Verkäufer meldet sich wie gesagt gar nicht, somit hab ich auch keine Rückmeldung ob er den Artikel überhaupt verschickt hat. Ich habe den Verdacht, dass er ihn nie besessen hat und einfach nur Kohle machen wollte.
Der "Verkaüfer" hat schlechtes Gewissen denke ich.Schreibe wenn noch nicht eine E-Mail wenn er sich nach Ende Verkaufsdatum + 2 Wochen nicht meldet und droh mit Anzeige.1-2 Tage warten höchstens.Danach AnzeiAge erstatten bei der Polizei.
Anwalt wenn du einen hast dich vorher kostenfrei beraten lassen.Er wird dir das ungefähr sagen wie der weitere Weg ist, ähnlich wie beschrieben.Die Beweise aufheben.
SÄGEBLATT MACHT ALLES PLATT!!
|
|
TheReaper - 36
Profi
(offline)
Dabei seit 07.2006
575
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2008 um 23:01 Uhr
|
|
Bei mir wars au mal so ähnlich - der Benutzer war in diesem Fall halt nach n paar Wochen nicht mehr angemeldet.
Und das sowas nicht nochmal passiert hier ein paar Tipps (auch wenn die dir jetzt leider nicht mehr helfen)
Vor dem Kauf:
Gucken seit wann er angemeldet ist, wieviele Bewertungen er hat (30müsstens schon sein), ob die Bewertungen zu fast 100% positiv sind, Ebay Treuhandservice nutzen
Danach (vor Zahlung):
Möglicherweise von ihm die Adresse, Telefonnummer etc. geben lassen und vielleicht auch einen Testanruf machen.
Ihr könnt die Liste natürlich noch ergänzen
Auch in ganz schweren Zeiten werden wir dich stets begleiten! Borussia wir sind immer für dich da!
|
|
Denis_Los_T - 31
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2006
575
Beiträge
|
Geschrieben am: 08.01.2008 um 23:31 Uhr
|
|
Zitat von L1SAS1MPS0N: Ich hab Anfang Dezember was bei Ebay ersteigert und auch sofort das Geld überwiesen. Seither hab ich vom Verkäufer nix mehr gehört und auch keine Ware erhalten. Nen "Streitfall" hab ich auch schon generiert, aber das scheint den Verkäufer auch nicht zu jucken. Standardkäuferschutz bringt mir auch nicht viel, da es um über 800 € geht. Nun beabsichtige ich Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Verkäufer zu stellen.
Was muss ich dabei beachten?
Kann ich das bei jeder X-beliebigen Polizeidienststelle tun?
Welche Unterlagen brauch ich dafür?
...
Hat da vielleicht jemand von euch Erfahrung? Mir wächst das alles etwas über den Kopf, bin schon ganz verzweifelt.
Uuuuu hh das ist mir auch schon mal passiert...
die Verkäufer sind event. alle gleich bis man mit keiner Anzeige droht werden sie nie gerecht...
in diesen fall würde ich sagen wenn´s ihn wirklich nicht juckt, was ich gerade nicht als möglich nehme.... denn entweder hat er ein Fake-profiel bei ebay gemacht, oder er ist tot oder so xD
naja aufjeden fall entweder ein ausvershene keine ahnung... oder absicht, aber denoch bei Absicht... wenn du schon mit so was drohst dann würde es wahrscheinlich nicht jeden kalt lassen... naja o_O
Sorry^^
Sie fragen mich, ob ich einen Gott-Komplex habe? Ich bin Gott!
|
|
jacky1985 - 40
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2005
130
Beiträge
|
Geschrieben am: 09.01.2008 um 12:57 Uhr
|
|
wie hiess den der verkäufer weil vor kurzem las ich was in der zeitung, grösster ebay betrug aller zeiten, da hat einer ca. fünfhunderttausend euro geprellt.
er hatte 100%, und dann fing er an lauter teures zeug zu verscherbeln, und es wurde nie versendet, zeige am besten den verkäufer an, und setzte dich in kontakt mit anderen geschädigten, die ihn auch anzeigen oder frag nach dem aktenzeichen falls sie ihn schon anzeigten,
aber wenns ganz dumm läuft sowie bei mir damals ist der schon mit deiner kohle über alle berge (bei mir gings nur um 100€).
Und du kannst im internet mal suchen ob es schon foren oder sonstiges über diesen verkäufer gibt einfach mal sein ebynamen in die google suche setzen.
wenn du pech hast bekommst du dein geld nicht mehr.
http://hff-deutschland.aktiv-forum.com/ Jeder kann Helfen!
|
|
enricoth - 47
Champion
(offline)
Dabei seit 06.2007
2107
Beiträge
|
Geschrieben am: 10.01.2008 um 18:10 Uhr
|
|
Zitat von TheReaper: Bei mir wars au mal so ähnlich - der Benutzer war in diesem Fall halt nach n paar Wochen nicht mehr angemeldet.
Und das sowas nicht nochmal passiert hier ein paar Tipps (auch wenn die dir jetzt leider nicht mehr helfen)
Vor dem Kauf:
Gucken seit wann er angemeldet ist, wieviele Bewertungen er hat (30müsstens schon sein), ob die Bewertungen zu fast 100% positiv sind, Ebay Treuhandservice nutzen
Danach (vor Zahlung):
Möglicherweise von ihm die Adresse, Telefonnummer etc. geben lassen und vielleicht auch einen Testanruf machen.
Ihr könnt die Liste natürlich noch ergänzen
Im Zweifelfall richtig wenn man schlechte Erfahrungen gemacht hat auf den Bewertungsstatus zu sehen.Auch wenn ein betügerischer Verkäufer sich einfach abmeldet hat Ebay die Adressdaten noch die man verwenden kann bei event. Anzeige wegen Betuges.Habe auch schon eine Anzeige gegen einen gemacht der gekauft hat aber nicht bezahlt hatte.Leider war der Betrag zu gering, Verfahren wurde eingestellt.Aber eine Lehre war das für den.Mir ging es ums Prinzip.Jetzt ist er vorgemerkt.Dem bin ich ordentlich auf den Füssen rumgetreten.
SÄGEBLATT MACHT ALLES PLATT!!
|
|
qlayboy - 33
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2007
505
Beiträge
|
Geschrieben am: 14.01.2008 um 12:58 Uhr
|
|
Ich hab mal einen artikel in ebay einegstellt...und habs geld bekommen aber der Käufer hat die adresse nicht mehr geschickt wo hin mans schiken soll so hab ich noch immer den artickel
♪ ♫ I got a Vision of House Music ♫ ♪
|
|
supervisor12
Champion
(offline)
Dabei seit 08.2005
2568
Beiträge
|
Geschrieben am: 15.01.2008 um 22:05 Uhr
|
|
Zitat von qlayboy: Ich hab mal einen artikel in ebay einegstellt...und habs geld bekommen aber der Käufer hat die adresse nicht mehr geschickt wo hin mans schiken soll so hab ich noch immer den artickel 
auch gut ... wenn er sich nich mehr gemeldet hat, trotz anfragen von dir (was ich jetzt mal vermute?), is er selber schuld
|
|
L1SAS1MPS0N - 36
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 07.2007
60
Beiträge
|
Geschrieben am: 30.01.2008 um 12:35 Uhr
|
|
Hab die Dame inzwischen angezeigt und bei Ebay Standardkäuferschutz beantragt um zumindest 175,- Euronen zurückzukriegen.
Ich glaub ein Zivilverfahren kann ich mir sparen, da ich nicht die einzige bin die reingelegt wurde und wohl wenig zu holen sein wird. Ein Vollstreckungsbescheid ist schließlich auch nicht ganz billig und ich beabsichtige nicht dem schlechten Geld auch noch gutes nachzuwerfen.
Werd die ganze Sache wohl unter Shit happens ablegen müssen.
|
|